Ökozid: Umweltkriminalität bald ein internationales Verbrechen?

Das Europäische Parlament hat einen wichtigen Änderungsantrag zugunsten des Umweltschutzes angenommen. Die Europaabgeordneten fordern, dass Umweltverbrechen im internationalen Recht verankert werden.

EURACTIV.fr
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Der Begriff Ökozid - oder die Zerstörung von Ökosystemen - tauchte erstmals in den 1970er Jahren auf. [areporter_Shutterstock]

Am Mittwoch, den 20. Januar, hat das Europäische Parlament einen wichtigen Änderungsantrag zugunsten des Umweltschutzes angenommen. Die Europaabgeordneten fordern, dass Umweltverbrechen im internationalen Strafrecht verankert werden.

340 Ja-Stimmen, 323 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen. Es war eine knappe Entscheidung bei einem Thema, das in der Debatte häufig für Spannungen sorgt. In der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am Mittwoch (20. Januar) nahmen die Abgeordneten einen Änderungsantrag an, der von Salima Yenbou für die Fraktion der Grünen/EFA eingereicht worden war. “Es legt der EU und den Mitgliedsstaaten nahe, die Anerkennung des „Ökozids“ als internationales Verbrechen im Sinne des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) voranzubringen“, heißt es in dem Änderungsantrag.

Der Begriff Ökozid – oder die Zerstörung von Ökosystemen – tauchte erstmals in den 1970er Jahren auf. Angesichts des Ausmaßes der Zerstörungen, die durch das Versprühen von Agent Orange durch die amerikanische Armee in den Wäldern Vietnams verursacht wurden und unter denen die lokale Bevölkerung bis heute leidet (Krebs, Missbildungen), forderten Biologen, Juristen und Menschenrechts- und Umweltschützer die Einführung des Verbrechens des Ökozids in das Völkerrecht auf der gleichen Grundlage wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Das Römische Statut, mit dem 1998 der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gegründet wurde, bestraft bereits „weit verbreitete, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt“ im Rahmen eines Krieges. Für Umweltschäden in Friedenszeiten gibt es jedoch keine Regelung. Die Aufnahme des Begriffs „Ökozid“ in diese Rechtsvorschriften würde es ermöglichen, dieses Manko zu kompensieren, meinen die Umweltverbände, die sich seit mehreren Jahren für dieses Anliegen einsetzen.

Bereits letzten Dezember war Belgien das erste EU-Land, das sich für die Aufnahme des Verbrechens des Ökozids in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aussprach. Eine Position, der sich das Europäische Parlament nun anschloss.

Paris will „Ökozid“ bestrafen

Nach diesem Votum des Europäischen Parlaments liegt es nun an den Mitgliedsstaaten, sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof und auf der internationalen Bühne für dieses Anliegen auszuprechen. „Es liegt an uns, den Parlamentariern, diese Position mit Leben zu füllen, die Mitgliedsstaaten aufzufordern, diesem Ansuchen des Europäischen Parlaments nachzukommen. Auch die Kommission muss aufgefordert werden, in diesem Sinne zu handeln“, betonte Marie Toussaint, für die „diese Abstimmung des Europäischen Parlaments auch Emmanuel Macron an seine Verantwortung erinnert“.

Der auf europäischer Ebene heiß diskutierte Straftatbestand des Ökozids war auch in Frankreich Gegenstand vieler Debatten. Nachdem Emmanuel Macron im vergangenen Juli die von den Mitgliedern des Bürger-Klima-Konvents vorgeschlagene Einführung des Verbrechens des Ökozids in das französische Recht abgelehnt hat, soll mit dem Klimaschutzgesetz endlich das „Delikt des Ökozids“ eingeführt werden. Eine Umklassifizierung, die Marie Toussaint bedauert: „Der Präsident der Republik hat nicht nur beschlossen […], der Bürgerkonvention den Rücken zu kehren, sondern in der Frage des Ökozids hat er sich dafür entschieden, den Begriff seiner Bedeutung zu berauben und ihm eine billige Definition zu geben“.

Während der Entwurf des Klimaschutzgesetzes, der dieses „Verbrechen des Ökozids“ beinhaltet, dem Ministerrat am 10. Februar vorgelegt werden soll, konzentrierte sich das Ministertreffen am Mittwoch, den 20. Januar, auf einen Entwurf zur Überarbeitung der Verfassung, um die „Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Umwelt“ in Artikel 1 der französischen Verfassung aufzunehmen.