Irische Datenschutzbehörde verhängt 405 Millionen Euro Strafe gegen Instagram

Die irische Datenschutzkommission (DPC) hat eine Geldstrafe in Höhe von 405 Millionen Euro gegen die Social-Media-Plattform Instagram verhängt. Grund sind Verstöße gegen die EU-Datenschutzbestimmungen zum Schutz der Privatsphäre von Minderjährigen.

EURACTIV.com
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Die Untersuchung wurde vor zwei Jahren aufgrund von Informationen eines Dritten eingeleitet, die mit den von der Aufsichtsbehörde festgestellten Datenverarbeitungspraktiken in Verbindung stand. [[Primakov/Shutterstock]]

Die irische Datenschutzkommission (DPC) hat eine Geldstrafe in Höhe von 405 Millionen Euro gegen die Social-Media-Plattform Instagram verhängt. Grund sind Verstöße gegen die EU-Datenschutzbestimmungen zum Schutz der Privatsphäre von Minderjährigen.

Dies ist bereits die dritte Geldstrafe, welche die irische Aufsichtsbehörde gegen eine Plattform im Besitz von Meta wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt hat. Außerdem ist sie die bisher höchste und übertrifft die Geldstrafe von 225 Millionen Euro, die im September 2021 gegen WhatsApp verhängt wurde.

Der Entscheidungsentwurf der irischen Datenschutzbehörde durchlief den sogenannten Streitbeilegungsmechanismus, bei dem die anderen im Europäischen Datenschutzausschuss versammelten EU-Behörden Kommentare zu der Entscheidung einreichten.

Im vorangegangenen WhatsApp-Fall hatten die irischen Kollegen darauf bestanden, die Strafe auf den ursprünglich vorgesehenen Betrag anzuheben. Das dürfte auch hier der Fall gewesen sein, da sich die Beiträge der Behörden hauptsächlich auf die Höhe der Geldstrafe bezogen.

„Wir haben am vergangenen Freitag unsere endgültige Entscheidung getroffen, die eine Geldstrafe in Höhe von 405 Millionen Euro vorsieht“, erklärte der stellvertretende Kommissar und Leiter der Kommunikationsabteilung der DPC, Graham Doyle, gegenüber EURACTIV und fügte hinzu, dass die vollständigen Einzelheiten der Entscheidung nächste Woche veröffentlicht werden sollen.

Die Untersuchung wurde vor zwei Jahren aufgrund von Informationen eines Dritten eingeleitet, die mit den von der Aufsichtsbehörde festgestellten Datenverarbeitungspraktiken in Verbindung stand.

Die fraglichen Praktiken beziehen sich auf die Tatsache, dass das soziale Netzwerk minderjährigen Nutzern:innen im Alter von 13 bis 17 Jahren erlaubte, Geschäftskonten auf der Plattform zu betreiben, die ihnen den Zugang zu Analysetools in Bezug auf Profilbesuche ermöglichten.

Zu verschiedenen Zeiten erforderte oder erleichterte diese Art von Konto jedoch die Veröffentlichung der Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Nutzers, ohne dass die Minderjährigen davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass ihre Daten veröffentlicht werden würden.

Darüber hinaus stellte der DPC fest, dass Instagram ein Registrierungssystem betrieb, das die Konten der Minderjährigen standardmäßig auf „öffentlich“ einstellte, wodurch ihre Social-Media-Inhalte öffentlich zugänglich wurden, sofern sie ihre Datenschutzeinstellungen nicht auf „privat“ änderten.

„Diese Untersuchung konzentrierte sich auf alte Einstellungen, die wir vor mehr als einem Jahr aktualisiert haben. Seitdem haben wir viele neue Funktionen eingeführt, die dazu beitragen, dass Jugendliche sicher sind und ihre Daten privat bleiben“, sagte ein Sprecher von Meta, der Muttergesellschaft von Instagram.

„Jeder unter 18 Jahren hat sein Konto automatisch auf privat gestellt, wenn er sich bei Instagram anmeldet, sodass nur Personen, die einen kennen, sehen können, was man postet, und Erwachsene können keine Nachrichten an Jugendliche schicken, die ihnen nicht folgen. Wir haben uns während der gesamten Untersuchung voll und ganz auf die DPC eingelassen und wir werden ihre endgültige Entscheidung sorgfältig prüfen.“

Im Juli 2021 änderte Instagram die Standardeinstellung der Privatsphäre für Nutzer:innen unter 18 Jahren auf „privat“. Für Nutzer:innen unter 16 Jahren wurde eine zusätzliche Voreinstellung eingeführt, wodurch seltener sensible Inhalte angezeigt werden.

Das Social-Media-Unternehmen teilte außerdem mit, es habe die Anzeige von Kontaktinformationen für Geschäftskonten optional gemacht und die Jugendlichen mit einem bestehenden Konto darüber informiert, dass sie die Daten nun wieder freigeben können. Bei neuen Geschäftskonten wurde die Eingabe von Kontaktinformationen erschwert.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]