Renaturierungsgesetz: Strafanzeige gegen Österreichs Umweltministerin
Die konservative ÖVP hat der grünen Umweltministerin Leonore Gewessler vorgeworfen, wissentlich rechtswidrig für das umstrittene EU-Renaturierungsgesetz gestimmt zu haben. Jetzt legt die konservative Partei ihre Argumente für die Strafanzeige vor.
Die konservative ÖVP hat der grünen Umweltministerin Leonore Gewessler vorgeworfen, wissentlich rechtswidrig für das umstrittene EU-Renaturierungsgesetz gestimmt zu haben. Jetzt legt die konservative Partei ihre Argumente für die Strafanzeige vor.
Das EU-Renaturierungsgesetz wurde am Montag (17. Juni) mit knapper Mehrheit angenommen. Das Votum der österreichischen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) war dabei ausschlaggebend, um das neue Gesetz zu verabschieden. Da das Votum allerdings nicht mir dem Regierungspartner und den Bundesländern abgesprochen war, habe Gewessler laut der ÖVP gegen die österreichische Verfassung verstoßen.
In einem achtseitigen juristischen Dokument, das Euractiv vorliegt, argumentiert die ÖVP, warum die grüne Ministerin ihre Befugnisse „wissentlich“ missbraucht habe – was nach österreichischem Strafrecht eine Straftat darstellen könnte, die mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
In Österreich sind nominell die neun Bundesländer für Umweltfragen zuständig – die Minister sind an deren einstimmige Weisungen gebunden. Gewessler war ursprünglich angewiesen worden, auf EU-Ebene gegen das Naturschutzgesetz zu stimmen, und zwar auf Basis der Wünsche aller neun Landesregierungen.
Wien, eines der neun Bundesländer, änderte jedoch wenige Tage vor der Abstimmung der EU-Umweltminister am Montag in Luxemburg seine Position.
Gewessler argumentierte, dass dies ihr rechtlich das Recht gebe, dafür zu stimmen.
Die ÖVP argumentiert jedoch, dass die Position der Regionen prozedural unverändert geblieben sei – was bedeutet, dass Gewessler gegen die Verfassung verstoßen hat, als sie für den Gesetzestext stimmte.
Einem Bericht zufolge stützt eine interne Analyse des Verfassungsdienstes des Bundes dieses Argument bezüglich des verfassungsrechtlichen Verfahrens.
Der Verfassungsdienst argumentiert auch, dass der ÖVP-Landwirtschaftsminister selbst eine geteilte Zuständigkeit für das Gesetz hatte, was bedeutet, dass Gewessler nicht alleine hätte abstimmen dürfen.
Die Grünen berufen sich auf von ihnen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten, um zu argumentieren, dass kein Rechtsbruch vorliege.
Die ÖVP bestreitet dies mit dem Argument, dass es sich bei den Analysen der Grünen um „private Expertisen“ im Vergleich zur Beurteilung durch den Rechtsdienst des Bundeskanzleramtes handle.
In der Strafanzeige vom 19. Juni wird daher betont: Die von den Grünen zitierte Rechtsauslegung könne Gewessler nicht „definitiv exkulpier[en]“, weil sie mit ihrer Zustimmung zum Naturschutzgesetz die Verfassung gebrochen habe.
Die Konservativen wollen die Anzeige am Donnerstag (20. Juni) bei der Staatsanwaltschaft Wien einbringen.
„Ich sehe allfälligen rechtlichen Schritten sehr gelassen entgegen“, sagte Gewessler am Rande des Austrian World Summit (AWS) in Wien gegenüber Journalisten, wie APA berichtete.
Sie habe der Renaturierungsverordnung rechtskonform zugestimmt, „und ich folge damit nicht nur der Rechtslage, sondern auch der langjährigen Praxis“, sagte sie unter Verweis etwa auf das Veto von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) gegen den von den Grünen unterstützten Schengen-Beitritt Rumäniens und Bulgariens.
Die strafrechtlichen Vorwürfe dürften die unmittelbarste Konsequenz für die Ministerin sein, sie bleibt Umweltministerin.
Trotz der Strafanzeigen bleibt die ÖVP-Grüne Regierung im Amt.
Die Klage der österreichischen Konservativen, das Gesetz von den EU-Richtern für ungültig erklären zu lassen, hat derweil wenig Aussicht auf Erfolg, meint die Wiener EU-Rechtsexpertin Claudia Wutscher.
[Bearbeitet von Rahnish Singh/Aurélie Pugnet]