Kandidatenländer treten Sechstem Forschungsrahmenprogramm bei
Am 29. Oktober haben die EU-Kommission und die EU-Beitrittsländer Assoziierungsvereinbarungen über das Sechste EU-Forschungsrahmenprogramm (RP6) unterzeichnet. Die Kandidatenländer werden im RP6 die gleichen Rechte und Pflichten wie die EU-Mitgliedstaaten haben.
Am 29. Oktober haben die EU-Kommission und die EU-Beitrittsländer Assoziierungsvereinbarungen über das Sechste EU-Forschungsrahmenprogramm (RP6) unterzeichnet. Die Kandidatenländer werden im RP6 die gleichen Rechte und Pflichten wie die EU-Mitgliedstaaten haben.