Position der Bundesregierung zum EU-Budget ab 2014

EU-Haushaltskommissar Janusz Lewandowski wirbt diese Woche in Berlin für den EU-Haushaltsplan 2014 bis 2020 und für die Einführung einer EU-Steuer. Die Bundesregierung hat Vorbehalte.

EU-Haushaltskommissar Janusz Lewandowski wirbt in Europas Hauptstädten um Zustimmung für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020. In Berlin hat Lewandowski einen schweren Stand. Foto: dpa
EU-Haushaltskommissar Janusz Lewandowski wirbt in Europas Hauptstädten um Zustimmung für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020. In Berlin hat Lewandowski einen schweren Stand. Foto: dpa

EU-Haushaltskommissar Janusz Lewandowski wirbt diese Woche in Berlin für den EU-Haushaltsplan 2014 bis 2020 und für die Einführung einer EU-Steuer. Die Bundesregierung hat Vorbehalte.

Die Vorschläge der EU-Kommission zum EU-Budget ab 2014 liegen auf dem Tisch. Die Begeisterung in Deutschland hält sich in Grenzen. Gestern haben sich die Europastaatssekretäre in den deutschen Ministerien auf eine vorläufige Position der Bundesregierung zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 festgelegt. Die Kommission habe eine "akzeptable Verhandlungsgrundlage mit Licht und Schatten" vorgelegt, hieß es aus Regierungskreisen.

Nach den EURACTIV.de vorliegenden Unterlagen will die Bundesregierung die Ausgabenhöhe im EU-Budget um 110 Milliarden Euro senken, die Einführung einer EU-Steuer verhindern, die Einführung einer neuen Förderkategorie für Übergangsregionen in den Strukturfonds abwenden und einen höheren Rabatt für den deutschen Nettobeitrag durchsetzen.

Sicherheitsnetz für Ostdeutschland

Positiv wertet die Bundesregierung, dass Ostdeutschland weiterhin von EU-Mitteln aus den Struktur- und Kohäsionsfonds profitieren wird. Die EU-Förderung soll laut Kommissionsvorschlag mittels einer Übergangslösung auf zwei Drittel des bisherigen Niveaus erhalten bleiben. Dafür will die Kommission eine neue Förderkategorie für "Regionen im Übergang" einführen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf zwischen 75 und 90 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. Von dieser Regelung profitieren alle neuen Bundesländer.

In Kommissionskreisen wird betont, dass es in einigen Mitgliedsstaaten (u.a. Schweden, Großbritannien) Forderungen gibt, die Förderung für Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf über 75 des EU-Durchschnitts liegt, generell zu streichen. Die Konsequenz wäre eine europäische Regionalpolitik für Osteueropa und einige Peripherieregionen in Portugal, Italien und Griechenland. Die Kommission strebe dagegen eine flächendeckende Regional- und Kohäsionspolitik an.

Während die Bundesregierung zwar prinzipiell ein "Sicherheitsnetz" für Regionen begrüßt, die ihren Status als Konvergenzregion verlieren, lehnt sie die Einführung einer generellen neuen Förderkategorie für Übergangsregionen ab.

Reform des Rabattsystems

Positiv sehe die Bundesregierung, dass Deutschland auch in der kommenden Haushaltsperiode Ausgleichszahlungen auf seinen nationalen Beitrag zum EU-Budget erhalten soll. Die bisherigen Rabattregeln für Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden laufen 2013 aus.

Allerdings hält die Bundesregierung die von der Kommission konzipierten Beitragserleichterungen für "nicht ausreichend", um die deutsche Nettoposition zu stabilisieren.

"Die Bundesregierung fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, der gewährleistet, dass sich die Nettopositionen grundsätzlich nicht erhöhen und dass sich die Nettozahler am Ende auf Augenhöhe miteinander befinden", heißt es in einem Dokument zur Sitzung des Staatssekretärsausschusses für Europa-Fragen vom 4. Juli, das EURACTIV.de vorliegt.

Lediglich der Britenrabatt ist vertragsrechtlich verankert und kann somit von den Mitgliedsstaaten nur einstimmig abgeschafft werden. Die Kommission versucht Großbritannien damit zu locken, dass das Land auch ab 2014 den höchsten Rabatt erhalten soll.

"Großbritannien hat einen Anspruch auf einen Rabatt. Es wäre sonst der größte Nettozahler und das wäre ungerecht", hieß es aus der Kommission.

Pauschalbeträge als Rabatt

Die Kommission hatte vorgeschlagen, das komplizierte Rabattsystem ("Das ist eine Geheimwissenschaft für sich", so ein Kommissionsbeamter.), durch jährliche Pauschalbeträge zu ersetzen. Demnach erhalten nur noch vier Länder einen Rabatt auf ihre nationalen Beiträge.

