Kindesmissbrauch im Internet: Länder unterstützen Speicherung von IP-Adressen
Die Innen- und Justizminister verschiedener Bundesländer haben sich bei einem Treffen am Dienstag in München darauf geeinigt, die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs im Internet zu unterstützen - ein Thema, das die Bundesregierung spaltet.
Die Innen- und Justizminister verschiedener Bundesländer haben sich bei einem Treffen am Dienstag in München darauf geeinigt, die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs im Internet zu unterstützen – ein Thema, das die Bundesregierung spaltet.
Nachdem der Europäische Gerichtshof sich kürzlich gegen eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte, drängt die SPD weiterhin auf die Speicherung von IP-Adressen, die FDP bleibt dagegen skeptisch und will bald einen Alternativvorschlag für die Nutzung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens vorlegen.
Die Landesminister:innen bei dem Treffen am Dienstag kamen von SPD, Grünen und Union.
Mit Verweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der die anlasslose Vorratsdatenspeicherung am 20. September erwartungsgemäß gekippt hatte, argumentierten die Minister:innen, die Speicherung von IP-Adressen durch Anbieter liege im Zuständigkeitsbereich des nationalen Gesetzgebers.
„Es geht genau darum, den Rahmen auszuschöpfen, den der Europäische Gerichtshof gelassen hat“, so Boris Pistorius, SPD-Innenminister in Niedersachsen, am Dienstag.
Das Quick-Freeze-Verfahren sei kein sinnvoller Ersatz für die Verfolgung von IP-Adressen, so Pistorius.
Dagegen hat der liberale Bundesjustizminister Marco Buschmann angekündigt, einen Gesetzentwurf zu eben diesem Quick-Freeze-Verfahren vorzulegen.
Der Deutsche Kinderschutzbund sieht auch ohne Vorratsdatenspeicherung ausreichende Möglichkeiten im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet. Das Quick-Freeze-Verfahren sei ein sinnvoller Weg, um Datenschutz und Kinderschutz in Einklang zu bringen, sagte ein Vorstandsmitglied dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
In der Tat argumentieren Kritiker:innen der Vorratsdatenspeicherung, dass die Vorratsdatenspeicherung die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen und „gefährlich große Mengen an personenbezogenen Daten generieren“ würde, wie der Europaabgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei/Grünen es ausdrückte.
„Der Ball liegt jetzt in der Hälfte, wie man so schön sagt, der Bundesregierung. Das wird mit Sicherheit keine ganz einfache Diskussion“, so Pistorius.
Außerdem müsse die Debatte klar von der über die Chat-Kontrolle unterschieden werden, so Anna Gallina, die grüne Justizsenatorin von Hamburg.
Der Plan der EU ist, Chats nach verdächtigen Inhalten zu durchsuchen, um den Missbrauch von Kindern zu bekämpfen, was „noch mal ein ganz anderer Eingriff wäre in die private Kommunikation“, so Gallina. Sie bezweifle auch, dass dies mit europäischem Recht vereinbar ist.
Auch Polen und die Niederlande hatten sich zuvor äußerst kritisch über den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission geäußert.