Parlament besteht auf Entflechtung der Energieriesen [DE]
Die Europaabgeordneten haben eine Einigung abgelehnt, die zwischen Kommission und Rat erzielt worden war und in deren Rahmen große Energieerzeuger die Eigentumsrechte an Energieverteilungsanlagen unter Einhaltung strenger Bedingungen behalten könnten. Das Parlament setzt sich stattdessen für die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung ein – als die 'einzige Option' für die Liberalisierung des Strommarktes der EU.
Die Europaabgeordneten haben eine Einigung abgelehnt, die zwischen Kommission und Rat erzielt worden war und in deren Rahmen große Energieerzeuger die Eigentumsrechte an Energieverteilungsanlagen unter Einhaltung strenger Bedingungen behalten könnten. Das Parlament setzt sich stattdessen für die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung ein – als die ‚einzige Option‘ für die Liberalisierung des Strommarktes der EU.
Europaabgeordnete trafen sich gestern zu einer ersten Lesung im Plenum, um über den Kommissionsvorschlag zum Strombinnenmarkt der EU abzustimmen. Eine beträchtliche Mehrheit – 449 zu 204 Stimmen – unterstützte einen Bericht, der von der britischen sozialdemokratischen Europaabgeordneten Eluned Morgan entworfen worden war. Morgans Bericht erhielt im Mai die Unterstützung des Industrieausschusses. Er unterstützt die eigentumsrechtliche Entflechtung als die einzige Option für die Liberalisierung des Strommarktes der EU (EURACTIV vom 7. August 2008).
In einer Stellungnahme nach der Abstimmung beschuldigte Morgan die Kommission, sie beuge sich dem Willen einer Minderheit der Mitgliedstaaten. Sie bestätigte die Absicht des Parlaments, sich weiterhin für die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung einzusetzen.
Die Kommission habe nachgegeben, das Parlament werde dies nicht tun, betonte Morgan.
Ein Scheitern der Entflechtung?
Die Abstimmung bringt das Parlament und den Rat auf Kollisionskurs; der Rat hatte bereits eine allgemeine Einigung über einen Alternativvorschlag zur eigentumsrechtlichen Entflechtung – den so genannten „dritten Weg“ – erreicht, die auf einem gemeinsam von der Kommission und der slowenischen EU-Ratspräsidentschaft ausgehandelten Kompromiss beruht (EURACTIV vom 10. Juni 2008). Die Abstimmung schließt auch die Möglichkeit einer Einigung über das Dossier in der ersten Lesung aus, wie dies die Staats- und Regierungschefs der EU während des Europäischen Rats im März gefordert hatten. Dies erhöht die Möglichkeit eines unbestimmten Hinauszögerns des Liberalisierungsdossiers.
Die französische Regierung, die sich unter den acht Mitgliedstaaten befindet, welche die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung ablehnen, wird am 1. Juli die sechsmonatig rotierende EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Das Land sieht einer enormen Agenda entgegen, die jedoch aufgrund der irischen Ablehnung des Lissabon-Vertrags etwas leichter wurde. Nun äußern EU-Diplomaten Bedenkungen, dass Paris der Aufgabe der Liberalisierung nicht ausreichend Aufmerksamkeit schenken könnte (EURACTIV vom 6. Juni 2008).
Parlament und Rat deuteten jedoch ihre Absicht an, vor Ende der Legislaturperiode des Parlaments im März 2009 das Dossier zu einem Abschluss zu bringen.
Zudem belegte der Europäische Rat die französische EU-Ratspräsidentschaft mit der Aufgabe, sich mit dieser Angelegenheit auseinanderzusetzen. Trotz ihrer Zusicherung, die eigentumsrechtliche Entflechtung weiter voranzutreiben, deutete Morgan während einer Pressekonferenz im Anschluss an die Abstimmung an, dass sie bereit sei, über die Option des dritten Weges zu verhandeln.
Diese Haltung teilt auch der spanische christdemokratische Europaabgeordnete Alejo Vidal-Quadras, dessen Bericht über die Schaffung einer neuen Agentur zur Regulierung der Energiemärkte ebenfalls gestern im Plenum gebilligt wurde.
Die Europaabgeordneten machen jedoch deutlich, dass eine mögliche Einigung mit dem Rat über den dritten Weg von mindestens zwei Bedingungen abhängt: Die Option des dritten Wegs muss aus Sicht des fairen Wettbewerbs und Marktzugangs ‚wirkungsvoll’ sein und die Übertragungs- und Fernnetzbetreiber (ÜNB), welche die Stromverteilung durch die Netze kontrollieren, müssen vollkommen unabhängig von den Stromerzeugern sein.
Die Abstimmung über Gas
Es ist unwahrscheinlich, dass die Verhandlungen zwischen beiden Seiten ernsthaft aufgenommen werden, bevor das Parlament im Juli über einen weiteren Vorschlag zum EU-Gasbinnenmarkt abgestimmt hat.
Anders als im Hinblick auf den Stromsektor sagten die Europaabgeordneten des Industrieausschusses im Mai, sie könnten im Gassektor Ausnahmen zur vollständigen eigentumsrechtlichen Entflechtung billigen (EURACTIV vom 20. Mai 2008). Eine Unterstützung im Plenum einer derartigen ‚gesonderten’ Behandlung des Gasmarktes könnte den Befürwortern des dritten Weges für den Stromsektor neuen Auftrieb verleihen, wohingegen eine Abstimmung im Plenum mit negativem Ausgang das Lager der Unterstützer der vollständigen Entflechtung stärken könnte.
Der Einfluss der Gasabstimmung auf das Stromdossier könnte schlussendlich jedoch nur gering sei. Die Kriterien des Parlaments im Hinblick auf eine wirkungsvolle Trennung und die Unabhängigkeit der ÜNB wurden bisher nicht eindeutig bestimmt und müssen noch auf Expertenebene mit den Mitgliedstaaten ausgehandelt werden, so ein Kommissionsvertreter, der an diesem Dossier arbeitet.
Wenn sich die beiden Seiten nicht relativ zügig auf konkrete Maßnahmen einigen können, die sowohl Gegner als auch Befürworter der vollständigen Entflechtung zufrieden stellen würden, könnte die Angelegenheit einem Vermittlungsverfahren unterzogen werden, so der Kommissionsvertreter.
Schutz der Verbraucher
Das Parlament fordert weiterhin eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Energieverbraucher, wie beispielsweise arme Bevölkerungsschichten, die mit den steigenden Ölpreisen und damit verbundenen Stromkosten kämpfen.
Verbrauchern sollte gewährt werden, ihren Energieanbieter innerhalb von zwei Wochen zu wechseln und ohne Strafe von Verträgen zurückzutreten, so das Parlament. Die nationalen Behörden sollten auch auf „nichtkonkurrenzfähigen Märkten“ für einen bestimmten und begrenzten Zeitraum vorübergehende Preisbegrenzungen einführen können.