Für Umweltverbrechen ins Gefängnis: Brüsseler Verhandler einigen sich auf neue EU-Regeln

Die EU-Institutionen haben sich am Donnerstag (16. November) auf eine neue Richtlinie geeinigt, die Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren für die schlimmsten Umweltverschmutzer und Geldstrafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes für Unternehmen vorsieht.

Euractiv.com
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Die Verschmutzung eines Flusses, wie hier abgebildet, wird in Zukunft mit härteren Strafen geahndet. [Shutterstock/Stefan Milivojevic]

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich am Donnerstag (16. November) auf eine neue Richtlinie geeinigt, die Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren für die schlimmsten Umweltverbrechen festlegt. Auch die Geldstrafen werden schmerzhaft.

Die Verhandlungen über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Umweltverbrechen, der im Dezember 2021 vorgelegt wurde, sind am Donnerstagabend mit einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen worden.

„Zu lange haben Kriminelle von schwachen Sanktionen und mangelnder Durchsetzung profitiert“, sagte der EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. „Mit diesem verschärften Gesetz verstärkt die EU ihre Maßnahmen“, fügte er in einer Erklärung hinzu.

Das vereinbarte Gesetz wird im Februar 2024 formell vom Parlament verabschiedet, und es wird erwartet, dass die EU-Staaten es kurz darauf absegnen.

„Wer verschmutzt, wird für seine Verbrechen bezahlen“, sagte der Chefunterhändler des Parlaments, Antonius Manders, ein niederländischer Abgeordneter der Europäischen Volkspartei (EVP).

Die Bekämpfung der oft grenzüberschreitenden Umweltverschmutzung erfordere „harmonisierte, abschreckende und wirksame Sanktionen“, um neue Umweltverbrechen auf EU-Ebene zu verhindern, so Manders.

Die neuen Regeln könnten zu einer zehnjährigen Haftstrafe für Einzelpersonen oder Unternehmensvertreter führen, die Umweltdelikte mit Todesfolge verüben. Als qualifiziert eingestufte Straftaten könnten zu einer achtjährigen Haftstrafe führen, während alle weiteren Straftaten auf fünf Jahre begrenzt sind.

Auch Geldstrafen könnten zukünftig wesentlich schmerzhafter ausfallen. Neben dem Verlust von Genehmigungen und öffentlichen Zuschüssen können Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, mit Geldstrafen von bis zu fünf Prozent ihres weltweiten Umsatzes belegt werden.

Allerdings wurde hier ein Schlupfloch eingebaut, denn die EU-Staaten haben einen Spielraum von drei bis fünf Prozent für die Strafsätze und können sich auch für oft weniger schmerzhafte feste Geldstrafen von 24 bis 40 Millionen Euro entscheiden.

Während die Strafen nicht vollständig vereinheitlicht werden, wird es eine eindeutige Definition für Umweltverbrechen geben. Zu den neu erfassten Vergehen gehören beispielsweise die Vermarktung von Produkten, die mit der Abholzung von Wäldern, Meeresverschmutzung und illegaler Wasserentnahme in Verbindung stehen.

Ökozid wird als Straftatbestand aufgenommen, illegale Fischerei nicht

Erstmals wurde zum ersten Mal auch der Begriff des Ökozids in die Liste der Straftatbestände aufgenommen.

Für die Befürworter einer weltweiten Kriminalisierung des Ökozids ist die Einigung ein Meilenstein in ihrer Lobbyarbeit. „Wir haben gewonnen! Die EU legt den Grundstein für die Anerkennung von Ökoziden“, sagte Marie Toussaint, eine grüne Abgeordnete aus Frankreich, die dem Verhandlungsteam des Parlaments angehörte.

Die Definition für qualifizierte Straftaten – solche, die nicht direkt zum Tod führen, aber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu acht Jahren geahndet werden können – wird Ökozide einschließen.

„Der Straftatbestand, der für die schwersten Verbrechen anerkannt wird, kommt der Definition des internationalen Juristengremiums für einen Ökozid sehr nahe“, erläuterte Toussaint und wies darauf hin, dass auf diese Definition in dem endgültigen Gesetz, das auf EU-Ebene vereinbart wurde, Bezug genommen wurde.

Der nächste Schritt wird die Änderung des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs sein, in dem die EU-Staaten mit 20 Prozent der Mitglieder vertreten sind, sagte Toussaint.

Aktivisten begrüßten die Einigung. Das European Policy Office des WWF lobte „die hohe Integrität und Ambition des endgültigen Kompromisstextes“, die von den EU-Institutionen erreicht wurde.

„Dank der Entschlossenheit des Europäischen Parlaments wird das Gesetz durch die Aufnahme eines qualifizierten Straftatbestands, der die schwersten Umweltverbrechen abdeckt und mit höheren Strafen geahndet werden kann, gestärkt und den zuständigen Behörden ein neues Instrument in ihrem Arsenal an die Hand gegeben“, sagte Audrey Chambaudet vom WWF.

Die Aktivisten bemängelten jedoch, dass der Vorschlag die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) nicht als zusätzliche Straftat mit einbezieht.

[Bearbeitet von Frédéric Simon/Zoran Radosavljevic]