Kommission legt sich mit Kosmetikindustrie an [DE]

Neue Leitlinien verpflichten die Unternehmen dazu, auch Nebenwirkungen ihrer Produkte offen zu legen. 

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Neue Leitlinien verpflichten die Unternehmen dazu, auch Nebenwirkungen ihrer Produkte offen zu legen. 

In Zukunft dürfen Kosmetikunternehmen nicht mehr über unerwünschte Nebenwirkungen ihrer Produkte schweigen. Des Weiteren müssen sie auf Anfrage Auskunft geben über die Zusammensetzung der Produkte. Dies hat die Kommission am 28. August 2006 bekannt gegeben.

Die neuen Leitlinien verpflichten die Kosmetikhersteller dazu, die Kunden über Nebenwirkungen wie Irritationen und allergische Reaktionen, kosmetische Akne, anaphylaktische Schocks und Juckreiz zu informieren.

Auf Anfrage müssen die Hersteller ebenfalls Angaben machen zu Inhaltsstoffen, die von der EU als „gefährlich“ eingeordnet werden. Yu diesen gehören ätzende, oxydierende, entflammbare, giftige und reizende Stoffe. 

Sebastian Marx, Verantwortlich für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit bei COLIPA, dem europäischen Dachverband der Kosmetik-Industrie, verteidigte die Industrie: „Seit mehreren Jahren beweist die Industrie Eigeninitiative und gewährt Zugang zu qualitativen Inhaltsstoffen (auf der Packung), quantitativen Informationen über gewisse Inhaltsstoffe (die von der Richtlinie 67/548/EG umfasst werden) und zu Daten über unerwünschte Nebenwirkungen, die von einem bestimmten kosmetischen Produkt verursacht werden können.“