Halbleiter-Engpässe: So will sich die EU absichern
Vertreter der EU-Institutionen werden am Freitag (17. März) bei einem technischen Treffen einen Kompromisstext über den Mechanismus zur Überwachung und Reaktion auf die Halbleiter-Versorgungskrise im kommenden Chips Act diskutieren, der EURACTIV vorliegt.
Dieser Mechanismus zur Überwachung und Reaktion auf die Halbleiter-Versorgungskrise soll mit dem Chips-Akt der EU eingeführt werden, so ein Kompromisstext der EURACTIV vorliegt.
Der „Chips Act“ ist ein Gesetzesvorschlag zur Förderung der Halbleiterkapazitäten in der EU. Ein entscheidender Teil des Gesetzentwurfs ist die sogenannte Säule III, die einen Mechanismus zur Verhinderung und Bewältigung von Engpässen bei Halbleitern vorsieht.
Die Gesetzgebung befindet sich derzeit in der letzten Phase des Gesetzgebungsverfahrens, in der das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission in Trilog-Verhandlungen zusammenkommen, um eine endgültige Einigung zu erzielen. Am Freitag (17. März) wird wieder verhandelt.
Frühwarnindikatoren
Der Rat und das Parlament haben einen Grundsatz eingeführt, wonach das Krisenmanagement auf einer langfristigen strategischen Bestandsaufnahme beruhen soll, die die Europäische Kommission in Absprache mit den nationalen Behörden und Wirtschaftsvertretern durchführen muss.
Bei dieser Bestandsaufnahme sollen Frühwarnindikatoren identifiziert werden, die das Krisenstadium auslösen würden.
Einschlägige Interessenvertreter der Industrie werden aufgefordert, einen Beitrag zur Definition eines solchen Frühwarnmechanismus zu leisten.
Der Kompromiss besagt, dass die Informationsanfragen freiwillig und über verfügbare Daten erfolgen sollen, die keine Unternehmensgeheimnisse sind.
Wichtigsten Marktakteure
Die zuständigen nationalen Behörden müssten die wichtigsten Marktteilnehmer mit Sitz in ihrem Land benennen, die eine entscheidende Rolle in der Halbleiterlieferkette spielen, während die Kommission die kritischen Akteure auf globaler Ebene identifizieren würde.
Die Kommission möchte ihre Beteiligung an der Bestandsaufnahme jedoch begrenzen und die Interessenvertreter der Industrie aus den Diskussionen über die Überwachung, Verlängerung und Beendigung der Krisenphase ausschließen.
Präventivmaßnahmen
Dem Dokument zufolge müssten die EU-Kommission und die zuständigen nationalen Behörden sich gegenseitig informieren, wenn sie über verlässliche Informationen über mögliche Risiken von schwerwiegenden Unterbrechungen bei der Versorgung von Halbleitern verfügen.
Eine außerordentliche Sitzung des European Semiconductor Board (ESB), eines Gremiums aus nationalen Vertretern, würde einberufen, um die Schwere der Störungen zu erörtern.
Ebenfalls würde es entscheiden, ob die Aktivierung der Krisenstufe angemessen wäre und gemeinsame präventive Käufe von Halbleitern, Zwischenprodukten oder Rohstoffen eingeleitet werden sollten.
Die Kommission würde auch die betroffenen Drittländer konsultieren, um nach Lösungen für die Störungen zu suchen. Die nationalen Behörden würden gebeten, die Bereitschaft ihrer Hauptakteure und kritischen Einrichtungen zu evaluieren.
Kritische Sektoren
Ein wichtiger Punkt, der noch zur Debatte steht, ist die Liste der kritischen Sektoren, die in den Genuss der Notfallmaßnahmen kommen können.
Diese Liste ist der Richtlinie über kritische Einrichtungen entnommen, die Organisationen wie Energieversorger und Banken umfasst, wobei die Verteidigungsindustrie zuletzt hinzugefügt wurde.
Ein Streitpunkt ist die Frage, ob ein direkter Verweis auf die Richtlinie erfolgen soll oder ob die Liste der kritischen Sektoren in den Anhang des Chips-Akts aufgenommen werden soll.
Der Unterschied ist, dass ein Anhang unabhängig von der Richtlinie geändert werden kann. Eine Erweiterung der Liste der kritischen Sektoren wäre somit deutlich einfacher.
Krisenstufe
Das Verfahren zur Aktivierung der Krisenstufe ist nach wie vor höchst umstritten.
Das Parlament definierte das Krisenstadium als eine „unmittelbare Bedrohung für die Bürger sowie für das Funktionieren und die Sicherheit und Verteidigung der kritischen Infrastruktur, Wirtschaft und Institutionen der Union.“
Nach Ansicht der Kommission sollte das Konzept auf schwerwiegende Störungen in der Halbleiterlieferkette beschränkt werden, die zu erheblichen Engpässen führen, die die Lieferung oder Wartung von wichtigen Produkten, die von kritischen Sektoren verwendet werden, verhindern.
In jedem Fall sollte die Kommission, wenn die Bedingungen erfüllt sind, die Regierungen der Mitgliedsstaaten auffordern, die Krisenphase mit qualifizierter Mehrheit zu aktivieren.
Das Krisengremium ESB würde dann die erwarteten Auswirkungen der möglichen Verhängung von Schutzmaßnahmen bewerten und über weitere wirksame Maßnahmen beraten.
Das Parlament will hier festlegen, dass Unternehmen aus diesen kritischen Sektoren erst dann in den Genuss von Notfallmaßnahmen kommen können, wenn sie nachweisen können, dass sie ihre Hausaufgaben gemacht haben, um möglichen Risiken vorzubeugen – eine weitere Bestimmung, die von der Kommission abgelehnt wird.
Sammlung von Informationen
Nach der Aktivierung der Krisenphase müsste die Kommission über die Behörden des jeweiligen Mitgliedsstaates Informationsanfragen an die wichtigsten Marktteilnehmer richten.
Die Kommission müsste dafür eine sichere Methode zur Erfassung und Speicherung dieser Informationen bereitstellen.
Sollten diese vertraulichen Informationen durchsickern, müsste die Kommission oder die zuständige nationale Behörde, laut Einschätzung des Parlaments, eine Untersuchung einleiten.
Die betroffene Einrichtung hätte das Recht, keine weiteren Informationen weiterzugeben, bis Abhilfe geschaffen wird. Immerhin handelt es sich dabei um sehr sensible Daten.
Prioritätsaufträge
Nach dem Auslösen der Krisenphase könnte die Kommission über Prioritätsaufträge europäische Chipfabriken, die von staatlichen Beihilfen profitiert haben, verpflichten, die für die kritischen Sektoren benötigten Halbleiter zu produzieren.
Die Unternehmen sollten die Möglichkeit erhalten, sich zur Durchführbarkeit der Bestellung zu äußern.
Die Kommission muss dann jeweils einen Rechtsakt erlassen, in dem die praktischen Modalitäten für die Durchführung dieser Aufträge festgelegt werden.
Gemeinsame Einkäufe
Die Kommission könnte krisenrelevante Produkte für die Mitgliedstaaten kaufen, die sich an den gemeinsamen Einkäufen beteiligen wollen.
Ein ähnliches Vorgehen war beim Einkauf von Impfdosen zu beobachten. Auch Erdgas will die EU derzeit gemeinsam einkaufen, das geht allerdings eher schleppend voran.
Das Mandat für diesen gemeinsamen Einkauf würde auf einer mit den teilnehmenden Mitgliedstaaten unterzeichneten Vereinbarung beruhen, wie auch schon beim Einkauf von Vakzinen.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]