LEAK: Kommission will Mitgliedstaaten zu Renaturierung von Mooren verpflichten
Die Mitgliedstaaten müssen bis 2050 mindestens 70 Prozent der entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moore renaturieren, wovon mindestens die Hälfte wiedervernässt werden muss, so der Leak, der EURACTIV vorliegt.
Die Mitgliedstaaten könnten bis 2050 mindestens 70 Prozent der entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moore renaturieren müssen. Das geht aus einem durchgesickerten EU-Verordnungsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur hervor, der EURACTIV vorliegt.
Der Vorschlag soll am 23. März vorgelegt werden und zielt darauf ab, den Verlust der Biodiversität in Europa zu stoppen. Zu diesem Zweck sollen Ziele für die Wiederherstellung von Ökosystemen in der Verordnung verankert werden, während gleichzeitig der Beitrag Flächennutzung zu den allgemeinen Klimazielen für 2030 gestärkt werden soll.
Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die Wiederherstellung und Wiedervernässung von Moorgebieten.
Da sie bis zu einem Drittel des weltweiten terrestrischen Kohlenstoffs enthalten, sind Moorgebiete von strategischer Bedeutung für die Eindämmung des Klimawandels.
Sie bieten außerdem einen einzigartigen Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten, die speziell an ein saures, sauerstoffarmes Umfeld angepasst sind, und erhöhen so die regionale Artenvielfalt.
Viele Moorgebiete sind jedoch entwässert worden, um die Bodenproduktivität für die Land- oder Forstwirtschaft zu erhöhen, wodurch dieser Kohlenstoff als Kohlendioxid in die Atmosphäre gelangte.
Um dieses Problem anzugehen, wird in dem Vorschlag ein Plan skizziert, der von jetzt an bis 2050 zunehmend ambitionierter werden soll.
Kurzfristig sollen 30 Prozent dieser Moorflächen, von denen mindestens ein Viertel wiedervernässt wird, bis 2030 wiederhergestellt werden. Bis 2040 soll der Anteil auf 50 Prozent steigen, wobei mindestens die Hälfte wiedervernässt werden soll.
Das endgültige Ziel für 2050 ist die Wiederherstellung von 70 Prozent der entwässerten landwirtschaftlichen Moorflächen.
Produktive Nutzung von Moorgebieten
In dem Verordnungsentwurf werden die Vorteile der Wiederherstellung von Moorgebieten hervorgehoben. Demnach könnte die Wiederherstellung zusammen mit anderen Lebensräumen wie Sümpfen, Wäldern und Heidelandschaften einen Nutzen im Wert von 1.860 Milliarden Euro bringen, während sich die geschätzten Kosten auf 154 Milliarden Euro belaufen.
Der echte Betrag könnte jedoch noch höher sein, wenn man den monetären Nutzen der Kohlenstoffspeicherung in Betracht zieht, heißt es im Entwurf weiter.
Um die Vorteile in vollem Umfang zu nutzen, sollte die Wiederherstellung und Wiedervernässung von entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moorflächen über die für die Wiederherstellung von Feuchtgebieten erforderlichen Flächen hinausgehen, die bereits durch die EU-Habitatrichtlinie geschützt sind.
Die Wiedervernässung von Mooren ist unter Landbesitzern wegen Befürchtungen über Einbußen bei der land- oder forstwirtschaftlichen Produktion wenig beliebt. Der Kommissionsvorschlag weist jedoch darauf hin, dass wiederhergestellte und wiedervernässte Moorgebiete auch weiterhin auf andere Weise produktiv genutzt werden können.
So wird zum Beispiel vorgeschlagen, dass die „Paludikultur“, die landwirtschaftliche Nutzung feuchter Moorböden, mehrere landwirtschaftliche Aktivitäten umfassen könne. Dazu gehören beispielsweise der Anbau verschiedener Schilfarten, die Nutzung verschiedener Holzarten, die Beweidung mit Wasserbüffeln, der Anbau von Blaubeeren und Preiselbeeren sowie der Anbau von Torfmoosen.
„Diese Praktiken sollten auf den Grundsätzen der nachhaltigen Bewirtschaftung beruhen und auf die Förderung der Biodiversität abzielen, so dass sie sowohl in finanzieller als auch in ökologischer Hinsicht einen hohen Wert haben können“, heißt es in dem Entwurf.
Zudem können Paludikulturen mehreren in der EU gefährdeten Arten zugute kommen und die Vernetzung von Feuchtgebieten und von Populationen verwandter Arten in der EU erleichtern.
Vögel und Bienen
Weitere Bereiche, in denen die Verordnung für den Agrar- und Lebensmittelsektor relevant ist, sind der Schutz von Bestäuberinsekten sowie nichtproduktive Flächen auf Hofgebieten.
Der Entwurf unterstreicht, dass fast 5 Milliarden Euro der jährlichen landwirtschaftlichen Produktion der EU direkt auf Bestäuberinsekten zurückzuführen seien. Die Insekten, deren Zahl in den letzten Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen ist, bilden aus Sicht des Papiers die Grundlage für die Ernährungssicherheit in der EU.
Deswegen müssen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Biodiversität landwirtschaftlicher Ökosysteme in der gesamten EU ergriffen werden – auch dort, wo die EU-Habitatrichtlinie derzeit nicht greift.
Da es derzeit keine einheitliche Methode zur Bewertung des Zustands von Agrarökosystemen gebe, ist es dem Entwurf zufolge „angemessen, eine allgemeine Verpflichtung zur Verbesserung der Biodiversität in Agrarökosystemen festzulegen“ und die Erfüllung dieser Verpflichtung auf der Grundlage bestehender Indikatoren zu messen.
So wird beispielsweise vorgeschlagen, Zielindikatoren für den Bestand verschiedener Vogelarten in landwirtschaftlichen Ökosystemen zu setzen, da die Vogelpopulation als weithin anerkannter Schlüsselindikator für den Zustand der Ökosysteme gilt.
Der Vorschlag unterstreicht auch die Notwendigkeit artenreicher Landschaftselemente auf landwirtschaftlichen Flächen, einschließlich Pufferstreifen, Hecken und nichtproduktiver Bäumen, um Raum für Wildpflanzen und -tiere, einschließlich Bestäuberinsekten, zu schaffen und gleichzeitig die Kohlenstoffbindung zu verbessern.
Deshalb wird vorgeschlagen, dass Ziele für die Entwicklung von Landschaftsmerkmalen mit hoher Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen gesetzt werden sollten.
Damit soll die Verpflichtung erfüllt werden, mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche mit artenreichen Landschaftsmerkmalen zu bedecken, wie es in der EU-Biodiversitätsstrategie festgelegt ist.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]