Koalitionsvertrag: Verspielte Chancen in Europa?

Was bedeutet Schwarz-Gelb für den Verbraucherschutz auf EU-Ebene? Maren Osterloh, EU-Expertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), analysiert auf EURACTIV.de den Koalitionsvertrag. Deutschland könnte beim Datenschutz ganz vorne mitspielen. Lebensmittelampeln und Sammelklagen will Berlin blockieren. Ein Satz im Vertrag hat es für Verbraucherschützer in sich.

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes verhängte gegen den Chip-Hersteller Intel eine Wettbewerbsstrafe von rund einer Milliarde Euro. Die geschädigten Verbraucher können allerdings keine Sammelklage auf EU-Ebene einreichen – Berlin bremst diesen Rechtsweg.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes verhängte gegen den Chip-Hersteller Intel eine Wettbewerbsstrafe von rund einer Milliarde Euro. Die geschädigten Verbraucher können allerdings keine Sammelklage auf EU-Ebene einreichen - Berlin bremst diesen Rechtsweg.

Was bedeutet Schwarz-Gelb für den Verbraucherschutz auf EU-Ebene? Maren Osterloh, EU-Expertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), analysiert auf EURACTIV.de den Koalitionsvertrag. Deutschland könnte beim Datenschutz ganz vorne mitspielen. Lebensmittelampeln und Sammelklagen will Berlin blockieren. Ein Satz im Vertrag hat es für Verbraucherschützer in sich.

Für die Verbraucherpolitik in Europa ist der von der neuen Bundesregierung vorgelegte Initiates file downloadKoalitionsvertrag ziemlich durchwachsen:

Besserer Datenschutz

Erfreulich ist, dass die Koalition den Datenschutz endlich voranbringen will. So will sie die Informationspflichten stärken und durch die Einwilligung in die Datennutzung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbessern, eine Stiftung Datenschutz einrichten und ein Datenschutzaudit entwickeln. Diese Vorhaben könnten Deutschland als Datenschutzland in der EU an die Spitze bringen.

Andere Bereiche, die zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes in Europa führen würden, sind weniger positiv zu beurteilen:

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Begrüßenswert ist zwar grundsätzlich, dass die Koalition eine transparente Nährwert-Kennzeichnung von Lebensmitteln durchsetzen will. Leider wird zugleich ein farblich unterlegtes Ampelsystem abgelehnt, da es den Verbraucher in die Irre führe. Dies ist befremdlich, denn wissenschaftlichen Studien über die Verständlichkeit der Nährwertkennzeichnung zufolge schneidet die farbliche Kennzeichnung besonders positiv ab: Mit der Ampelkennzeichnung können Verbraucher auf einen Blick erkennen, ob ein Produkt viel oder wenig Zucker, Salz oder Fette enthält.

In Deutschland sprechen sich nicht nur Verbraucherverbände für die Ampel aus, sondern seit Jahren auch die Ärzte, insbesondere die Kinder- und Jugendärzte, und seit dem Sommer auch die gesetzlichen Krankenkassen. Leider wird damit auch die Möglichkeit vergeben, ein entsprechendes System auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der neuen Lebensmittelinformations-Verordnung einzuführen.

Sammelklagen – Berlin mauert

Die Einführung von Sammelklagen national und europaweit wird im Koalitionsvertrag ausdrücklich abgelehnt. Damit will auch die neue Regierung die Mauertaktik in Brüssel zulasten von 455 Millionen europäischer Verbrauchern fortsetzen. Vor allem an der Intervention der deutschen Bundesregierung liegt es, dass der erarbeitete Richtlinienvorschlag bisher nicht von der EU-Kommission verhandelt und verabschiedet wurde.

Ein prominentes Beispiel für die Notwendigkeit der Einführung einer Sammelklage ist der Fall des Computerchipherstellers Intel, dem vorgeworfen wird, viele Jahre lang gezielt Wettbewerbern den Zugang zum Computerchipmarkt verwehrt zu haben. Die EU-Kommission hat zwar eine Geldbuße von rund einer Milliarde Euro verhängt, die Millionen Kunden des Unternehmens bleiben jedoch auf ihren Mehrausgaben sitzen. Mit der Einführung einer europäischen Sammelklage könnte eine Vielzahl von Verbrauchern in einem einzigen Verfahren ihre Schadensersatzansprüche geltend machen.

Zementierung von Mindeststandards

EU-Richtlinien bilden oftmals den kleinsten gemeinsamen Nenner seiner 27 Mitgliedstaaten ab. Daher ist es aus Sicht des Verbraucherschutzes auch so wichtig, dass sie nur Mindeststandards einführen, über die der nationale Gesetzgeber dann hinausgehen kann.

Auch ist es hierdurch möglich, auf aktuelle Probleme schnell zu reagieren. So hat die Bundesregierung beispielsweise in diesem Jahr das Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung erlassen, um auf die Flut von unlauterer Telefonwerbung und Abofallen im Internet zu reagieren. Die im Gesetz eingeräumten Widerufsbefugnisse für solche Verträge gehen über die europäischen Vorgaben hinaus.

Nach dem Koalitionsvertrag soll hiermit aber nun Schluss sein, denn danach sollte "eine über die EU-Vorgaben hinausgehende Umsetzung (…) grundsätzlich ausgeschlossen werden" (Z. 5320 bis 5323). Damit ist zu befürchten, dass in Zukunft die aus Brüssel vorgegebenen Mindeststandards im Verbraucherschutz für lange Zeit zementiert werden und keine schnelle Reaktion auf plötzlich auftretende unlautere Geschäftspraktiken mehr möglich ist.

Maren Osterloh, M.A., ist Referentin "EU und Internationales" beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv).

Links


CDU/CSU/FDP
: Initiates file downloadKoaltionsvertrag zum Download – "WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT" (24. Oktober 2009)

EURACTIV.de: "David gegen Goliath". Interview mit Maren Osterloh zum Verbraucherschutz auf EU-Ebene (27. Mai 2009)

EURACTIV.de: Der Fall Intel – EU-Kommission liefert Details (22. September 2009)

EURACTIV.de: Stopp europäischer Belastungen gefordert. Wirtschaftsverbände gegen Sammelklagen auf EU-Ebene (14. Mai 2009)