Großbritannien: 3,6 Milliarden Euro
Deutschland: 2,5 Milliarden Euro
Niederlande: 1,05 Milliarden Euro
Schweden: 350 Millionen Euro

Diese jährlichen Pauschalbeträge müssten von allen EU-Staaten (also auch von den Rabatt-Profiteuren) finanziert werden.

"Der Finanzrahmen ist so konzipiert, dass die Nettobelastung der Nettozahler leicht steigt. Die alten Mitgliedsstaaten werden gebeten, etwas mehr Hilfe zu leisten. Dort, wo es unfair wird, soll es einen Pauschalrabatt geben", hieß es aus Kommissionskreisen.

Innerhalb der Regionalförderung gebe es eine Verschiebung von West nach Ost. Deshlab würden Länder wie Spanien, Portugal, Griechland oder Irland, also die Nettoempfänger der alten Mitgliedsstaaten, zu den größten Verlierern in der Regionalförderung zählen.

Zugleich will die Kommission bei den Kofinanzierungssätzen eine Ausnahmeklausel einfügen. Demnach sollen die Kofinanzierungssätze für Länder, die einem Restrukturierungsprogramm der EU unterliegen (derzeit Griechenland, Irland, Portugal), um 5 bis 10 Punkte gekürzt werden. Damit wolle die Kommission den EU-Mittelabfluss in diesen Ländern erleichtern.

Symbolischer EU-Steuervorschlag

Die Kommission hat zudem eine grundlegende Reform der Finanzierung des EU-Haushalts vorgeschlagen. Die nationalen Beiträge der Mitgliedsstaaten sollten nach den Vorschlägen der Kommission durch "zwei neue Eigenmittelquellen" der EU ersetzt werden.

Die Kommission schlägt die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und die Reform der Mehrwertsteuer vor. Ein Teil der Einnahmen aus diesen Steuern sollte an die EU fließen.

"Eine Finanztransaktionssteuer kann nicht national eingeführt werden. Vielleicht ist es ja Grund genug die Einnahmen für die EU zu akzeptieren, weil sie auch nur EU-weit eingeführt werden kann", hieß es dazu aus Kommissionskreisen.

Niemand hat die Absicht…

Bei der geplanten Mehrwertsteuerreform verweist die Kommission auf die Betrugsanfälligkeit der bisherigen Mehrwertsteuersysteme, die sich innerhalb der EU unterscheiden. Die Unterstellung, die EU-Kommission wolle eine europäischen Steuersouveränität generieren, sei falsch. "Niemand in der EU-Kommission hat die Absicht, eine Steuersouveränität für Brüssel zu schaffen. Das liegt uns fern", hieß es gestern aus Kommissionskreisen.

In beiden Fällen wünschen sich die Mitgliedsstaaten eine bessere Koordinierung auf EU-Ebene. Von einer eigenen Einnahmequelle für die EU will zumindest Deutschland nichts wissen. In Regierungskreisen wurde der Kommissionsvorschlag zur Einführung einer EU-Steuer als "symbolische Geste in Richtung des Europäischen Parlaments" gewertet.

"Wir glauben nicht daran. Eine solche EU-Steuer würde die Akzeptanz der EU bei den Bürgern weiter senken. Das würde den Verwaltungsaufwand und die Ungleichgewichte bei der Finanzierung weiter erhöhen. Das würde wiederum zu einem erhöhten Korrekturbedarf führen. Das bisherige System der nationalen Beiträge, basierend auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE), ist transparenter und erfordert weniger Verwaltungsaufwand", argumentierte gestern ein Regierungsbeamter. 

Schattenhaushalt und zu hohe Ausgaben

Die Bundesregierung will zudem die Gesamthöhe der geplanten Ausgaben herunter verhandeln. "Wenn man den Schattenhaushalt von 58 Milliarden mit einbezieht, dann ergibt sich eine Differenz von 110 Milliarden Euro zwischen unseren Vorstellungen und dem Vorschlag der Kommission", hieß es aus Regierungskreisen.

"Strikte Ausgabenbegrenzung im EU-Haushalt ist unumgänglich. Der Kommissionsvorschlag geht deutlich (um 110 Milliarden Euro) über den Ansatz hinaus, den Deutschland zusammen mit Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden und Finnland am 18.12.2010 gefordert hat und muss deshalb an die Ausgabenbegrenzung in Höhe von maximal 1 Prozent des EU-BNE in Verpflichtungsermächtigungen angepasst werden. Die von der Kommission vorgeschlagene Finanzierung von einzelnen Aufgaben durch Instrumente außerhalb des Haushalts lehnt die Bundesregierung ab", heißt es im Dokument der Europastaatssekretäre.

