Mehrheit der EU-Instrumente für Reisen während Pandemie wurde kaum genutzt

Von allen Instrumenten, die die Europäische Kommission zur Erleichterung des Reisens während der Pandemie vorschlug, zeigte nur das digitale COVID-Zertifikat der EU die gewünschte Wirkung. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof.

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Der Bericht untersuchte die Wirksamkeit der von der Kommission vorgeschlagenen Instrumente zur Erleichterung des sicheren Reisens während der Pandemie und stellte fest, dass trotz des Erfolgs des digitalen COVID-Zertifikats das Potenzial anderer Instrumente nicht vollständig ausgeschöpft wurde. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/young-asian-tourist-woman-mask-using-1710639979" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK/Ranta Images]</a>]

Von allen Instrumenten, die die Europäische Kommission zur Erleichterung des Reisens während der Pandemie vorschlug, zeigte nur das digitale COVID-Zertifikat der EU die gewünschte Wirkung. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof.

Nach den ersten Fällen von COVID-19 im März 2020 hatte die Kommission einen koordinierten Ansatz für die gesamte EU vorgeschlagen, um einen Flickenteppich bei den Reisebeschränkungen zu vermeiden.

„Es scheint schon lange her zu sein, aber letztes Jahr um diese Zeit musste man noch ein gültiges Zertifikat vorweisen, um ein Flugzeug zu besteigen“, sagte Rechnungsprüfer Baudilio Tomé Muguruza bei einer Pressekonferenz am Mittwoch (11. Januar).

Der Bericht des Rechnungshofs untersucht die Wirksamkeit der von der Kommission vorgeschlagenen Instrumente zur Erleichterung des sicheren Reisens während der Pandemie und stellt fest, dass trotz des Erfolgs des digitalen COVID-Zertifikats das Potenzial anderer Instrumente nicht vollständig ausgeschöpft wurde.

„Insgesamt kommen wir zu dem Schluss, dass nicht alle EU-Instrumente von den Mitgliedstaaten genutzt wurden und der Erfolg des digitalen COVID-Zertifikats der EU sich nicht in anderen Instrumenten widerspiegelte“, sagte Muguruza.

In dem Bericht wurden ein Portal zur Ermittlung von Kontaktpersonen, digitale Formulare zur Fluggastidentifizierung, eine Plattform für den Austausch zwischen den EU-Ländern und das digitale COVID-Zertifikat der EU untersucht. Für die Entwicklung dieser Instrumente hat die Kommission insgesamt 71 Millionen Euro bereitgestellt.

Während das COVID-Zertifikat das Reisen innerhalb der EU erleichtert habe, „hatten andere Instrumente nicht die gewünschte Wirkung, weil sie nur begrenzt genutzt wurden“, erklärte Muguruza.

So nutzten nur vier Mitgliedstaaten das EU-Formular für den digitalen Fluggastdatensatz, und von den fast 27 Millionen Formularen, die bis Februar 2022 ausgestellt wurden, wurden mehr als 90 Prozent von einem einzigen EU-Land, nämlich Italien, ausgestellt, so der EuRH.

Derweil wurde die Austauschplattform kaum genutzt. Bis Ende Februar 2022 wurden nur 256 Formulare ausgestellt, alle bis auf eines davon aus Spanien.

„Die Plattform für den Austausch von Formularen und das Portal für die Ermittlung von Kontaktpersonen wurde insgesamt nur begrenzt genutzt“, so Muguruza.

Die Akzeptanz der Anwendungen zur Ermittlung von Kontaktpersonen war sehr unterschiedlich: Bis Mai 2022 wurde die überwiegende Mehrheit der Daten auf dem Gateway allein von Nutzer:innen aus Deutschland erzeugt.

Das einzige Instrument, das in der gesamten EU verwendet wurde, ist laut dem Bericht das digitale COVID-Zertifikat der EU. Dieses wurde auch in 45 Nicht-EU-Ländern und -Gebieten eingeführt. Bis Ende März 2022 wurden mehr als 1,7 Milliarden Zertifikate ausgestellt.

„Die Prüfer:innen kommen zu dem Schluss, dass nur das digitale COVID-Zertifikat der EU dazu beigetragen hat, die Reisebeschränkungen zwischen den EU-Ländern zu koordinieren und das Reisen während der COVID-19-Pandemie wirksam zu erleichtern“, heißt es in der Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofs.

Die Schwachstellen

Die Erklärung für die geringe Akzeptanz anderer von der Kommission vorgeschlagener IT-Instrumente liegt aus Sicht der Prüfer:innen im Timing und in der mangelnden Berücksichtigung von Bedenken der Mitgliedstaaten.

Als die Kommission beispielsweise das Portal zur Ermittlung von Kontaktpersonen und das COVID-Bescheinigungssystem entwickelte, habe es in den Mitgliedstaaten bereits nationale Lösungen für die Formulare zur Fluggastidentifizierung gegeben.

Die Prüfer:innen stellten auch fest, dass es der Kommission nicht gelungen sei, die Vorbehalte einiger Mitgliedstaaten gegen die Nutzung von EU-Instrumenten aufgrund von Datenschutz- und anderen rechtlichen Bedenken auszuräumen.

Obwohl das Gesundheitswesen in die nationale Zuständigkeit der EU-Länder fällt, lobten die Prüfer:innen die Tatsache, dass die Kommission beschloss, die Maßnahmen zu koordinieren und schnell geeignete Lösungen vorzuschlagen, um das Reisen während der Pandemie zu erleichtern.

„Es war von entscheidender Bedeutung, dass alle EU-Länder gemeinsame Instrumente zur Beschränkung der Freizügigkeit koordinieren und das Reisen trotz der beispiellosen Situation, mit der wir konfrontiert waren, zu erleichtern“, sagte Muguruza gegenüber Reporter:innen.

Die Prüfer:innen forderten die EU auf, diese Erfahrungen zu nutzen und sich besser vorzubereiten, damit sie möglichen künftigen Notfällen erfolgreicher begegnen könne.

Dazu gehört auch das Fehlen spezifischer Verfahren für den längerfristigen Einsatz dieser Instrumente beziehungsweise für deren rasche Reaktivierung, falls sie wieder benötigt werden.

So läuft beispielsweise die derzeitige Rechtsgrundlage für das digitale COVID-Zertifikat der EU im Juni aus, und wenn es erneuert werden soll, muss es das übliche EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, wie die Prüfer:innen betonten.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]