EU-Kommission will Alleingang Deutschlands bei Subventionen verhindern
Dass die Europäische Kommission plant, die Subventionsregeln zu lockern ist bereits seit einiger Zeit bekannt. Ein an EURACTIV zugespieltes Dokument enthüllt nun das ganze Ausmaß der Lockerung der Regeln. Auch deutschen Alleingängen will man entgegenwirken.
Dass die Europäische Kommission plant, die Subventionsregeln zu lockern, um damit auf den US-Inflation Reduction Act zu reagieren, ist bereits seit einiger Zeit bekannt. Ein an EURACTIV zugespieltes Dokument enthüllt nun das ganze Ausmaß der Lockerung der Regeln. Auch deutschen Alleingängen will man entgegenwirken.
Am Mittwoch (1. Februar) stellte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, den neuen grünen Industrieplan vor. Durch ein Umschichten von verschiedenen Geldern sollen rund 369 Milliarden Dollar an Subventionen für die grüne Industrie bereitgestellt werden.
Zusätzlich sollen die EU-Beihilferegeln deutlich gelockert werden, was es den Mitgliedsstaaten deutlich vereinfachen würde, ihre Industrien mit nationalen Mitteln zu subventionieren.
Während die Grundzüge des Plans bereits von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager vorgestellt wurden, war bislang unklar, wie die Lockerung der Regelungen im Detail aussehen würde, insbesondere in Hinblick auf das geplante „Angleichen“ nationaler Subventionen.
Die neuen Regeln sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Unternehmen „in Sektoren, die für den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind“ in Europa zu halten, wenn diese mit hohen ausländischen Subventionen konfrontiert sind.
Das Dokument enthält Details des zeitlich befristeten „Krisen- und Übergangsrahmens“, eine der Säulen des grünen Industrieplans.
Das durchgesickerte Dokument, das von der Kommission als „sensibel“ eingestuft wurde, beabsichtigt, „die Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt zu spezifizieren“.
Abschied von der „Technologieneutralität“
Die Mitteilung bestätigt die Absicht der Kommission, ein sogenanntes „Matching“ ausländischer Subventionen zu ermöglichen.
Hierbei wird es den EU-Staaten erlaubt, auf Subventionsangebote aus einem außereuropäischen Land mit eigenen Subventionen in gleicher Höhe zu reagieren, um eine Abwanderung des Unternehmens ins Ausland zu verhindern.
Sollten also beispielsweise die USA einem Unternehmen Subventionen anbieten, um eine Standortverlagerung herbeizuführen, kann der betroffene EU-Staat ein Alternativangebot setzen – selbst wenn dieses unter den bestehenden EU-Subventionsregeln eigentlich nicht erlaubt wäre.
Da der Vorschlag diese Sektoren auf die Produktion von „Batterien, Solarzellen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCUS) sowie den damit verbundenen kritischen Rohstoffen“ beschränkt, stellt er eine Abkehr von der bisherigen Haltung der Kommission zur „Technologieneutralität“ dar.
Um für die Förderung infrage zu kommen, müssen die Mitgliedstaaten nachweisen, dass ohne die Förderung die tatsächliche Gefahr besteht, dass solche Produktionsstätten Europa verlassen oder anderswo gebaut werden.
„Vor der Gewährung der Beihilfe muss die Bewilligungsbehörde die konkreten Risiken einer Verlagerung der produktiven Investition in Länder außerhalb des EWR [Europäischer Wirtschaftsraum] prüfen und feststellen, dass keine Gefahr einer Verlagerung innerhalb des EWR besteht“, heißt es in dem Dokument.
Im Normalfall sollte diese Unterstützung 100 Millionen Euro für reichere Gebiete, 150 Millionen für vom Strukturwandel betroffene Gebiete (etwa Kohleregionen) und 300 Millionen Euro für ärmere Regionen in der EU nicht überschreiten, heißt es in dem Papier.
Keine deutschen Alleingänge
Ärmere Regionen in der EU, mit einem BIP von weniger als 75 Prozent des EU-Durchschnitts, können jedoch im Einzelfall eine noch höhere Förderung erhalten. Dasselbe gilt auch für Projekte, die sich über mindestens vier EU-Länder erstrecken.
Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen nachweisen kann, dass es außerhalb der EU die gleiche Unterstützung erhalten würde, zum Beispiel im Rahmen des US-Inflation Reduction Act.
In diesen Fällen, so heißt es in dem Dokument, könnte die Kommission „einen höheren Beihilfebetrag genehmigen, maximal bis zu der Höhe der Subvention, die für eine gleichwertige Investition in einem Drittland zur Verfügung steht“.
Ein solches „Matching“ ausländischer Subventionen war eine zentrale Forderung Frankreichs und Deutschlands in einem im vergangenen Dezember veröffentlichten Papier.
