LEAK: EU-Parlament will auf 80-prozentige Pestizid-Reduktion drängen

Die im EU-Parlament für die Reform des Pestizid-Rechtsrahmens zuständige Abgeordnete drängt auf ehrgeizigere Ziele und Zeitpläne für die EU-weite Reduzierung von Pestiziden, wie aus einem Berichtsentwurf hervorgeht, der EURACTIV vorliegt.

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Damit käme die Gesetzgebung den Forderungen der jüngsten Bürgerinitiative "Rettet Bienen und Landwirte" näher, die eine generelle Reduzierung synthetischer Pestizide um 80 Prozent gefordert hatte. [[SHUTTERSTOCK]]

Die im EU-Parlament für die Reform des Pestizid-Rechtsrahmens zuständige Abgeordnete drängt auf ehrgeizigere Ziele und Zeitpläne für die EU-weite Reduzierung von Pestiziden, wie aus einem Berichtsentwurf hervorgeht, der EURACTIV vorliegt.

Die Europäische Kommission hatte ihren Vorschlag für eine überarbeitete Verordnung über die nachhaltige Nutzung von Pestiziden (SUR) im Sommer 2022 vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, sowohl den Einsatz als auch das Risiko gefährlicher Pestizide bis 2030 zu halbieren und chemische Pflanzenschutzmittel in sogenannten „sensiblen Gebieten“ vollständig zu verbieten.

Der Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments vom 6. Februar, der von der österreichischen Grünen-Abgeordneten Sarah Wiener verfasst wurde, drängt jedoch darauf, das 50-prozentige Reduktionsziel der Kommission bis 2030 auf 80 Prozent für „die Verwendung gefährlicherer Pflanzenschutzmittel“ zu erhöhen.

Darunter können beispielsweise Produkte fallen, die krebserregend, neurotoxisch oder fortpflanzungsgefährdend sind.

Damit käme die Gesetzgebung den Forderungen der Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ näher, die eine allgemeine Reduzierung synthetischer Pestizide um 80 Prozent gefordert hatte.

Wieners Berichtsentwurf – der einen ersten Entwurf für die Position des EU-Parlaments in der Angelegenheit darstellt – schlägt außerdem einen völlig neuen Namen für den vorliegenden Rechtsakt vor. Statt von einer Verordnung „über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ ist in dem Text von einer Verordnung „über die Verwendung von Pestiziden“ die Rede.

Was wie eine kosmetische Änderung klingen mag, ist ein gewichtiger Schritt, der einen Versuch darstellen dürfte, den Titel der Verordnung weniger euphemistisch zu formulieren und so Vorwürfen des „Greenwashings“ vorzubeugen.

Höhere Ziele, strengere Vorgaben

Darüber hinaus legt der Berichtsentwurf strengere Ausgangswerte für Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten fest.

Statt die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Vergleich zum Zeitraum von 2015 bis 2017 zu reduzieren, wird in dem Dokument der Zeitraum von 2018 bis 2020 als Bezugszeitraum benannt.

Die Änderung ist bei weitem nicht nur eine Formalität, sondern betrifft einen wunden Punkt aufseiten der Mitgliedstaaten. Diese haben betont, dass Länder, die in der Vergangenheit bereits viel für die Reduzierung von Pestiziden getan haben, dafür nun nicht bestraft werden dürften.

Die Festlegung des Referenzzeitraums auf einen späteren Zeitpunkt bedeutet in der Praxis, dass ein Land, das seinen Pestizideinsatz beispielsweise zwischen 2015 und 2018 bereits reduziert hat, dann diese bereits geringere Menge bis 2030 halbieren muss.

Ein „sensibles“ Thema

Ebenso umstritten unter den Mitgliedstaaten ist das vorgeschlagene vollständige Verbot chemischer Pestizide in „empfindlichen“ Gebieten.

Hier nimmt Wieners Berichtentwurf eine versöhnlichere Haltung ein und schlägt unter anderem vor, dass weniger Gebiete als empfindlich eingestuft werden und somit von dem Verbot betroffen sein sollten.

Insbesondere sollen demnach Gebiete ausgeschlossen werden, die aus Gründen geschützt sind, die nichts mit dem Einsatz von Pestiziden zu tun haben, wie zum Beispiel wegen historischer Denkmäler oder besonderer Landschaften.

Der Text fordert auch eine „Anpassung der Bedingungen“, unter denen Ausnahmen von dem vollständigen Verbot gewährt werden könnten.

Finanzierung durch eine neue EU-Steuer?

Auch in einem anderen Punkt teilt Wieners Entwurf Kritik, die bereits von den nationalen Minister:innen geäußert wurde: die fehlende Finanzierung für die Umsetzung der neuen Regeln und die Unterstützung der Betriebe bei der Umstellung.

Während der Kommission zufolge diese Kosten mit bereits vorhandenen Mitteln aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU gedeckt werden sollen, warnen die Mitgliedstaaten, dies sei nicht ausreichend. Außerdem ist es aus ihrer Sicht schwierig, Mittel umzuwidmen, nachdem die neue GAP bereits zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten ist.

Im Text des Parlaments wird daher vorgeschlagen, dass zusätzlich zu den GAP-Mitteln eine „risikobasierte“ Steuer auf Pflanzenschutzmittel entweder von jedem Staat einzeln oder auf EU-Ebene eingeführt werden könnte, um „die Umsetzung und Akzeptanz des integrierten Pflanzenschutzes zu fördern und entsprechende Maßnahmen für Landwirte attraktiver zu machen.“

Der Berichtsentwurf wird im Zuge der Kompromissfindung zwischen den verschiedenen Fraktionen und Parlamentsausschüssen wahrscheinlich noch eine Reihe von Änderungen erfahren, bevor er als offizielle Position des Parlaments verabschiedet wird.

Er vermittelt jedoch einen Eindruck von den derzeitigen Überlegungen des Parlaments und davon, wie dessen Position in den interinstitutionellen Gesprächen mit der Kommission und den Mitgliedstaaten aussehen könnte.

Um einen endgültigen Kompromiss zu finden, muss das Europäische Parlament mit den EU-Minister:innen verhandeln. Letztere haben vor kurzem auf eine weitere Folgenabschätzung gedrängt, da sie sich Sorgen über den Mangel an Daten zur Untermauerung des Kommissionsvorschlags machen. Umweltschützer:innen sehen dies als Verzögerungstaktik.

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Natasha Foote/Nathalie Weatherald]