Rumänien verzögert 5G-Versteigerung wegen mangelnder Gesetzgebung

Rumänien kann die Verfahren zur Versteigerung der 5G-Frequenzen erst dann einleiten, wenn der EU-Kommunikationskodex grünes Licht erhält, sagte Digitalminister Sebastian Burduja.

EURACTIV.ro
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Die Versteigerung des 5G-Frequenzspektrums ist eines der Ziele, die gemäß dem Konjunkturprogramm des Landes bis zum 30. Juni abgeschlossen sein müssen. [Shutterstock/Lisic]

Rumänien kann die Verfahren zur Versteigerung der 5G-Frequenzen erst dann einleiten, wenn der EU-Kommunikationskodex grünes Licht erhält, sagte Digitalminister Sebastian Burduja.

Die Versteigerung des 5G-Frequenzspektrums ist eines der Ziele, die gemäß dem Konjunkturprogramm des Landes bis zum 30. Juni abgeschlossen sein müssen.

Burduja sagte jedoch, dass die Versteigerungen nicht eingeleitet werden können, da der Kommunikationskodex vom Verfassungsgericht angefochten wurde und das Parlament das Gesetz erneut genehmigen muss, um die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.

Das Gesetz liegt nun dem Parlament vor, aber die Behörden wollen abwarten, um sicherzustellen, dass keine weitere Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht wird.

Die Telekommunikationsbehörde des Landes, ANCOM, hat sich bereits auf die Versteigerung vorbereitet. Der Rechtsrahmen muss jedoch noch festgelegt werden, damit die Versteigerung durchgeführt werden kann, erklärte Burduja.

Die Versteigerung werde noch rechtzeitig vor der nächsten Zahlungsaufforderung aus der Auffang- und Resilienzfazilität eingeleitet werden, fügte er hinzu.

Rumänien hat die Einnahmen aus den 5G-Versteigerungen seit einigen Jahren in seinem Haushalt eingeplant, hat aber bisher alle selbst gesetzten Fristen nicht eingehalten.

Rumänien verliert nicht nur die geschätzten 600 Millionen Euro aus dem Verkauf von 5G-Lizenzen, sondern riskiert auch eine saftige Geldstrafe aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichtumsetzung des EU-Kommunikationskodex.