Da Deutschland jedoch keine Regionen hat, die in die ärmste Kategorie fallen, könnte es ausländische Subventionen über 100 Millionen Euro nur gemeinsam mit anderen EU-Ländern ausgleichen.
Kritiker hatten gewarnt, dass eine solche Option zu einem Wettlauf um die höchsten verfügbaren Subventionen führen könnte. Denn global agierende Unternehmen könnten die verschiedenen Regierungen gegeneinander ausspielen, um so das höchste Maß an Subventionen zu erhalten.
Vestagers Vorschlag zielt darauf ab, dieses Szenario zu vermeiden. Deshalb sieht der Vorschlag vor, dass staatlichen Beihilfen nicht über das Minimum hinausgehen dürfen, das erforderlich ist, um die Produktionsstätte „ausreichend rentabel“ zu machen.
„Die Rentabilität des Projekts ist mit den üblichen Renditen zu vergleichen, die der Begünstigte bei anderen Investitionsprojekten ähnlicher Art erzielt“, heißt es in einer Fußnote.
Gleichzeitig sollten die staatlichen Beihilfen nur bis zu 10 Prozent der gesamten Investitionskosten abdecken, wobei für ärmere Regionen, kleine und mittlere Unternehmen und für den Fall, dass die Unterstützung in Form von Steuererleichterungen gewährt wird, erhebliche zusätzliche Möglichkeiten der Unterstützung bestehen.
„Unter keinen Umständen darf der Gesamtbetrag der Beihilfe 100 Prozent der [Gesamtinvestitions-]Kosten übersteigen“, heißt es in dem Dokument.
Energiehilfen und Investitionen in die Klimaneutralität
In vielen andren Bereichen, setzt die EU-Kommission den Kurs fort, den sie bereits mit dem befristenden Krisenrahmen vom letzten Jahr gesetzt hat. Dieser hatte die Subventionsregeln aufgrund der Energiekrise bereits großzügig gelockert.
Nach den neuen Regeln können somit weiterhin Beihilfen von bis zu 2 Millionen Euro pro Unternehmen und Mitgliedstaat gewährt werden, sofern diese Finanzhilfe bis spätestens 31. Dezember 2023 genehmigt wird. Die Beihilfen können in Form von direkten Zuschüssen, Steuervergünstigungen und Zahlungserleichterungen gewährt werden, heißt es in dem Dokument.
Zusätzlich zu diesen „Standard“-Beihilfen gibt es noch weitere Instrumente für die Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund des drastischen Anstiegs der Energiepreise um ihr Überleben kämpfen.
Um den Unternehmen zu helfen, den hohen Energiepreisen zu trotzen, muss die Unterstützung allerdings „auf der Grundlage ihres aktuellen oder historischen Energieverbrauchs“ gewährt werden. Gleichzeitig müssen allerdings Anreize, finanzieller oder anderer Art, beibehalten werden, um den Gasverbrauch zu reduzieren. Auch dies wird nur bis zum 31. Dezember 2023 gewährt.
Bei Investitionen in die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen unterscheidet das Regelwerk zwischen ausgereiften Technologien wie Solar-, Wind- und Wasserkraft und weniger ausgereiften Technologien.
Bei ausgereiften Technologien müssen Höhe und Art der Beihilfe im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens festgelegt werden. Bei weniger ausgereiften Technologien kann der Betrag jedoch von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Kosten des jeweiligen Projekts verwaltungstechnisch festgelegt werden, er darf jedoch 45 Prozent der gesamten Investitionskosten nicht überschreiten.
In der Praxis bedeutet dies, dass Technologien, die eher experimentell sind oder sich noch in den Kinderschuhen befinden, von ihren jeweiligen Regierungen leichter zugängliche Mittel erhalten können.
Ähnliche Arten zusätzlicher Beihilfen können für Projekte gewährt werden, die auf die Dekarbonisierung energieintensiver Industrien abzielen, sowie für die Bemühungen von Unternehmen, den Stromverbrauch insgesamt zu senken.
Für einige der Beihilfen, die sich auf erneuerbare Energien und grüne Industrien beziehen, wird vorgeschlagen, die Ausnahmeregeln bis zum 31. Dezember 2025 anzuwenden.
Das Dokument wurde wenige Tage vor einem informellen Treffen der für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Minister am Dienstag (7. Februar) veröffentlicht, bei dem die Regeln für staatliche Beihilfen diskutiert werden sollen.
„Ich erwarte nicht, dass die Minister in die Details gehen wollen, aber es wird eine strategische Diskussion geben“, sagte ein Beamter des schwedischen Ratsvorsitzes in einem Briefing.
„Es wird sehr schwer sein, eine gemeinsame Basis zwischen den Mitgliedstaaten zu finden“, fügte er hinzu.
Kira Taylor und János Allenbach-Ammann haben zur Berichterstattung beigetragen.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]