Länder stimmen Özdemirs Nitrat-Kompromiss zu

Der Bundesrat hat am Freitag (8. Juli) den Kompromissvorschlag zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie verabschiedet, mit dem Bundesagrarminister Cem Özdemir millionenschwere Strafzahlungen an Brüssel vermeiden will.

Euractiv.de
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Der Vorschlag Özdemirs für eine Neuordnung der bundesweiten Regeln zur Ausweisung mit Nitrat belasteter Gebiete spiegelt nach jahrzehntelangem Streit einen im Juni gefundenen Kompromiss mit der EU-Kommission zur Einhaltung der europäischen Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser wider. [SHUTTERSTOCK]

Der Bundesrat hat am Freitag (8. Juli) den Kompromissvorschlag zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie verabschiedet, mit dem Bundesagrarminister Cem Özdemir millionenschwere Strafzahlungen an Brüssel vermeiden will.

Der Vorschlag Özdemirs für eine Neuordnung der bundesweiten Regeln zur Ausweisung mit Nitrat belasteter Gebiete spiegelt nach jahrzehntelangem Streit einen im Juni gefundenen Kompromiss mit der EU-Kommission zur Einhaltung der europäischen Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser wider.

Bei Nichteinhaltung der Regeln hätten Deutschland im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) millionenschwere Strafzahlungen gedroht.

Entsprechend erleichtert zeigte sich der Grünen-Politiker. “Endlich haben wir gemeinsam mit den Ländern die Ziellinie überquert!”, erklärte er nach der Bundesratsentscheidung.

Die neuen Vorgaben brächten nicht nur “Klarheit und Sicherheit” für die Anbau- und Düngeplanung der Landwirt:innen, sondern sie auch ein wichtiger Schritt für den Umwelt- und Gewässerschutz, so Özdemir.

Deutschland hatte bisher die von der EU festgelegten Höchstwerte für Nitrat im Grundwasser aufgrund zu hoher Düngemengen bereits seit Einführung der Richtlinie konstant überschritten.

Auch Umweltministerin Steffi Lemke betonte, man sei nach einem “viel zu lange” andauernden Vertragsverletzungsverfahren “einen wesentlichen Schritt vorangekommen.”

Zustimmung unter Vorbehalt

Die euphorischen Reaktionen der beiden grünen Bundesminister:innen dürften auch daher rühren, dass die Zustimmung der Länder keineswegs selbstverständlich war.

So hatten mehrere Länder, beispielsweise Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen Widerstand angemeldet, als Özdemir den Vorschlag im Juni öffentlich gemacht hatte.

Ein wesentlicher Stolperstein für die Länder, die dem Vorschlag schließlich nur unter der Bedingung einiger fachlicher Änderungen zustimmten, ist dabei die Ausweisung der sogenannten “roten Gebiete.”

Dabei handelt es sich um Gebiete, die als besonders stark nitratbelastet identifiziert werden und in denen Landwirt:innen deshalb mit 20 Prozent weniger Düngung auskommen müssen.

Mit der von Özdemir vorgeschlagenen Neuausweisung würden sich die hierunter fallende Fläche nach Angaben des Bundesumweltministeriums um rund ein Drittel vergrößern.

“Mit der ständigen Neuausweisung belasteter Gebiete und den vielen Pflichten zur Dokumentation wurde viel Missmut und Frustration in der Praxis erzeugt”, erklärte Peter Hauck, CDU-Agrarminister aus Baden-Württemberg, während der Bundesratssitzung.

Hauck bemängelte außerdem, mit der Neuregelung gebe man im Gewässerschutz das Verursacherprinzip auf. Durch eine zu wenig differenzierte Ausweisung der belasteten Gebiete würden nämlich “auch landwirtschaftliche Betriebe, die nachweislich gewässerschonend düngen, von den Verpflichtungen in den roten Gebieten vollumfänglich erfasst.”

Ausbau von Messstellen

Als Lösung des Problems, dass viele Landwirt:innen ohne eigenes Verschulden nur aufgrund ihres Standorts in belasteten Gebieten mit eingeschränkter Düngung wirtschaften müssen, gilt ein enges Netz an Messstellen, die Daten über den Nitratgehalt im Grundwasser liefern – so könnten die einzelnen Gebiete passgenau zugeschnitten werden.

Die Bundesregierung hatte bereits im Juni als Teil des Kompromissvorschlags angekündigt, dass das Netz an Messstellen bis 2024 “deutlich” verdichtet werden solle. Doch die Länder fürchten, auf den Kosten für den Ausbau sitzen zu bleiben.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, die Länder hierbei finanziell zu unterstützen.

Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) sprach sich für eine präzise Ausweisung der belasteten Gebiete aus, um das Verursacherprinzip zu wahren und Einschränkungen für Betriebe, die bereits gewässerschonend wirtschaften, zu vermeiden.

Dies sei die “Voraussetzung für die Akzeptanz strenger Regeln für die Düngung durch die Landwirte”, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.

Maßnahmen wie die Einschränkung der Düngung auf Basis der Grundwasserqualität in einem Gebiet zu treffen, ohne die landwirtschaftlichen Praktiken der einzelnen Betriebe zugrunde zu legen, sei “aus landwirtschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar”, fügte er hinzu.

Trotz der Vorbehalte könnte Deutschland mit der Zustimmung des Bundesrates nun einen Konflikt mit der EU-Kommission ausgeräumt haben, der bereits seit Langem geschwelt hatte.

Bereits 2016 hatte die Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem EuGH Erfolg gehabt und 2019 ein sogenanntes Zweitverfahren eingeleitet.

[Bearbeitet von Oliver Noyan]