Keine EU-Regionalgelder bei Nicht-Einhaltung der Grundrechtecharta?
Mit Blick auf die EU-Grundrechtecharta könnten EU-Gelder für Projekte, die gegen demokratische Grundsätze verstoßen oder beispielsweise LGBTIQ-Personen diskriminieren, einbehalten werden, so ein EU-Beamter.
Mit Blick auf die EU-Grundrechtecharta könnten künftig EU-Gelder für Projekte, die gegen demokratische Grundsätze verstoßen oder beispielsweise LGBTIQ-Personen diskriminieren, einbehalten werden, so ein EU-Beamter.
Im Rahmen einer im Dezember getroffenen Vereinbarung setzte das Europäische Parlament einen Verweis auf die Europäische Charta der Grundrechte sowie die Einhaltung der Geschlechtergleichstellung und der Nicht-Diskriminierung bei der Verwendung von EU-Geldern durch.
Diese Bestimmungen könnten nun „ein potenzieller Aufhänger“ sein, um „Geld zurückzuhalten, wenn wir sehen, dass sich etwas nicht in die richtige Richtung bewegt“, erklärte kürzlich ein EU-Beamter gegenüber EURACTIV.com. „Wenn man EU-finanzierte Projekte in den Mitgliedsstaaten unterstützt, gibt es eine Verpflichtung – sowohl für die EU als auch für die Mitgliedsstaaten – sicherzustellen, dass diese Projekte mit der Charta der Grundrechte vereinbar sind.“
Er erklärte weiter: „In dem Kontext, in dem wir uns gerade befinden, debattieren wir diese Werte und die erlebten Rückschritte deutlich lebhafter. Es ist wichtig, diese Themen zu betonen.“
Das entsprechende Regelwerk der EU-Strukturfonds regelt detailliert die Ausgaben für Regional- und Kohäsionspolitik. Diese machen fast ein Drittel des EU-Haushalts aus.
Die Einhaltung der Grundrechtecharta in allen Phasen der EU-Regionalausgaben ist eigentlich seit der Verabschiedung der Charta verpflichtend; bis vor kurzem hat die EU-Exekutive diese Bestimmung jedoch nicht genutzt, um dagegen verstoßende Länder und Regionen in die Schranken zu weisen.
Dabei hatte es schon während der Amtszeit der vorherigen Kommission „konkrete Beispiele“ gegeben, „in denen wir Zweifel an der Unterstützung bestimmter Institutionen oder sogar zivilgesellschaftlicher Institutionen in gewissen Mitgliedsstaaten hatten, und in denen es ein Problem mit potenziellem Missbrauch gab,“ räumte der EU-Beamte ein.
Dies änderte sich im vergangenen Sommer, als die EU einen Zuschuss im Rahmen des Partnerschaftsprogramms Europa für Bürgerinnen und Bürger für mehrere polnische Städte ablehnte, da diese sich öffentlich zu sogenannten „LGBT-freien Zonen“ erklärt hatten. Bei der Bekanntgabe der Entscheidung bekräftigte die EU-Kommission, die Europäische Union stehe für die Gleichstellung aller Menschen.
„EU-Werte und Grundrechte müssen von den Mitgliedsstaaten und staatlichen Behörden stets respektiert werden,“ erklärte die EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, damals.
Neue Strategie für bessere Umsetzung
Im Dezember hatte die Europäische Kommission eine überarbeitete Strategie für die Umsetzung der Grundrechtecharta angenommen.
Laut dem befragten EU-Beamten soll dies „sicherstellen, dass in der zukünftigen ‚Ausgaben-Ära‘ der EU die Einhaltung der Grundrechte viel stärker berücksichtigt wird als in der Vergangenheit“.
Věra Jourová, die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission, bestätigte kürzlich auf einer Veranstaltung, dass die EU-Exekutive nun einen jährlichen Bericht über die Charta veröffentlichen wird. Dieser soll vor allem einen stärkeren Fokus auf die Umsetzung, Anwendung und Achtung der Grundrechtecharta in den Mitgliedsstaaten beinhalten.
Gleichzeitig räumte Jourová ein, dass die COVID-19-Krise die Ungleichheit in den EU-Ländern in diverser Hinsicht vergrößert habe. Tatsächlich stelle die Pandemie die Grundrechte „auf den Prüfstand“.
Rolle des Gerichtshofs
Laut der internen Datenbank des Europäischen Gerichtshofs ging es bei 135 der 865 im Jahr 2019 entschiedenen Fälle um die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen der Grundrechtecharta.
„Qualitativ gesehen hat die Charta die Rolle der Richterinnen und Richter als Hüter der Demokratie, der Freiheit und des Rechts in der EU-Rechtsordnung in den Fällen gestärkt, mit denen sie befasst werden und in denen EU-Recht Anwendung findet,“ fasste Koen Lenaerts, Präsident des Gerichtshofs der EU, bei oben angesprochenen Veranstaltung zusammen.
Er schloss: „Wir sollten das Niveau unserer Ambition in diesem Bereich wirklich weiter anheben.“
[Bearbeitet von Frédéric Simon]