Italienisches Gericht lehnt Festsetzung von Migranten in Albanien ab
Erst vor wenigen Tagen erreichten die ersten Migranten das italienische Rückführungszentrum in Gjader, Albanien. Nun erlitt das Drittstaatenabkommen zur Migrationssteuerung zwischen Italien und Albanien einen herben Rückschlag.
Erst vor wenigen Tagen erreichten die ersten Migranten das italienische Rückführungszentrum in Gjader, Albanien. Nun erlitt das Abkommen zur Migrationssteuerung zwischen Italien und Albanien einen herben Rückschlag.
Das Abkommen wurde noch am Donnerstag (17. Oktober) von der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rates als „innovative Lösung“ für die Herausforderungen der Migration vorgestellt. Einen Tag darauf lehnten italienische Richter das Abkommen jedoch ab und ordneten an, dass die zwölf nach Albanien geschickten Migranten nach Italien zurückkehren müssten.
Mitte der Woche (16. Oktober) erreichte das erste italienische Marineschiff mit einer Gruppe von 16 Migranten an Bord das in Gjader eingerichtete Bearbeitungszentrum.
Vier der 16 Migranten wurden bereits nach Italien zurückgeschickt, da zwei von ihnen minderjährig waren und zwei weitere aufgrund gesundheitlicher Probleme zurückgeschickt wurden.
„Es war ein Urteil, das nicht unbedingt vorhersehbar war, sondern eher eines von zwei möglichen Ergebnissen“, erklärte Matteo Villa, Research Fellow für das Migrationsprogramm am italienischen Institut für internationale politische Studien (ISPI), gegenüber Euractiv. „Angesichts der Präzedenzfälle in Palermo und Catania, bei denen die Haftbestätigungen in 90 Prozent der Fälle abgelehnt wurden, war es wahrscheinlich, dass dies auch hier passieren würde.“
Das italienisch-albanische Modell wurde auch in einem Schreiben erwähnt, das die Europäische Kommission am Montag (14. Oktober) an die Mitgliedstaaten sandte. Darin hieß es, dass die EU „auch in der Lage sein wird, praktische Lehren aus dieser Erfahrung zu ziehen“.
Bereits vor dem Start des Programms waren infolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober rechtliche Bedenken aufgekommen.
Die Weigerung des italienischen Gerichts, das Abkommen zu bestätigen, spiegelt eine der Hauptkritikpunkte des Europäischen Gerichtshofs wider. Dabei geht es um die Definition von „sicheren Ländern“, wie die Präsidentin der italienischen Gerichtskammer, Luciana Sangiovanni, in einer Pressemitteilung erklärte.
„Die Weigerung, die Inhaftierung von Personen in albanischen Einrichtungen oder Gebieten zu genehmigen, die als den italienischen Grenz- oder Transitzonen gleichwertig eingestuft werden, ist darauf zurückzuführen, dass die Herkunftsländer dieser Personen nicht als ‚sicher‘ eingestuft werden können“, heißt es in der Erklärung.
„Ich sehe in Albanien keine Garantie für die Einhaltung der Menschenrechte“, erklärte der italienische Europaabgeordnete Leoluca Orlando (Grüne) gegenüber Euractiv. „Diese Migranten sind im Wesentlichen rechtlos und daher ohne jeglichen Schutz, sobald sie diese Zentren verlassen.“
„Propaganda löst keine Probleme, sie verschlimmert sie. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni sollte sich bei allen Italienern für die erhebliche Verschwendung öffentlicher Gelder entschuldigen“, sagte der ebenfalls aus Italien stammende Europaabgeordnete Gaetano Pedullà (Fünf-Sterne-Bewegung/EU-Linke) als Reaktion auf das Urteil.
„Es war eine Vereinbarung, die zum Scheitern verurteilt war und nun immer zweifelhafter wird“, fügte Villa hinzu.
[Bearbeitet von Owen Morgan/Kjeld Neubert]