Landwirte kritisieren Schwächen vom europäischen Anti-Greenwashing-Gesetz

Landwirte auf der ganzen Welt haben sich besorgt über die neuen EU-Vorschriften gegen Greenwashing geäußert. Ihrer Ansicht nach werden dadurch natürliche, aus Tieren gewonnene Fasern wie Wolle und Kaschmir benachteiligt.

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Vertreter der Landwirtschaft argumentieren, dass der ökologische Fußabdruck "nicht geeignet ist, um die Umweltleistung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu bewerten." Außerdem würde er "das Greenwashing von Fast-Fashion-Marken ermöglichen." [SHUTTERSTOCK/Terelyuk]

Landwirte auf der ganzen Welt haben sich besorgt über die neuen EU-Vorschriften gegen Greenwashing geäußert. Ihrer Ansicht nach werden dadurch natürliche, aus Tieren gewonnene Fasern wie Wolle und Kaschmir benachteiligt.

In einem offenen Schreiben, das am Donnerstag (13. Juni) an den Rat der EU gerichtet wurde, kritisieren mehr als 880 Organisationen, die Tausende von Landwirten aus Australien, Europa, Indien, der Mongolei, Neuseeland, Südafrika und den USA vertreten, das Gesetz.

Es wird erwartet, dass die EU-Umweltminister am Montag (17. Juni) in Luxemburg ihren Standpunkt zur Richtlinie über ökologische Werbeaussagen festlegen, um die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen. Dieses hatte sich bereits im März 2023 auf einen Standpunkt zu dem Gesetz geeinigt.

Der Gesetzesentwurf schlägt vor, den ökologischen Fußabdruck von Produkten (Product Environmental Footprint, PEF) zu verwenden, um Umweltaussagen für alle Produkte zu überprüfen. Dies ermöglicht es den Unternehmen jedoch, alternative Methoden zu verwenden.

Vertreter der Landwirtschaft argumentieren, dass der ökologische Fußabdruck „nicht geeignet ist, um die Umweltleistung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu bewerten.“ Außerdem würde er „das Greenwashing von Fast-Fashion-Marken ermöglichen.“

„[Der ökologische Fußabdruck von Produkten] bevorzugt in unfairer Weise synthetische, mit fossilen Brennstoffen hergestellte Materialien gegenüber Naturfasern und stellt Naturfasern fälschlicherweise als umweltschädlich dar, was ein erhebliches Risiko von Ungerechtigkeit für Landwirte darstellt, deren Leben von der Produktion dieser Naturfasern abhängt“, heißt es in dem Schreiben.

Die Landwirte wiesen auch darauf hin, dass das Technische Sekretariat für Bekleidung und Schuhwerk einen „unerschwinglich hohen Preis“ für Mitglieder festgelegt hat, um Stimmrechte zu erhalten und die Entscheidungsfindung direkt zu beeinflussen. Das Sekretariat arbeitet die Kategorienregeln für den ökologischen Fußabdruck von Bekleidung und Schuhe aus.

„Nur große Marken mit reichlich Finanzmitteln können es sich leisten, ein stimmberechtigtes Mitglied zu sein […] Keines der 26 Mitglieder gehört zu den Landwirten“, heißt es in dem Schreiben. Es wird auch darauf hingewiesen, dass „Entscheidungen mit einer Zweidrittelmehrheit abgestimmt und beschlossen werden.“Dazu werden 14 stimmberechtigte Mitglieder benötigt. Insgesamt „acht [der Mitglieder] haben ein synthetisches Geschäftsmodell zu schützen.“

„Dies verdeutlicht die extreme Benachteiligung von Landwirten wie uns gegenüber der finanzstarken und mächtigen Fast-Fashion-Industrie“, heißt es weiter.

Quellen aus dem Technischen Sekretariat teilten Euractiv mit, dass Organisationen wie die Alliance for European Flax Linen & Hemp und Cotton Inc, die auch Baumwollbauern vertritt, stimmberechtigte Mitglieder seien und „aktiv“ zu den Entscheidungen des Sekretariats beitrügen.

Nicht geeignet für Landwirtschaft und Lebensmittel

In dem von der EU-Kommission im März 2023 vorgelegten Gesetzesvorschlag wird eingeräumt, dass der ökologische Fußabdruck für Produkte die „positiven“ Auswirkungen der großflächigen Tierhaltung und anderer umweltfreundlicher Praktiken nicht berücksichtigt.

In dem Kommissionsvorschlag wird auch darauf hingewiesen, dass die Artenvielfalt und der Naturschutz integriert werden sollten, bevor der ökologische Fußabdruck für Produkte in der Agrar- und Lebensmittelindustrie eingeführt wird.

Die IFOAM Organics, die die Biolandwirte in Europa vertritt, unterstützt das Ziel der Richtlinie, Greenwashing zu bekämpfen. Sie erkennt jedoch an, dass der ökologische Fußabdruck nicht für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel geeignet ist.

„[Der ökologische Fußabdruck] wird Ihnen sagen, dass ein Apfel umweltfreundlicher ist als Rindfleisch“, erklärte Silvia Schmidt, Policy Manager bei IFOAM, gegenüber Euractiv. „Aber er wird Ihnen nicht sagen, dass ein Apfel, der in Ihrem Garten wächst, umweltfreundlicher ist als einer, der eingeflogen und mit Pestiziden behandelt wurde.“

Während der Biosektor von dem Anti-Greenwashing-Gesetz ausgenommen ist, da er bereits die EU-Öko-Verordnung einhält, würden private Bio-Standards, die über die EU-Verordnung hinausgehen, den neuen Regeln unterliegen.

Schmidt merkte an, dass das EU-Parlament und möglicherweise auch der Rat die Verwendung alternativer Methoden zur Belegung grüner Werbeaussagen unterstützen. Diese Haltung wird von IFOAM begrüßt.

[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]