IGH: Serbien hat Völkermord nicht verhindert [DE]

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) ist in einem Urteil zu dem Schluss gekommen, dass Serbien nicht versucht hat, das während des von 1992 bis 1995 andauernden Krieges in Bosnien-Herzegowina in Srebrenica an Muslimen verübte Massaker zu verhindern. Dennoch verurteilte Gericht Serbien nicht zu Schadensersatzzahlungen. 

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) ist in einem Urteil zu dem Schluss gekommen, dass Serbien nicht versucht hat, das während des von 1992 bis 1995 andauernden Krieges in Bosnien-Herzegowina in Srebrenica an Muslimen verübte Massaker zu verhindern. Dennoch verurteilte Gericht Serbien nicht zu Schadensersatzzahlungen. 

In einem richtungsweisenden Urteil vom 26. Februar 2007 hat der IGH festgestellt, dass Serbien nicht seiner Pflicht nachgekommen ist, den Völkermord zu verhindern, der im Juli 1995 in Srebrenica verübt wurde, als bosnisch-serbische Truppen über 7000 bosnische Muslime ermordet hatten.

Dennoch, so der IGH, habe Serbien den Völkermord nicht unmittelbar begangen oder sich zu dem Verbrechen verschworen. Demnach hat das Gericht Serbien nicht zur Zahlung von Schadensersatz an Bosnien und Herzegowina verurteilt, der sich im Falle eines Urteils wegen direkter Beteiligung auf mehrere Milliarden Euro hätte belaufen können. 

Eine Geldentschädigung sei nicht die geeignete Form, um den Bruch der Verpflichtung, Völkermord zu verhindern, wiedergutzumachen, so das Urteil. Das Gericht bezieht sich dabei auf Artikel IX der „Völkermordkonvention“ von 1948, die es den Staaten verbietet, durch ein staatliches Organ oder Truppen Völkermord zu verüben. 

Das sorgfältig formulierte Urteil soll vor dem Hintergrund der Hoffnungen auf einen EU-Beitritt ein Zeichen der Beschwichtigung für alle Länder in der Region sein.

Dennoch verurteilte das höchste UN-Gericht Serbien auch deswegen, weil es seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist, Kriegsverbrechen zu verfolgen, und forderte die serbische Regierung dazu auf, den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Radko Mladi? an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) auszuliefern. Die EU hat Serbien mehrmals zur Zusammenarbeit mit dem ICTY und der Auslieferung Mladi?s aufgefordert (siehe EURACTIV vom 13.02. 2007).

Der Sprecher der Kommission, Friso Roscam Abbing, rief Serbien und Bosnien Herzegowina dazu auf, das Urteil zu akzeptieren und vollständig zu respektieren. Er fügte hinzu, es sei wichtig, eine individuelle Verantwortlichkeit für die Verbrechen, die im Verlauf der von 1992 bis 1995 währenden Kriege begangen wurden, zu etablieren, um Gerechtigkeit sicherzustellen und die Grundlagen für Versöhnung zu legen. Die Kommission forderte sowohl Serbien als auch Bosnien und Herzegowina erneut dazu auf, ihre Bemühungen für eine vollständige Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zu stärken. 

Muslime und Kroaten in Bosnien missbilligten das Urteil. Europa habe erneut gezeigt, dass es gegen Muslime sei, sagte Munira Subasic, Präsidentin einer Vereinigung, die Frauen vertritt, die das Massaker in Srebrenica überlebt haben. Das muslimische Mitglied der dreigeteilten bosnischen Präsidentschaft, Haris Silajdic, bedauerte das Urteil in einer Ansprache im nationalen Fernsehen.