Reaktorbau in Tschechien: Kartellamt weist Beschwerden vorläufig zurück
Das tschechische Kartellamt hat die internationalen Beschwerden gegen das tschechische Energieunternehmen CEZ vorläufig abgewiesen. Die exklusiven Verhandlungen über den Bau von zwei Reaktoren im Kernkraftwerk Dukovany werden somit fortgesetzt.
Das tschechische Kartellamt hat die internationalen Beschwerden gegen das tschechische Energieunternehmen CEZ vorläufig abgewiesen. Die exklusiven Verhandlungen über den Bau von zwei Reaktoren im Kernkraftwerk Dukovany werden somit fortgesetzt.
Die Beschwerden von Frankreichs Atomkraftwerksbetreiber EDF und Westinghouse, ein US-amerikanischer Hersteller von Kernkraftwerken, seien unzulässig, lautet die Entscheidung am Donnerstag (31. Oktober). Sie verfügen über keine rechtliche Grundlage, da die Ausschreibung unter einer Sicherheitsausnahme durchgeführt wurde.
Diese Ausnahme im tschechischen Recht erlaubt es dem Energieunternehmen CEZ, mit den Verhandlungen fortzufahren, ohne die allgemeinen Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe einzuhalten. CEZ argumentiert, dass die Bieter seit Ausschreibungsbeginn über den Erlass für den Bau neuer Kernreaktoren informiert waren, weswegen ihre Beschwerden unzulässig seien.
Ende August wandten sich die beiden französischen und amerikanischen Atomkraftwerkshersteller an das tschechische Amt für Wettbewerbsschutz (UOHS). Beide wurden bei der Ausschreibung übergangen und wollten die exklusiven Verhandlungen zwischen der südkoreanischen KHNP und CEZ anzufechten, wie CEZ Mitte Juli bekannt gab.
Westinghouse argumentierte, dass das Angebot von KHNP einen Export der Westinghouse-Lizenz ohne Zustimmung der zuständigen US-Behörden unmöglich mache.
Der französische Atomkraftunternehmer stellte infrage, ob das Ausschreibungsverfahren „den Grundsätzen des fairen Handels und der Transparenz entspricht“. Sie argumentierten, dass die Preisgarantien von KHNP die öffentlichen Finanzen Südkoreas belasten könnten, wenn die im Angebot angekündigten Kosten überschritten werden.
Die Entscheidung vom 31. Oktober ist jedoch nur vorläufig. Das tschechische Amt für Wettbewerbsschutz hat EDF und Westinghouse aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Ebenfalls behält es sich ein Veto gegen die Vertragsunterzeichnung zwischen CEZ und KHNP vor.
EDF und Westinghouse lehnten eine Stellungnahme ab, da die beiden Unternehmen die Entscheidung noch prüfen.
[Bearbeitet von Owen Morgan/Kjeld Neubert]