Minarett-Verbot vor Menschenrechtsgerichtshof

Gegen das umstrittene Schweizer Minarett-Verbot haben Schweizer Muslime Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt. Experten bezweifeln aber, dass die Klage angenommen wird.

Nicht in allen Islam-Schulen und Moscheen (hier die Merkez-Moschee in Duisburg-Marxloh) wird Salafismus verbreitet. Aber Vorsicht scheint gelegentlich geboten. Foto: dpa
Welche Rolle spielt der Islam in Europa? [Foto: dpa]

Gegen das umstrittene Schweizer Minarett-Verbot haben Schweizer Muslime Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt. Experten bezweifeln aber, dass die Klage angenommen wird.

Das umstrittene Schweizer Minarett-Verbot soll vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft werden. Der frühere Sprecher der Moschee in Genf, Hafid Ouardiri, habe am Dienstag eine Beschwerde bei dem Straßburger Gericht eingereicht, berichtete die Schweizer Nachrichtenagentur SDA am Abend. Das Verbot sei unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, hieß es zur Begründung. Experten äußerten jedoch Zweifel, dass die Klage angenommen wird. Ende November hatten sich die Schweizer mit großer Mehrheit in einer Volksabstimmung für ein Bauverbot für Minarette ausgesprochen.

Die Entscheidung hat weltweit für Empörung gesorgt. (siehe EURACTIV.de vom 2. Dezember) Auch in Deutschland äußerten sich Vertreter muslimischer Verbände besorgt, über den Anstieg der latenten Islamfeindlichkeit. (siehe EURACTIV.de vom 2. Dezember 2009)

Gleichzeitig mit seiner Klage habe Ouardiri einen Brief an den Bundesrat in Bern und an alle Mitglieder des Europarates geschickt. Einen entsprechenden Bericht auf der Internetseite des Westschweizer Fernsehens TSR habe der Genfer Anwalt des früheren Moschee-Sprechers, Pierre de Preux, bestätigt. Ouardiri sei der Ansicht, dass die Schweiz mit dem generellen und absoluten Verbot des Baus von Minaretten die Religionsfreiheit der Moslems beschränke. Das Verbot sei zudem diskriminierend, weil es nur für eine Religion gelte und nicht für alle.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei nur eine Art Notbremse, meinte der Schweizer Strafrechtsprofessor Stefan Trechsel in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens zu der Klage Ouardiris. Zuerst müssten alle Instanzen in der Schweiz bis hin zum Bundesgericht angerufen werden. Zudem seien die Beschwerdeführer persönlich vom Minarett-Verbot gar nicht betroffen, weil ihnen kein Gesuch für den Bau eines Minaretts verwehrt worden sei.

EURACTIV.de mit dpa