Frankreich: Rentenreform soll Haushaltsdefizit reduzieren
Die französische Regierung will das gesetzliche Renteneintrittsalter von 62 Jahre auf 64 anheben, um das Defizit des französischen Staatshaushalts zu reduzieren. Bei Gewerkschaften stoßen die Vorschläge aber auf Widerstände.
Die französische Regierung will das gesetzliche Renteneintrittsalter von 62 Jahre auf 64 anheben, um das Defizit des französischen Staatshaushalts zu reduzieren. Bei Gewerkschaften stoßen die Vorschläge aber auf Widerstände.
Nach Angaben der französischen Regierung ist die Zeit, die die Menschen in Frankreich im Ruhestand verbringen, eine der längsten in Europa. Der demografische Wandel bedeute zudem, dass immer mehr Rentner:innen der Zahl der aktiven Arbeitnehmer:innen gegenüberstehen.
Letztes Jahr hatte Präsident Emmanuel Macron daher eine Rentenreform in den Mittelpunkt seines Wahlkampfs gestellt.
Die vorgeschlagene Reform soll bis 2030 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 17,7 Milliarden Euro bringen und bis 2025 bis zu 100.000 Arbeitsplätze schaffen, so das französische Wirtschaftsministerium.
Zudem würde Frankreich sich damit anderen EU-Ländern annähern: Das durchschnittliche Renteneintrittsalter in der gesamten EU lag bei fast 65 Jahren und damit drei Jahre höher als in Frankreich, so das Ministerium.
„Wir gehören zu den Ländern in Europa, in denen der Anteil der 55- bis 64-Jährigen, die arbeiten, am niedrigsten ist“, so Frankreichs Premierministerin Elisabeth Borne, die darauf verwies, dass in Frankreich nur 33 Prozent der 60- bis 64-Jährigen erwerbstätig sind, verglichen mit 45 Prozent in ganz Europa.
Jean-Marc Daniel, Wirtschaftswissenschaftler an der ESCP Business School, bestätigte gegenüber EURACTIV, dass die große Mehrheit der europäischen Länder ihr Renteneintrittsalter auf 65 Jahre festgelegt habe. „Frankreich signalisiert, dass es die Praktiken harmonisieren will“, sagte er.
Dies sei umso dringlicher, da das System finanziell nicht mehr tragbar sei, so der Experte. „Frankreich lebt weit über seine Verhältnisse“, sagte er und warnte, dass das Haushaltsdefizit von 5 Prozent des BIP in Frankreich weit über den im Maastrichter Vertrag festgelegten 3 Prozent liege.
Obwohl die Regeln des Vertrags während der COVID-19-Pandemie vorübergehend ausgesetzt wurden, hat die Regierung deutlich gemacht, dass sie willens ist, die öffentlichen Ausgaben zu reduzieren.
Der im November vorgelegte Vorschlag zur Überarbeitung der Schuldenregeln hat keine Auswirkungen auf den berühmten Kern der Regeln: Eine Schuldenquote von 60 Prozent des BIP und eine Defizitquote von 3 Prozent des BIP.
Druck der EU als Argument in der Debatte
Zahlreiche Berichte und Analysen der Europäischen Kommission der letzten 10 Jahre sagen das Gleiche: Wenn sich die Alterspyramide umkehrt und die Zahl der Rentner:innen im Verhältnis zu den aktiven Arbeitnehmer:innen steigt, dann ist „ein längeres Arbeitsleben eine wichtige Antwort“, heißt es etwa im „Grünbuch“ der Europäischen Kommission zur alternden Gesellschaft, das 2021 veröffentlicht wurde.
In Frankreich ist die Anhebung des Renteneintrittsalters jedoch seit längerem eins der politisch brisantesten Themen.
Die Aufforderung der Kommission, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, wird von französischen Regierungen seit längerem genutzt, um die Notwendigkeit von Reformen zu unterstreichen, so Arnaud Lechavalier, Rentenexperte und Dozent an der Pariser Universität I Panthéon-Sorbonne.
Bereits bei der Reform von 2010 unter der Regierung von Premierminister François Fillon stellte der Forscher einen „Diskurswechsel“ fest.
Die Rentenreform werde nicht mehr als eine rein französische Angelegenheit dargestellt, sondern als ein notwendiger Schritt, um auf der EU-Bühne glaubwürdig zu bleiben, so der Wissenschaftler. So werde die „französische Besonderheit“ zu einem Problem erklärt, das aus Respekt gegenüber Frankreichs europäischen Nachbarn gelöst werden müsse.
Die Europäische Kommission gab jedoch am 17. Oktober eine Erklärung ab, in der sie klarstellte, dass die Reform nicht von der Europäischen Union „aufgezwungen“ worden sei.
Langfristige Entwarnung
„Ein Modell der europäischen Wirtschaftsintegration, das auf einer inländischen angebotsseitigen Anpassung beruht, gerät zunehmend in Konflikt mit den anhaltenden Präferenzen der französischen Wählerschaft für ein hohes Niveau an Sozialausgaben“, so der Wissenschaftler Daniel Clegg in einem kürzlich erschienenen Papier.
Mit anderen Worten: Strukturreformen zur Ausgabenkürzung kollidieren mit den Erwartungen der französischen Bevölkerung an großzügige Renten.
Lassen sich also europäische Haushaltsdisziplin und die Großzügigkeit des französischen Sozialsystems überhaupt vereinbaren?
Rentenexperte Lechevalier sagt ja – und wirft der Regierung vor, nur einen kurzfristigen Zeithorizont zu berücksichtigen.
Bis 2070 prognostiziere die EU-Kommission einen Anteil der Rentenausgaben am BIP von 13 Prozent, was ungefähr dem heutigen Anteil entspräche, erklärt er.
Langfristig erwartet Frankreichs unabhängige Organisation für Rentenanalysen COR in einem noch vor Macrons Reformen veröffentlichten Bericht sogar, dass die Rentenausgaben in acht europäischen Ländern, darunter Frankreich, sinken werden.
Dieser allgemeine Haushaltstrend lässt sich, zumindest in Frankreich, durch einen allgemeinen Rückgang des durchschnittlichen Lebensstandards der Rentner:innen im Vergleich zu den arbeitenden Haushalten erklären.
Dies sei hauptsächlich auf die Indexierung der Renten an die Inflation und nicht an die Gehälter zurückzuführen, erklärt Lechevalier. Die Rentner:innen sehen zwar ihre Kaufkraft gesichert, nehmen aber nicht mehr am Reallohnwachstum teil, von dem die Erwerbstätigen profitieren.
Sanierung der Staatsfinanzen „auf Kosten der Arbeitnehmer:innen“
Seit der Ankündigung der Reform laufen Gewerkschaften in seltener Einmütigkeit gegen die geplante Anhebung des gesetzlichen Rentenalters Sturm.
„Diese Rentenreform ist eher eine kurzfristige Reform der öffentlichen Finanzen, die zulasten der Arbeitnehmer:innen geht“, erklärte der Generalsekretär der Mitte-Links-Gewerkschaft CFDT, Laurent Berger, am 11. Januar.
Der größte Teil der Reformen, der die Stabilität des Rentensystems sicherstellen soll, „wurde bereits durchgeführt und wird nach und nach in Kraft treten“, so Lechevalier.
Lesen Sie den französischen Originalartikel hier.
[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Zoran Radosavljevic]