Rumäniens Vorstoß zur Reduzierung des Haushaltsdefizits unzureichend
Das Bekenntnis zur Reform des rumänischen Rentensystems hat es nicht in den Entwurf zur Reduzierung des Haushaltsdefizits Rumäniens geschafft. Die EU-Kommission hatte die Reform zur Bedingung zur Auszahlung für die EU-Konjunkturmittel gemacht.
Das Bekenntnis zur Reform des rumänischen Rentensystems hat es nicht in den Entwurf zur Reduzierung des Haushaltsdefizits Rumäniens geschafft. Die EU-Kommission hatte die Reform zur Bedingung zur Auszahlung für die EU-Konjunkturmittel gemacht.
Der Gesetzentwurf sei ein „Witz“, sagte der ehemalige Minister für europäische Fonds, Cristian Ghinea.
Der Gesetzentwurf, der sich mit der dringenden Defizitsituation befasst, übersehe kritische Themen wie die Durchführung einer echten Ausgabenanalyse und die notwendige Zusammenlegung öffentlicher Ministerien und Agenturen, erklärte Ghinea gegenüber EURACTIV Rumänien. Dies seien wesentliche Maßnahmen, die erforderlich seien, um die finanzielle Situation Rumäniens wirksam anzugehen.
Es fehlt auch die Reform der Sonderrenten, obwohl dies zu den kritischen Meilensteinen gehört, die die Kommission von Rumänien verlangt, wenn es von dem 30 Milliarden Euro schweren Konjunkturprogramm profitieren will.
Wie andere führende Politiker vor ihm wollte auch Premierminister Nicolae Ciucă keine drastischen Maßnahmen ergreifen, die erhebliche Auswirkungen auf das Militär, den Geheimdienst, die Richter und andere Empfänger von Sonderrenten hätten. Auf die Frage, wie das Haushaltsdefizit verringert werden könne, lehnte Ciucă Sparmaßnahmen ab und schlug stattdessen die Einführung von Maßnahmen zur Mäßigung vor.
Obwohl das Rentenalter in Rumänien für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 63 Jahren liegt, ist es mit vorgezogenen Renten und Sonderrenten für Personengruppen wie Richter, Geheimdienstmitarbeiter, Polizisten und Militärangehörige überlastet.
In Wirklichkeit liegt das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Rumänien für beide Geschlechter unter dem offiziellen Rentenalter, da das durchschnittliche Renteneintrittsalter für Männer bei 60,5 Jahren und für Frauen bei 58,4 Jahren liegt, so die Rentenanstalt gegenüber G4Media. In einigen Fällen übersteigen diese Sonderrenten die ursprünglichen Löhne.