Irische Datenschutzkommission legt Beschlussentwurf zur Meta-Untersuchung vor

Die irische Datenschutzkommission (DPC) hat ihren Beschlussentwurf bezüglich einer Ermittlung über mögliche Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Tech-Riesen Meta vorgelegt, wie die Aufsichtsbehörde am Montag mitteilte.

Euractiv.com
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Die vorläufigen Erkenntnisse der Datenschutzbehörde beruhen auf einer im April letzten Jahres eingeleiteten Ermittlung, nachdem 533 Millionen Nutzer:innen durch ein großes Facebook-Datenleck betroffen waren. Mehrere hochrangige EU-Beamte, unter anderem Justizkommissar Didier Reynders und der luxemburgische Premierminister Xavier Bettel, zählten zu den Opfern des Lecks. [Shutterstock/mundissima]

Die irische Datenschutzkommission (DPC) hat ihren Beschlussentwurf bezüglich einer Ermittlung über mögliche Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den Tech-Riesen Meta vorgelegt, wie die Aufsichtsbehörde am Montag (3. Oktober) mitteilte.

Die vorläufigen Erkenntnisse der Datenschutzbehörde beruhen auf einer im April letzten Jahres eingeleiteten Ermittlung, nachdem 533 Millionen Nutzer:innen durch ein großes Facebook-Datenleck betroffen waren. Mehrere hochrangige EU-Beamte, unter anderem Justizkommissar Didier Reynders und der luxemburgische Premierminister Xavier Bettel, zählten zu den Opfern des Lecks.

Damals argumentierte Facebook, dass es nicht verpflichtet war, den Datenschutzbeauftragten zu alarmieren, da die Daten aus einem Scraping-Vorfall stammten, der vor dem Inkrafttreten der DSGVO stattgefunden hatte.

Auf der Grundlage der von Facebook erhaltenen Informationen erklärte der Datenschutzbeauftragte bei der Einleitung der Untersuchung, dass die Behörde Grund zu der Annahme habe, dass möglicherweise gegen die DSGVO verstoßen worden sei.

Die Untersuchung konzentrierte sich auf die Einhaltung von Artikel 25 (1) und (2) der DSGVO, die sich mit dem „Datenschutz durch Design und durch Voreinstellungen“ befassen.

Am Freitag legte der DPC seinen Kollegen in der EU den Entwurf seines Beschlusses vor, sagte der stellvertretende Kommissar der Aufsichtsbehörde, Graham Doyle. Diese weiteren Aufsichtsbehörden können nun innerhalb eines Monats die Beschlüsse überprüfen und eventuelle Einwände erheben.