Kommission: EU-Staaten sollen über Vorrang der Landwirtschaft in Gaskrise entscheiden
Vertreter:innen der Mitgliedstaaten und der Industrie haben einen besseren Schutz des EU-Lebensmittel- und Landwirtschaftssektors vor einer möglichen Gasverknappung in diesem Winter gefordert.
Vertreter:innen der Mitgliedstaaten und der Industrie haben einen besseren Schutz des EU-Lebensmittel- und Landwirtschaftssektors vor einer möglichen Gasverknappung in diesem Winter gefordert. Die EU-Kommission verwies dagegen auf die Verantwortung der Mitgliedstaaten in dieser Angelegenheit.
Angesichts des bevorstehenden Winters haben die russische Invasion in der Ukraine und Moskaus Unterbrechung der Gaslieferungen nach Europa die Sorge vor möglichen Gasversorgungsengpässen geschürt und Debatten darüber ausgelöst, welche Branchen im Falle von Versorgungsengpässen Vorrang erhalten sollten.
Während die Energiekrise eines der beherrschenden Themen während des informellen Treffens der EU-Landwirtschaftsminister:innen am Freitag (16. September) in Prag war, nutzten einige nationale Vertreter:innen und Interessengruppen die Gelegenheit, um die Frage der Prioritätensetzung bei der Gasversorgung anzusprechen.
Ramón Armengol, Präsident des EU-Agrargenossenschaftsverbands COGECA, betonte nach Angaben von Teilnehmer:innen des Treffens, wie wichtig Energie für die Aufrechterhaltung der Agrar- und Lebensmittelproduktion sei.
Er forderte die EU auf, „die Gasrationierung strikter zu verfolgen, um sicherzustellen, dass dem Agrar- und Lebensmittelsektor Priorität eingeräumt wird“, und fügte hinzu, dass Landwirtschaft und Lebensmittel „weiterhin als vorrangige Sektoren betrachtet werden sollten.“
Ein von EURACTIV kontaktierter Sprecher der Kommission verwies jedoch auf die Verantwortung der Mitgliedstaaten, die Priorität der verschiedenen Wirtschaftssektoren im Falle eines Gasversorgungsengpasses zu bestimmen.
„Letztendlich ist es Sache der Mitgliedstaaten, die vorrangigen Kunden zu definieren, die im Falle einer Gaskrise geschützt werden sollten“, hieß es.
Initiativen aus Deutschland, der Slowakei
Einige Mitgliedsstaaten erwägen bereits Maßnahmen, um die Branche zu schützen. Informierten Quellen zufolge kündigten Vertreter:innen der Slowakei während des Treffens an, dass das Land derzeit eine Gesetzgebung zur Bekämpfung von Energiepreisspitzen vorbereite, in der „vorgeschlagen wird, dass bestimmte Unternehmen als geschützte Energieverbraucher klassifiziert werden sollen.“
In Deutschland einigten sich die Agrarminister:innen der Länder und des Bundes in einer Sitzung am Freitag, an der auch der Chef der zuständigen Bundesnetzagentur teilnahm, auf eine Forderung, die Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion als so genannte „geschützte Kunden“ zu bezeichnen, die im Falle einer möglichen Gasknappheit vorrangig zu versorgen wären.
„Es war besonders wichtig, dass wir in einem Beschluss heute festgehalten haben, dass die Landwirtschaft und die gesamte Ernährungswirtschaft als Erzeuger von Gesundheitsnahrungsmitteln zu den sogenannten geschützten Kunden gehören müssen“, sagte der Vorsitzende der Ministerkonferenz und Landwirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt, Sven Schulze.
Er fügte hinzu, dass klare Regeln darüber, wer bei der Gasversorgung Vorrang hat, notwendig seien, um „Planungssicherheit“ für den Sektor zu gewährleisten.
Anfang des Monats hatte auch die Bundestagsfraktion der Sozialdemokraten von Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Positionspapier gefordert, die Landwirtschaft und die Lebensmittelproduktion als „kritische Infrastruktur“ zu schützen.
Die Bundesregierung hat jedoch bisher keine Schritte in diese Richtung unternommen und verweist auf die vollen Gasspeicher, die das Land über den Winter bringen sollen.
„Wir als Bundesregierung haben unsere Hausaufgaben gemacht, wir haben die Speicher gefüllt“, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir nach dem Treffen.
EU liefert Rechtsgrundlage
Nach Angaben der Kommission gibt es innerhalb des EU-Rechtsrahmens zwei Möglichkeiten, vorrangige Gaskunden zu definieren.
Zum einen durch die Verordnung über die Gasversorgungssicherheit, nach der die Länder Haushalte sowie Gaskunden, die „wesentliche soziale Dienstleistungen“ erbringen, als so genannte „geschützte Kunden“ definieren können.
Diese Bestimmung sei jedoch hauptsächlich auf Privathaushalte und kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet, sagte der Sprecher.
Die zweite Möglichkeit besteht darin, Landwirt:innen und Lebensmittelproduzent:innen als „andere wesentliche Kunden“ zu bezeichnen, entsprechend den Leitlinien, die die Kommission in ihrer im Juli vorgelegten Mitteilung „Gas einsparen für einen sicheren Winter“ und in der EU-Verordnung über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage festgelegt hat.
Hier wird der Lebensmittelsektor ausdrücklich als Teil der kritischen Infrastruktur erwähnt, die geschützt werden sollte, sagte der Sprecher.
Dieser Schritt wurde auch von Vertreter:innen der europäischen Industrie begrüßt, darunter der EU-Landwirtschaftsverband COPA-COGECA sowie die Verbände der Lebensmittelindustrie, FoodDrinkEurope und Primary Food Processors.
In einer Erklärung, die im Anschluss an die Mitteilung der Kommission im Juli veröffentlicht wurde, forderten sie die Mitgliedstaaten auf, der Initiative der EU-Exekutive zu folgen und „die Agrar- und Ernährungswirtschaft in ihren nationalen Notfallplänen als kritischen Sektor anzuerkennen.“
Unterdessen betonte der Sprecher der Kommission, dass ein geschützter Status „niemanden“ davon abhalten sollte, die notwendigen Anstrengungen zur Einsparung von Gas zu unternehmen, um mit der „gegenwärtig angespannten Erdgasversorgungslage in der EU“ fertig zu werden.
Natasha Foote hat zur Berichterstattung beigetragen