Kasachstans Menschenrechtsbeauftragte untersucht Polizeigewalt

Kasachstans Menschenrechtsbeauftragte, Elvira Azimova, erklärte am Mittwoch (2. Februar) gegenüber EURACTIV, dass sie Berichte über Folterung der Inhaftierten der Januar-Demonstranten ernst nehmen werde.

EURACTIV.com
Elvira Azimova Ombudsman
Elwira Asimowa, Kasachstans Menschenrechtsbeauftragte. [Office of the Commissioner for Human Rights of the Republic of Kazakhstan ]

Kasachstans Menschenrechtsbeauftragte, Elvira Azimova, erklärte am Mittwoch (2. Februar) gegenüber EURACTIV, dass sie Berichte über Folterung der Inhaftierten der Januar-Demonstranten ernst nehmen werde.

Nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP wurden bei den Protesten vergangenen Januar 225 Menschen getötet und Tausende verletzt. Außerdem berichteten einige Kasachen, die infolge der Demonstrationen festgenommen wurden, von Folter.

Darunter auch Aset Abishev – ein langjähriger Oppositionsaktivist -, der am 4. Januar verhaftet und von der Polizei eingesperrt wurde. Laut AFP wurde der 44-Jährige in Almaty ohne Anklage oder Zugang zu Kommunikationsmitteln festgehalten und schließlich eine Woche später freigelassen.

Abishev berichtete von Folter und beschrieb seine ersten drei Nächte in einem Zimmer der Polizeistation. Dort befand er sich auch am 5. Januar, als die Polizei Schusswaffen und Betäubungsgranaten gegen unbekannte Angreifer einsetzte. An diesem Tag herrschte Chaos in Almaty, der mit rund zwei Millionen Einwohnern größten Stadt Kasachstans.

Anschließend wurde Abishev in eine offizielle Haftanstalt gebracht, wo er sich eine Zelle mit sieben anderen Personen teilte. Sie alle sein brutal zusammengeschlagen worden.

„Die Brust haben sie mit Fäusten bearbeitet. Auf Rücken und Arme schlugen sie mit Schlagstöcke und Gewehrkolben ein“, sagte Abishev laut AFP und zeigte auf violette und grün-gelbe Schwellungen auf seinem Oberkörper. Nach mehr als einer Woche nach seiner Freilassung am 10. Januar sind die Spuren noch immer deutlich sichtbar.

„Bei den jüngeren Männern, die am 5. und 6. Januar verhaftet wurden, zeigte (die Polizei) keine Gnade. Mit Plastiktüten über dem Kopf, warfen die Polizisten sie auf den Boden und sprang mit voller Wucht auf sie. Trotz gebrochener Rippen, wurden sie nicht medizinisch versorgt“, erzählte er.

„Wir wollen, dass die Menschen wissen, dass er getötet und gefoltert wurde“ 

Yerlan Zhagiparov, 49 Jahre alt, verließ am 6. Januar das Haus, nachdem er Schüsse auf dem Stadtplatz Almatys gehört hatte. Er wurde von seinen Angehörigen nicht mehr lebend gesehen.

Gegen 20 Uhr an diesem Abend rief Zhagiparov einen engen Freund an. Er erzählte ihm, dass er von Mitarbeitern der kasachischen Nationalgarde festgenommen wurde.

Nach einer langen Suche fand sein Bruder am 12. Januar die Leiche Zhagiparovs in einem städtischen Leichenschauhaus. Der leblose Körper war verschrammt und von Kugeln durchbohrt. Die Hände lagen in Handschellen und waren an den Gelenken gebrochen.

Dank der Telefongespräche „gibt es eine Chronologie der Ereignisse“, so Zhagiparovs Bruder. Seine Familie hat den Tod der Polizei gemeldet in der Hoffnung, dass der Fall aufgeklärt werde.

„Wir wollen, dass die Menschen wissen, dass er getötet und gefoltert wurde und dass seine Mörder noch immer auf freiem Fuß sind“, sagte Zhagiparov.

 

Cholponbek Sydykov berichtete den Medien letzte Woche von seinem Krankenhausbett in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek aus, dass er und ein weiterer Landsmann durch Schläge der Polizei Rippen- und Beinbrüche erlitten hätten.