Im "Schattenhaushalt" sind die EU-Finanzmittel für den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), für einen Nothilfefonds, für den Europäischen Globalisierungsfonds, für einen Solidaritätsfonds, für ein Flexibilitätsinstrument, für eine Reserve für Krisen im Agrarsektor oder für die Entwicklung des Kernfusionsreaktors ITER eingestellt.

Der Großteil der Mittel, die außerhalb des EU-Budgets verwaltet werden sollen, entfallen auf den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Die Kommission argumentiert, dass es auf Seiten der Mitgliedsstaaten keine Mehrheit dafür gibt, diesen Ausgabeposten ins EU-Budget zu integrieren. "Auch Deutschland lehnt das ab. Frankreich und Großbritannien würden von der Integration des Europäischen Entwicklungsfonds am meisten profitieren, weil das Geld zur Förderung der ehemaligen britischen und französischen Kolonien in den AKP-Staaten eingesetzt wird." Bisher wird der Entwicklungsfonds nach einem gesonderten Schlüssel finanziert. Würde der EEF integriert, würde die finanzielle Belastung für Deutschland und die osteueropäischen Länder steigen.

Weniger EU-Mittel für Agrarpolitik

Die Kommission argumentiert in ihrem Vorschlag, dass die EU-Agrarausgaben bis 2020 auf ein Drittel des EU-Gesamtbudgets sinken werden. In den Ministerien kommen erste Berechnungen dagegen zu dem Schluss, dass die tatsächlichen Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik sogar zehn Prozent über den bisherigen Ausgaben liegen werden.

"Wenn die Finanzierungselemente, die nun außerhalb des Agrarbudgets stehen, integriert werden, haben wir ein realistisches Bild zu den Agrarausgaben. Und da hätten wir uns real weniger gewünscht", hieß es aus Regierungskreisen.

Infrastrukturfonds "Europa vernetzen"

Die Kommission sieht die Einrichtung des Infrastrukturfonds "Europa vernetzen" als die größte Innovation des vorliegenden Haushaltsentwurfs. 50 Milliarden will die EU-Kommission über diesen Infrastrukturfonds (40 Milliarden Euro) und über den Kohäsionsfonds (10 Milliarden Euro) in den Auf- und Ausbau von Energie-, Verkehrs- und Telekommunikationsnetzen in Europa investieren.

Die Bundesregierung ist diesbezüglich sehr skeptisch. "Da gibt es noch Klärungsbedarf. Die angedachte zentrale Mittelvergabe sehen wir skeptisch", hieß es aus Regierungskreisen.

Polnische Dreierspitze

Erste Erläuterungen wird der polnische EU-Haushaltskommissar Janusz Lewandowski am Donnerstag (7. Juli) in Berlin abgeben. Lewandowski wird Gespräche im Bundeskanzleramt und mit Vertretern des Bundestages führen.

Neben dem verantwortlichen Kommissar sitzen in der Startphase der Budgetverhandlungen noch zwei weitere hochrangige EU-Vertreter aus Polen am Tisch. Die polnische Ratspräsidentschaft ist verantwortlich, um die Positionen der Mitgliedsstaaten abzustimmen und Parlamentspräsident Jerzy Buzek, ebenfalls aus Polen, steht an der Spitze des EU-Parlaments, das erstmals als gleichberechtigter Mitgesetzgeber über den Mehrjährigen Finanzrahmen entscheidet.

Nach den Vorstellungen der Kommission sollte die Zeit der polnischen Ratspräsidentschaft (Juli bis Ende Dezember 2011) als eine "Phase der Entdeckung" genutzt werden, "um alle Untiefen des Kommissionsvorschlags zu ergründen", hieß es gestern aus Kommissionskreisen. "Die Verhandlungsführer müssen zunächst verstehen, was auf dem Tisch liegt."

Zeitplan der Verhandlungen

Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Haushaltsverhandlungen bis Ende 2012 abzuschließen. Bis Ende 2011 wird die Kommission insgesamt 40 Gesetzesvorlagen für die einzelnen Politikbereiche vorlegen.

In der Bundesregierung wird dagegen davon ausgegangen, dass die eigentlichen Verhandlungen erst im September 2012 aufgenommen werden können. Als Grund wird auf die französischen Präsidentschaftswahlen Ende April, Anfang Mai verwiesen. Die Verhandlungen könnten sich daher durchaus bis 2013 hinziehen, hieß es gestern aus Regierungskreisen.

Michael Kaczmarek

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