Polnische Präsidentschaftskandidaten diskutieren über EU-weite Beschränkung von X
In Polen wird aktuell eine mögliche Einschränkung der Plattform X in der EU heiß diskutiert. Anlass der Diskussion, ist der Wahlkampf um die kommenden polnischen Präsidentschaftswahlen.
Warschau – In Polen wird aktuell eine mögliche Einschränkung der Plattform X in der EU heiß diskutiert. Anlass der Diskussion, ist der Wahlkampf um die kommenden polnischen Präsidentschaftswahlen.
Der milliardenschwere Eigentümer von X hatte in seinen jüngsten Kommentaren zur politischen Lage in Deutschland, Italien, Großbritannien und anderen Staaten wenig über Polen zu sagen. Dennoch fanden seine Äußerungen im Land Anklang.
In einem Interview mit dem Privatsender Radio ZET sagte Magdalena Biejat vom sozialdemokratischen Linksbündnis Lewica, sie sei dafür, dass Polen eine vorübergehende Sperrung von X in Betracht ziehe. Sie habe das Thema bereits mit ihrem Parteikollegen, dem Digitalminister Krzysztof Gawkowski, besprochen.
In einem weiteren Interview sagte Biejat gegenüber dem Radiosender RMF FM, dass Polen „Gespräche in der Europäischen Union über die Beschränkung des Zugangs zu X in Europa aufnehmen sollte“.
„Wir sollten Elon Musk ganz klar zeigen, dass Europa nicht seine Kolonie ist“, sagte die Präsidentschaftskandidatin des Linksbündnisses, welches eine der Junior-Koalitionsparteien in der Regierung von Donald Tusk (PO/EVP) ist.
Karol Nawrocki, ihr Rivale im Rennen um die polnische Präsidentschaft, lehnte die Idee ab.
Er veröffentlichte eine Videobotschaft im Internet, in der er die Regierung beschuldigte, Zensur in den sozialen Medien durchsetzen zu wollen. Als Beweis zitierte er Biejats Worte.
DSA und Zensur
Im Gegensatz zur rechtspopulistischen Rhetorik schreibt die EU-Richtlinie über digitale Dienste (DSA), die sich mit dem Thema der Wahlbeeinflussung in der EU befasst, weder eine Zensur für Social-Media-Plattformen vor, noch verbietet sie Plattformbetreibern, politische Parteien zu unterstützen.
Die EU-Kommission machte diese Position nochmals deutlich, als sie erklärte, dass Musks jüngstes Interview, mit der AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel, nach EU-Recht nicht illegal sei.
Stattdessen verbietet das Gesetz über digitale Dienste, die Veränderung von Algorithmen, sodass Inhalte verstärkt werden, die eine bestimmte Partei oder politische Option begünstigen.
Sie verpflichtet Plattformen dazu, das Risiko der Wahlbeeinflussung durch ihre Plattformen, insbesondere durch Desinformationskampagnen, zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Risiko zu minimieren.
Darüber hinaus kann die Kommission bei einem Verstoß gegen die EU-Richtlinie eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der Plattform verhängen.
Eine solche Entscheidung kann auch eine verlängerte Überwachungsfrist auslösen, um die Einhaltung der Maßnahmen sicherzustellen, die der Anbieter zur Behebung des Verstoßes zu ergreifen beabsichtigt.
Außerdem kann die Kommission auch Zwangsgelder in Höhe von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen täglichen weltweiten Umsatzes für jeden Verzugstag bei Einhaltung der Abhilfemaßnahmen, einstweiligen Anordnungen oder Verpflichtungen verhängen.
Nur wenn der Verstoß anhält und den Nutzern schweren Schaden zufügt und Straftaten umfasst, die das Leben oder die Sicherheit von Personen bedrohen, kann die Kommission die vorübergehende Aussetzung des Dienstes verlangen.
Zusätzliche Maßnahmen
In Deutschland, das in den letzten Wochen im Mittelpunkt von Musks Aufmerksamkeit stand, wird diskutiert, ob die EU-Gesetzgebung ausreicht, um den Wahlprozess zu schützen. Obwohl Polen weniger Aufmerksamkeit von Musk erhalten hat, erwägt das Land ebenfalls zusätzliche Maßnahmen.
Deutschland nehme das Thema „sehr ernst“ und sei „immer in der Lage, entschlossen zu handeln und bestehende Vorschriften anzupassen“, wenn sie als unzureichend erachtet werden, sagte Digitalminister Volker Wissing.
„Wir werden nicht zulassen, dass wir und unsere Demokratie dadurch in Frage gestellt werden“, sagte Wissing gegenüber Euractiv. Er „vertraue und verlässt sich“, auf die Kommission, die Angelegenheit gründlich zu untersuchen.
Jasper Steinlein hat zu diesem Bericht beigetragen.
[Bearbeitet von Kjeld Neubert]