Kommission: Kartellrechtsverstöße durch Google?
Die Kommission prüft die Vorwürfe gegen Google über einen eventuellen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Suche. Andere Anbieter von Suchdiensten hatten die Beschwerden bei der europäischen Wettbewerbsbehörde eingereicht. Falls die Vorwürfe bestätigt werden, drohen Google weitreichende Auflagen und ein hohes Bußgeld.
Die Kommission prüft die Vorwürfe gegen Google über einen eventuellen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Suche. Andere Anbieter von Suchdiensten hatten die Beschwerden bei der europäischen Wettbewerbsbehörde eingereicht. Falls die Vorwürfe bestätigt werden, drohen Google weitreichende Auflagen und ein hohes Bußgeld.
Die EU-Kommission hat heute beschlossen, ein kartellrechtliches Prüfverfahren gegen Google wegen des möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in der Online-Suche einzuleiten. Wettbewerber von Google werfen dem US-amerikanischen Konzern vor, dass ihre Dienste in den unbezahlten und bezahlten Suchergebnissen bei Google benachteiligt werden. Außerdem platziere Google seine eigenen Dienste bevorzugt.
Die europäische Wettbewerbsbehörde prüft nun diese Vorwürfe. Falls Google tatsächlich seine marktbeherrschenden Stellung missbraucht hat, verstößt das gegen die europäischen Kartellrechtsvorschriften. Google drohen in diesem Fall Auflagen der Kommission und empfindliche Geldbußen.
Microsoft als Vorbild
Die Kommission hat in ihrem zehn Jahre andauerndem Kartellrechtsverfahren gegen den Software-Riesen Microsoft bereits Ausdauer und Erfolg bewiesen. Microsoft musste letztlich mehr als 1,7 Milliarden Euro an Strafgeldern zahlen. Außerdem wurde Microsoft gezwungen sein Windows-Betriebssystem von seinem Browser "Internet Explorer" abzukoppeln. Damit können die Verbraucher inzwischen selbst wählen, welchen Browser sie nutzen wollen. (EURACTIV.de vom 16. Dezember 2009)
Preisvergleichsangebote im Visier
Im aktuellen Verfahren gegen Google prüft die Kommission, ob Google "möglicherweise unbezahlte Suchergebnisse von mit seinen Diensten in Wettbewerb stehenden Diensten, die sich auf die Bereitstellung von bestimmten Online-Inhalten wie zum Beispiel Preisvergleichen spezialisiert haben (sogenannte vertikale Suchdienste), in der Rangfolge herabgestuft und den Ergebnissen seiner eigenen vertikalen Suchdienste einen bevorzugten Rang eingeräumt hat, um konkurrierende Dienste auszuschließen", schreibt die Kommission.
Die Kommission wird auch Vorwürfen nachgehen, "dass Google die Qualitätskennzahl ("Quality Score") bezahlter Suchergebnisse von konkurrierenden vertikalen Suchdiensten herabgestuft hat." Die Qualitätskennzahl beinflusst den Preis, den Werbetreibende an Google für die Schaltung ihrer Werbung zahlen.
Die Brüsseler Behörde prüft zudem den Vorwurf, "dass Google Werbepartnern möglicherweise Ausschließlichkeitsverpflichtungen auferlegt und sie dadurch daran gehindert hat, bestimmte Arten konkurrierender Werbung auf ihren Webseiten zu schalten". Solche Vertragsklauseln, die Google offenbar auch Computer- und Softwarevertreibern auferlegt haben soll, verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, da damit konkurrierende Suchdienste ausgeschlossen werden.
Ein weiterer kritischer Punkt betrifft Online-Werbekampagnen. Google, so lautet der Vorwurf, soll die Übertragbarkeit von Daten aus Online-Werbekampagnen auf konkurrierende Online-Werbeplattformen beschränkt haben.
Wie lange die Untersuchungen andauern werden, ließ die Kommission offen und stellte stattdessen klar, dass sie "an keinerlei rechtliche Fristen gebunden" sei. "Der Umfang der Kooperationsbereitschaft der betroffenen Parteien mit der Kommission" werde die Dauer des Prüfverfahrens entscheidend beeinflussen, ließ die Kommission die Google-Zenrale in Kalifornien wissen.
Google hat die Vorwürfe zurückgewisen und sich zugleich bereit erklärt, der Kommission seinen Suchmechanismus zu erläutern.
mka
Links
Kommission: Mögliche Kartellrechtsverstöße durch Google (30. November 2010)