Auch der Jazzpianist Vikram Ruzakhunov wurde bei den Ausschreitungen inhaftiert und gefoltert. Er wurde aufgefordert, keine Interviews zu seiner Festnehme zu geben.

„Alle meine öffentlichen Äußerungen erfolgen mit Rücksicht auf diejenigen, die noch immer als Geiseln in Kasachstan festgehalten werden… Jedes Wort kann ihre Situaion beeinflussen“, stellt der Musiker in einem Beitrag auf Instagram klar.

Ruzakhunov wurde freigelassen, kurz nachdem am 9. Januar ein Video von ihm veröffentlicht worden war, das anschließend von regierungsnahen Medien verbreitet wurde. Darin gesteht er, Geld erhalten zu haben, um in Almaty Gewalt zu stiften.

Folter in Kasachstan gesetzlich verboten

Die vergangenen September vom Senat eingesetzte Menschenrechtsbeauftragten Kasachstans, Elvira Azimova, sagte, dass Bürger weiterhin Beschwerden über Verstöße einreichen, denen sie nachgehe.

Die ehemalige stellvertretende Justizministerin erklärte gegenüber EURACTIV, dass Kasachstan sich zu einer Nulltoleranz gegenüber Folter verpflichtet habe. Laut Gesetz sei die Anwendung von Folter ausdrücklich verboten. Wird das Folterverbot gebrochen, könne das eine Haftstrafe von bis zu zwölf Jahren und ein Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter nach sich ziehen.

Sie fügte hinzu, dass Menschenrechtsaktivisten nun eine Verschärfung der Vorschriften fordern. Zudem werde im Rahmen des Regierungsplans bereits ein Gesetzentwurf hinsichtlich des Schutzes der Menschenrechte diskutiert.

„Die unabhängige Beobachtung wird fortgeführt,“ versicherte Azimova.

Am 25. Januar gaben Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass bei ihrer Dienststelle 109 Beschwerden über „unzulässige Ermittlungsmethoden“ und Rechtsbruch durch die Strafverfolgungsbehörden eingegangen seien. Daraufhin wurden Berichten zufolge 21 Strafverfahren eingeleitet.

Kasachstans Präsident Kassym-Jomart Tokayev soll die Generalstaatsanwaltschaft angewiesen haben, jeder Beschwerde nachzugehen.

Gleichzeitig gingen weiterhin Anrufe und Nachrichten über soziale Netzwerke ein.  Auf diesen Weg bitten Menschen um rechtlichen oder emotionalen Rat und soziale Unterstützung, so die Menschenrechtsbeauftragte.

Azimova sagte, dass Gerichte und Ermittler bei der Prüfung von Fällen sorgfältig prüfen sollten, ob die Bürger Zugang zu Anwälten oder medizinischer Versorgung haben und ob ihre Rechte und andere Verfahrensgarantien während des Untersuchungszeitraums eingehalten wurden.

„Alle unter Zwang eingestandene Beweise sind ungültig“, stellte sie klar.

Am 25. Januar berichtete die Generalstaatsanwaltschaft, dass 9.257 Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit den Ereignissen im Januar bearbeitet worden seien. Meist ohne Konsequenzen. Das Gericht verwarnte lediglich 4 584 Personen.

In diesem Zusammenhang begrüßte Azimova die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft gegen frühere Gerichtsentscheidungen über die Verhängung von Verwaltungsstrafen Berufung einlegte und dabei den Charakter und den sozioökonomischen Status sozial schwacher Gruppen berücksichtigt habe.

„In Bezug auf die Bürger, die zum ersten Mal im Zusammenhang mit der Teilnahme an Massenunruhen strafrechtlich verfolgt werden, sollte nicht nur die Schwere ihrer Taten, sondern ihre aufrichtige Reue berücksichtigt werden.“

„In den Fällen, in denen die Schuld tatsächlich nachgewiesen werden kann, bitte ich darum, Sanktionen außerhalb der Haftstrafe in Erwägung zu ziehen“, so Azimova.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/ Alice Taylor]