Neue EU-Schuldenregeln würden Frankreich besonders hart treffen
Eine Studie des europäischen Think Tanks Bruegel, die den Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Schuldenregel durchgerechnet hat, kommt zu dem Ergebnis, dass die Regeln für einige Staaten, darunter Frankreich, zu erheblichen Einschränkungen des Staatshaushalts führen würden.
Über eine Reform der EU-Schuldenregeln wird bereits seit längerem diskutiert. Die reformierten Regeln würden allerdings Frankreich besonders hart treffen, das erhebliche Einsparungen durchführen müsste.
Die EU-Kommission schlug im April dieses Jahres eine Reform der EU-Fiskalregeln vor, da sich die derzeitigen Regeln als unzureichend erwiesen haben. Die bestehenden Regeln garantieren keine Schuldentragfähigkeit und behindern die Reaktionsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten auf Wirtschaftskrisen.
„Die Reform wird Frankreich zu völlig unrealistischen Anpassungen zwingen“, sagte Bruegel-Direktor Jeromin Zettelmeyer, einer der Autoren der Studie, am Mittwoch (20. September) bei der Vorstellung seiner Studie vor dem Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments.
Gemäß den neuen Regeln müssten die Mitgliedstaaten nationale Pläne vorlegen, aus denen hervorgeht, wie sie ihren Schuldenstand senken wollen, wenn ihr Schuldenniveau mittel- bis langfristig über dem im EU-Vertrag festgelegten Wert von 60 Prozent des BIP liegt.
Da die Senkung des Schuldenstandes im Verhältnis zur Wirtschaftskraft nicht sofort erfolgen muss, haben die Staaten einen gewissen Spielraum zur Erreichung dieses Wertes. Die Kommission kann diesen Handlungsspielraum erweitern, indem sie den zeitlichen Rahmen des Finanzplans von vier auf sieben Jahre verlängert, wenn das Land nachweisen kann, dass es wachstumsfördernde Strukturreformen und Investitionen durchführt.
Die Bewertung dieser Pläne durch die Kommission würde auf einer sogenannten Schuldentragfähigkeitsanalyse (DSA) beruhen, die die Kommission für jedes EU-Land auf der Grundlage seiner spezifischen wirtschaftlichen Gegebenheiten durchführt. Dazu gehören das potenzielle Wachstum, der Konjunkturzyklus, Inflationsprognosen und die Kosten der Bevölkerungsalterung.
Unter dem Druck der Bundesregierung und anderer EU-Regierungen, die befürchten, dass ein auf der DSA basierendes System den Mitgliedstaaten zu viel Spielraum geben würde, hat die Kommission jedoch auch einige numerische „Schutzklauseln“ in ihren Vorschlag aufgenommen.
Insbesondere darf das Haushaltsdefizit 3 Prozent des BIP nicht überschreiten. Des Weiteren darf die Haushaltsanpassung nicht auf die letzten Jahre der nationalen Finanzpläne verschoben werden. Staaten mit „übermäßigen“ Defiziten müssen ihren strukturellen Primärsaldo um mindestens 0,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes pro Jahr senken und Staaten mit einem relativ hohen Schuldenstand müssen nach dem Anpassungszeitraum einen niedrigeren Schuldenstand aufweisen als zuvor.
30 Milliarden Euro pro Jahr
Doch was würde dies für den Staatshaushalt der EU-Staaten bedeuten? Die Studie von Bruegel gibt Aufschluss darüber und zeigt, welche Schutzmaßnahmen unter welchen Bedingungen greifen würden.
Die Studie zeigt, dass Frankreich bei einem vierjährigen Anpassungszeitraum seinen strukturellen Primärsaldo von 2025 bis 2028 jährlich auf 1,1 Prozent des BIP anpassen müsste.
Für Frankreich würde dies eine Ausgabenkürzung oder eine Steuererhöhung von jährlich etwa 30 Milliarden Euro bedeuten.
Dies geschieht zu einer Zeit, in der die EU-Mitgliedstaaten ihre Investitionen in den ökologischen Wandel erhöhen und gleichzeitig mit einem wirtschaftlichen Abschwung zurechtkommen müssen.
Geht man von einem siebenjährigen Anpassungszeitraum aus, müsste Frankreich seinen strukturellen Primärsaldo von 2025 bis 2031 jährlich um 0,4 Prozent des BIP anpassen, was etwa 12 Milliarden Euro an Ausgabenkürzungen oder Steuererhöhungen bedeuten würde.
Abschaffung oder Änderung der Schutzmaßnahmen
Der Grund für Frankreichs Kürzungen, liegt nicht darin, dass ihr Schuldenstand nach der Bewertung der Schuldentragfähigkeit nicht tragfähig wäre.
Vielmehr müsste die französische Regierung ihre Ausgaben allein aufgrund der Schutzmaßnahmen zum Schuldenabbau kürzen, die auf Druck der deutschen Regierung in den Vorschlag aufgenommen wurden.
Zettelmeyer, der die fiskalische Anpassung für Frankreich als „völlig unrealistisch“ bezeichnete, forderte daher die Streichung oder deutliche Änderung der Schutzmaßnahmen in der vorgeschlagenen Reform. Außerdem forderte das Bruegel-Dokument Ausnahmen, die eine vorübergehende Erhöhung der öffentlichen Investitionen ermöglichen.
Neben Frankreich müssten der Bruegel-Studie zufolge auch Bulgarien, Belgien, die Slowakei, Slowenien und Italien ihre Ausgaben erheblich kürzen oder ihre Steuereinnahmen erhöhen, um die vorgeschlagenen Haushaltsregeln einzuhalten.
Die Studie kommt jedoch auch zu dem Ergebnis, dass die vorgeschlagene Reform für die meisten Länder weniger radikale fiskalische Anpassungen erfordert als die derzeitigen Fiskalregeln.
Die neuen Fiskalregeln werden momentan von den nationalen Finanzministern im EU-Rat diskutiert. Ziel ist es, noch vor Ende des Jahres eine Einigung zu erzielen, da sie bereits 2024 in Kraft treten sollen.
(Bearbeitet von Oliver Noyan)