Mindestlohn in der EU: Schmit hofft auf Einigung bis Ende Juni

Die EU-Mitgliedsstaaten werden hoffentlich noch vor dem Ende der portugiesischen Ratspräsidentschaft zu einer gemeinsamen Position über die Definition von EU-Mindestlöhnen kommen, so der für Beschäftigung zuständige EU-Kommissar Nicolas Schmit.

Lusa.pt
EU Commission media conference in Brussels
EU-Arbeits- und Sozialkommissar Nicolas Schmit. [EPA-EFE/JOHANNA GERON]

Die EU-Mitgliedsstaaten werden „hoffentlich“ noch vor dem Ende der portugiesischen Ratspräsidentschaft zu einer gemeinsamen Position über die Definition von EU-Mindestlöhnen kommen, so der für Beschäftigung zuständige EU-Kommissar Nicolas Schmit. Er lobte die Bemühungen Portugals in dieser Hinsicht.

Er wünsche sich, dass bald „eine Einigung auf einen gemeinsamen Standpunkt im Rat“ erreicht werde: „Es wäre gut, wenn dies noch während der portugiesischen Präsidentschaft geschehen könnte“, sagte Schmit gegenüber EURACTIVs Medienpartner Lusa in Brüssel.

Der Luxemburger betonte zwar, dass er „nicht darüber spekulieren will, wann es eine gemeinsame Position“ zwischen den Mitgliedsstaaten geben kann, merkte aber an, dass die portugiesische Ratspräsidentschaft „in diesem Bereich große Anstrengungen unternimmt“, um eine Einigung zu erzielen.

Mit Blick auf das Ziel Portugals, im Rat möglichst bald einen Kompromisstext zur neuen Richtlinie über europäische Mindestlöhne zu erreichen, betonte Schmit: „Der Prozess kommt voran.“ So gebe es inzwischen „einen Bericht über Mindestlöhne, oder zumindest einen Berichtsentwurf, und wir haben Diskussionen auf Ratsebene und insbesondere in der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates.“

Auf die Frage, ob während des für den 7. Mai in Porto geplanten Sozialgipfels bereits ein Kompromiss erreicht werden könnte, erklärte der Kommissar allerdings, er erwarte nicht, dass „eine Lösung zu Mindestlöhnen oder ähnlichen anderen Themen, die in der Diskussion sind“, derart bald erreicht werden könne.

Vielmehr könne es auf dem Gipfel aber ein entsprechendes „politisches Signal“ geben.

„Faires und angemessenes“ Mindesteinkommen

Die Definition eines „fairen und angemessenen“ europäischen Mindestlohns ist eines der Elemente der Verhandlungen über den sogenannten Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte, den Portugal während seiner EU-Ratspräsidentschaft verabschiedet sehen möchte – trotz der weiterhin bestehenden Differenzen zwischen den 27 Mitgliedsstaaten.

Die soziale Säule ist ein unverbindlicher Text zur Förderung der Arbeitsrechte in der EU. In ihr wird unter anderem auf die Entlohnung verwiesen, mit dem Argument, dass „Arbeitnehmende das Recht auf faire Löhne haben, die einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen.“

Im vergangenen Oktober hatte die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag zu europäischen Mindestlöhnen vorgelegt. Bei den folgenden Verhandlungen im Rat gab es jedoch Schwierigkeiten. Die EU-Exekutive hat ihrerseits betont, dass sie den Ländern keine spezifischen Beträge auferlegen will, sondern lediglich „Indikatoren“, die eine angemessene Lebensqualität für Angestellte gewährleisten sollen.

Laut EU-Verträgen haben die einzelnen Mitgliedstaaten die Entscheidungshoheit beim Thema (Mindest-) Löhne. Die Kommission hat ihrerseits allerdings eine flexible Interpretation angewandt, nach der die Löhne Teil der Arbeitsbedingungen sind – die wiederum durch EU-Recht abgedeckt werden.

Derzeit haben 21 Mitgliedsstaaten einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, während in den restlichen sechs – Österreich, Zypern, Dänemark, Finnland, Italien und Schweden – Löhne durch Tarifverhandlungen festgesetzt werden können. Es sind vor allem diese sechs Länder, die sich gegen das Konzept einer EU-weiten Mindestlohnregelung aussprechen, obwohl auch die Arbeitgeberverbände gegen den Vorschlag sind. Letztere argumentieren, eine derartige EU-Richtlinie könne das Überleben von Unternehmen gefährden, die bereits stark von der COVID-19-Krise betroffen sind.

Die Kommission hat die Idee eines komplett einheitlichen Mindestlohns, der in allen 27 Staaten gelten würde, bereits ausdrücklich ausgeschlossen. Angesichts der jüngsten Eurostat-Daten von Anfang dieses Jahres scheint dies auch überaus sinnvoll zu sein: Der Mindestlohn in der EU reicht aktuell von 332 Euro brutto in Bulgarien bis 2.202 Euro in Luxemburg.

[Bearbeitet von Josie Le Blond und Tim Steins]