Renten: Ungarn und Bulgarien fordern Rehn heraus
Da Ungarn und Bulgarien zu Hause auf Grund des Budgets unter Druck stehen, haben sie ihre vor-finanzierten Rentenversicherungen verstaatlicht, um die Kosten der Rentenreform aus den Staatsschulden auszuschließen. Dies hat zu einem Streit mit der Europäischen Kommission geführt. Das EURACTIV-Netzwerk berichtet.
Da Ungarn und Bulgarien zu Hause auf Grund des Budgets unter Druck stehen, haben sie ihre vor-finanzierten Rentenversicherungen verstaatlicht, um die Kosten der Rentenreform aus den Staatsschulden auszuschließen. Dies hat zu einem Streit mit der Europäischen Kommission geführt. Das EURACTIV-Netzwerk berichtet.
Im November beschlossen Ungarn und Bulgarien sehr ähnliche Politiken, die die Kommission überraschten. Diese versucht eine EU-weite Lösung für die Rentenreformen nach den neuen Budgetregeln der EU zu finden.
Beide Länder entschieden, ihre vorfinanzierten Rentenversicherungen zu verstaatlichen. Damit reduzierten sie auf künstliche Weise das Defizit und die Staatsschulden den Maastrichtkriterien zufolge.
Sie seien besorgt über die jüngsten Ankündigungen der ungarischen Behörden bezüglich des Rentensystems, sagte Amadeu Altafaj Tardio, Sprecher des Wirtschafts- und Währungskommissars, Olli Rehn.
Tardio sagte EURACTIV, die Kommission sei besorgt, dass der Reichtum, der in den Rentenfonds angesammelt wurde, genutzt werde, um laufende Ausgaben zu finanzieren und künstlich die Staatsschulden und das Defizit kurzfristig zu reduzieren. Damit brächten sie jedoch die langfristige Tragbarkeit der Staatsfinanzen in Gefahr (siehe Positionen unten).
Bei einem Treffen im Oktober beschlossen die EU-Spitzenpolitiker, die Kosten der Rentenreformprogramme aus den öffentlichen Schulden und Defiziten auszuklammern.
Bei dem zweitägigen Treffen forderte eine Gruppe von neun EU-Mitgliedsstaaten aus dem ehemaligen kommunistischen Block, die Kosten der Reform ihrer teuren Rentensysteme aus den EU-Haushaltsbestimmungen auszuklammern.
Die Schlüsse des Treffens aber baten den EU-Ministerrat lediglich, die Arbeit darüber zu beschleunigen, wie die Rentenreformen in den überarbeiteten Stabilitäts- und Wachstumspakt integriert werden können.
Neuer Schwung in der Debatte
Die überraschende Entscheidung Ungarns und Polens – sowie der Antrag des polnischen Premierministers, Donald Tusk, dass die Polen ihre Beiträge von privaten Fonds auf das nationale Sozialversicherungsinstitut übertragen dürfen – wird die europäische Rentendebatte in neuen Schwung versetzen.
Der europäische Wirtschafts- und Währungskommissar, Olli Rehn, habe bereits eine sehr „unangenehme“ Unterhaltung mit seinem ungarischen Amtskollegen gehabt, wie EURACTIV in Erfahrung brachte.
Was Bulgarien betrifft, untersucht die Kommission bereits getroffene Entscheidungen, die auf den ersten Blick weniger radikal erscheinen als die in Ungarn.
Die Frage, ob man die Kosten der Rentenreform aus den Haushaltsdefizitregeln ausschließen soll, wird wahrscheinlich auch von den Staats- und Regierungschefs diskutiert werden, wenn sie sich am 16. und 17. Dezember im 50. Stock des „Justus Lipsius“-Gebäudes in Brüssel für den Europäischen Rat treffen.
Budapest und Sofia erfolgreich, wo Bratislava scheiterte
In der Tat haben Budapest und Sofia Erfolg gehabt, wo Bratislava zuvor gescheitert war. Die ehemalige slowakische Regierung unter Robert Fico begann, die Bürger zurück in ein auf dem Umlageverfahren („Pay as you go“-System) basierendes staatliches Rentensystem zu locken, unter der Bedingung, dass sie ihre persönlichen privaten Ersparnisse aufgeben. Doch nachdem das Angebot zweimal erhöht wurde, lehnte es die Mehrheit der slowakischen Arbeitnehmer ab, der Regierung ihr persönliches Sparschwein zu überreichen.
In Bulgarien, wo die dringlichste demographische Situation der EU herrscht, da eine Mehrheit der Wähler nun in Rente gegangen ist, erfand die Regierung Politiken, die die Rentenversicherungsindustrie dazu zwangen, eine Verstaatlichung zu fordern, da sie unter den Bedingungen der Regierung nicht ihre fälligen Zahlungen leisten konnten.
Zusätzlich hat den Presseberichten zufolge die bulgarische Öffentlichkeit nie die Tragweite einer Entscheidung erkannt, die das Parlament des Landes am 19. November mit den Stimmen der regierenden „GERB“-Partei (Bürger für die europäische Entwicklung Bulgariens) und der nationalistischen Ataka-Partei traf. Der Großteil der Debatte konzentrierte sich auf das Rentenalter, während die Privatisierung der Rentenfonds der zweiten Ebene nicht bemerkt wurde.
Die ungarische Regierung, die über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament verfügt, gab den Bürgern die Wahl. Alle müssen entscheiden, auf welchen Teil der Rente sie verzichten wollen: Diejenigen, die ihre vorfinanzierten Konten behalten wollen, wären in der Zukunft nicht mehr zu partiellen „Pay as you go“-Systemen berechtigt. Diejenigen, die ihr Anrecht auf eine Rente der ersten Ebene behalten wollen, müssen „freiwillig“ ihre Ersparnisse der Regierung übertragen, um ihren Anteil im „Pay as you go“-System zu behalten.
In der Tat, obwohl Rentenfondsersparnisse Privateigentum sind, hat die ungarische Regierung jeglichen verfassungsrechtlichen Mitteln vorgegriffen, indem sie die Verfassung nur wenige Tage vor Ankündigung des Plans abänderte. Damit wurde die Möglichkeit jeder gerichtlichen Prüfung solcher „Budgetfragen“ vermieden.
Als die osteuropäischen Länder der EU 2004 und 2007 beitraten, wurde ein vorläufiger Kompromiss unter den Mitgliedsstaaten erreicht. Es wurde ein Auge zugedrückt bei den voraussehbaren Defiziten in den staatlichen Renten und dieselben Defizitkriterien wurden mit einer „Anpassung“ für Mitgliedsstaaten angewandt, die bereits bedeutsame vorfinanzierte Ersparnisse hatten, um mit dem demographischen Problem umzugehen.
Die unantastbaren Maastrichtkriterien wurden aufrechterhalten, mit einer anderen Rechnungsart für fünf Jahre. Das Ablaufdatum verstrich zum schlechtestmöglichen Zeitpunkt, als 2009-2010 alle Mitgliedsstaaten zu hohe Defizite anhäuften und es niemand wagte, die Frage der Rentendefizite anzurühren oder die Kriterien zu ändern, die die psychologische Grundlage der Eurowährung darstellen.