Luxemburg-Leaks: Bundesregierung weist Forderungen nach EU-Sonderermittler zurück

Nach der Veröffentlichung geheimer Steuer-Deals zwischen dem Großherzogtum Luxemburg mit Konzernen aus der ganzen Welt fordert die SPD einen vom EU-Parlament oder vom Europäischen Rat berufenen Sonderermittler. Die Bundesregierung sieht hingegen keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.

Euractiv.de
Die EU-Kommission untersucht derzeit die Steuerpraxis für Konzerne in Luxemburg, den Niederlanden, Irland und Malta und nimmt dabei Fälle unter die Lupe, die in die Amtszeit Jean-Claude Junckers als luxemburgischer Ministerpräsident fallen. Foto: EC
Die EU-Kommission untersucht derzeit die Steuerpraxis für Konzerne in Luxemburg, den Niederlanden, Irland und Malta und nimmt dabei Fälle unter die Lupe, die in die Amtszeit Jean-Claude Junckers als luxemburgischer Ministerpräsident fallen. Foto: EC

Nach der Veröffentlichung geheimer Steuer-Deals zwischen dem Großherzogtum Luxemburg mit Konzernen aus der ganzen Welt fordert die SPD einen vom EU-Parlament oder vom Europäischen Rat berufenen Sonderermittler. Die Bundesregierung sieht hingegen keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.

Die Bundesregierung macht sich die Forderung aus der SPD nach einem Sonderermittler zur Aufklärung der Steuerspar-Vereinbarungen deutscher und ausländischer Konzerne in Luxemburg nicht zueigen.

Es sei jetzt Aufgabe der EU-Kommission, wie sie ihre Ermittlungen organisieren wolle, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. „Die Bundesregierung hat volles Vertrauen, dass die Europäische Kommission diese Aufklärungsarbeit gründlich und engagiert betreibt“, fügte er hinzu.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carsten Schneider hatte in der „Süddeutschen Zeitung“ gefordert, ein solcher Sonderermittler müsse vom EU-Parlament oder vom Europäischen Rat berufen werden. Eine solche Inspektion sei allein deshalb nötig, um den neuen EU-Kommissionspräsidenten und früheren luxemburgischen Regierungschef Jean-Claude Juncker „vor Befangenheit zu schützen“. Der Ermittler sollte auch in anderen Ländern nach Defiziten im Steuervollzug fahnden und Vorschläge machen, wie sie behoben werden könnten. „Das gilt ausdrücklich auch für mögliche Defizite in Deutschland“, sagte Schneider.

Die EU-Kommission untersucht derzeit die Steuerpraxis für Konzerne in Luxemburg, den Niederlanden, Irland und Malta. Die neue EU-Wettbewerbskommisarin Margrethe Vestager nimmt dabei Fälle unter die Lupe, die in die Amtszeit Junckers als luxemburgischer Ministerpräsident fallen. Medienberichten zufolge wurden mehr als 300 Großkonzernen in Luxemburg jahrelang legale Steuertricks gewährt.

„Die Luxemburg-Leaks zeigen: Die Steuerfachleute der großen Unternehmensberatungen tanzen den hiesigen Steuerbehörden auf der Nase herum“, sagte die Grünen-Steuerexpertin Lisa Paus der Zeitung. Dem Blatt zufolge verlangen die Grünen, dass Konzerne und reiche Bürger Steuersparmodelle künftig anmelden müssen. Demnach sollten sie ihre Steuererklärungen einer neuen, beim Bund angesiedelten Spezialeinheit zur Überprüfung vorlegen. Die Grünen wollen ihre Forderungen in die laufenden Verhandlungen über die Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern einbringen.

Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte, es sei Thema in den Gesprächen über die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern, wie die Steuerfahndung stärker zentralisiert werden könne. Die Bereitschaft der Bundesländer sei hier aber offenbar nicht sehr weitgehend.

„Schattenboxen gegen Steuerdumping und Juncker-Gate“

„Ein Sonderermittler für Steuerdumping ist Schattenboxen gegen die Steuermafia“, sagt der Europaabgeordnete Fabio De Masi (Die Linke). „Ich habe nichts gegen einen Sonderermittler. Es ist gut wenn aufgeräumt wird. Aber das riecht nach Ablenkungsmanöver. Was nützen Häuptlinge ohne Indianer? Die mit den Beihilfeverfahren befasste Abteilung bei der Wettbewerbskommission ist personell unterbesetzt. Der beste Sonderermittler kann außerdem nichts tun, wenn Diebstahl an den Steuerzahlern in der EU legal ist. Nach geltendem Recht kann Luxemburg daher nur belangt werden, wenn es einzelne Unternehmen übervorteilt hat.“

Zudem löse der Vorschlag „Juncker-Gate“ nicht, so De Masi, denn ‚“die EU-Kommission handelt laut ihrer Geschäftsordnung nach dem Prinzip der kollektiven Verantwortung. Juncker wird daher spätestens bei der Entscheidung über eine Einleitung eines Beihilfeverfahrens gegen Luxemburg mit am Tisch sitzen. Es gibt keine chinesische Mauer in der EU- Kommission.“