Neues, ähnlich "zweifelhaftes" NGO-Gesetz in Ungarn
Die Regierungsmehrheit im ungarischen Parlament hat ein neues NGO-Gesetz verabschiedet. Dieses ersetzt die Regelungen, die zuvor vom Europäischen Gesetzhof als nicht mit EU-Recht vereinbar eingestuft wurden.
Die Regierungsmehrheit im ungarischen Parlament hat ein neues NGO-Gesetz verabschiedet. Dieses ersetzt die Regelungen, die zuvor vom Europäischen Gesetzhof als „nicht mit EU-Recht vereinbar“ eingestuft wurden. Zivilgesellschaftliche Gruppen warnen jedoch bereits, die rechtliche Grundlage des neuen Gesetzes sei ebenfalls „zweifelhaft“.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vergangenen Juni ein ungarisches Gesetz aus dem Jahr 2017 aufgehoben, das zivilgesellschaftliche Gruppen dazu zwingt, sich als „Organisationen, die Unterstützung aus dem Ausland erhalten“ zu registrieren, wenn die Höhe der Spenden aus dem Ausland die Schwelle von umgerechnet rund 22.000 Euro erreicht. Das oberste Gericht der EU erklärte, die auferlegten Einschränkungen seien „diskriminierend und ungerechtfertigt“ und verstießen gegen EU-Recht.
Die ungarische Regierung behauptet ihrerseits weiterhin, Hauptziel sei mehr Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Kapitalbewegungen für Organisationen, die sich aktiv ins öffentliche Leben einbringen und entsprechend engagieren.
Zivilgesellschaftliche Organisationen haben bereits Bedenken gegen das neue Gesetz geäußert: So werde es dem Staatlichen Rechnungshof (ÁSZ) ermöglicht, jährliche Prüfungen von NGOs mit einem Budget von über 55.000 Euro durchzuführen und zu veröffentlichen – auch wenn die Organisationen keinerlei staatliche Mittel erhalten.
„Die Aufhebung des Gesetzes war ein wichtiger Schritt für die NGOs, da er fast vier Jahre unnötiger und schädigender Stigmatisierung beendete […] aber das neue Gesetz, das es ersetzt, gibt ebenfalls Anlass zur Sorge“, kritisierten 19 Gruppen der Civilisation Coalition, einer Dachorganisation ungarischer NGOs, bereits im vergangenen Monat in einer Erklärung.
Kritiker der neuen Regelungen merken außerdem an, dass Religions- und Sport-Gemeinschaften – von denen einige überaus üppige Summen an öffentlichen Geldern erhalten – von derartigen Prüfungen ausgenommen sein werden.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes am gestrigen Dienstag ging die Ungarische Bürgerrechtsunion (HCLU) mit einer weiteren Mitteilung an die Öffentlichkeit: Sie kritisierte, die Machthaber in Budapest würden „die Organisationen, die die Bürgerinnen und Bürger zur Kontrolle der Machtausübung gegründet haben, unter enge staatliche Kontrolle bringen und eine der wichtigsten bürgerlichen Tätigkeiten und Tugenden in Frage stellen, nämlich die Teilnahme an der Mitgestaltung des öffentlichen Lebens.“
„Wir sind davon überzeugt, dass das neue Gesetz nicht nur verfassungswidrig ist, sondern diese Verfassungswidrigkeit auch eine spürbare Verletzung der Grundrechte nach sich ziehen wird, wenn das Gesetz in Kraft tritt,“ so die Organisation in ihrem Statement weiter.
Mit dem Gesetz greife der Staat „in die Vereinigungsfreiheit von Organisationen ein, die auf der Grundlage des Vereinigungsrechts gegründet wurden; ebenso in die Privatsphäre von Bürgern, die sich für öffentliche Angelegenheiten einsetzen. Dieses Gesetz ist der Ausübung der Meinungsfreiheit absolut abträglich und schadet damit der demokratischen Gesellschaft insgesamt.“