Saatguttausch zwischen Landwirten: Rat drängt auf härtere Regeln
Die EU-Kommission schlug vor, den Tausch von Saatgut zwischen Landwirten von regulatorischen Anforderungen zu befreien. Die EU-Mitgliedstaaten setzen sich hingegen für strengere Regeln ein. Sie fürchten einen Saatgut-Schwarzmarkt.
Die EU-Kommission schlug vor, den Tausch von Saatgut zwischen Landwirten von regulatorischen Anforderungen zu befreien. Die EU-Mitgliedstaaten setzen sich hingegen für strengere Regeln ein. Sie fürchten einen Saatgut-Schwarzmarkt.
Am 18. Juni veröffentlichte der Rat der EU den aktuellen Stand der Beratungen über den Gesetzentwurf. Dieser zielt darauf ab, mindestens elf Richtlinien zu ersetzen, die die Erzeugung und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial, wie Saatgut, Stecklinge, Knollen und Jungpflanzen, regeln.
Auf dem nächsten Treffen der EU-Agrarminister am 24. Juni in Luxemburg wird die belgische Ratspräsidentschaft das Dokument öffentlich vorstellen.
Aus dem Entwurf geht hervor, dass die EU-Staaten auf eine härtere Handhabung des Handels mit Vermehrungsmaterial zwischen Landwirten drängen. Dieser Aspekt der Verordnung ist jedoch umstritten.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht vor, den Austausch von Saatgut zwischen Landwirten von regulatorischen Anforderungen und Bürokratie zu befreien, wenn dieser nicht mit einer Zahlung verbunden ist.
Mehrere nationale Delegationen im Rat haben jedoch vorgeschlagen, diese Ausnahmeregelung ganz zu streichen. Sie befürchten, dass dies ein Schlupfloch für einen Saatgut-Schwarzmarkt schaffen würde.
Andere Delegationen schlugen vor, die Ausnahmeregelung beizubehalten, aber die Definitionen von „Landwirten“ und „lokaler Ebene“ zu verschärfen.
Der Standpunkt des Europäischen Parlaments ist dagegen flexibler. Es sieht sogar die Möglichkeit vor, dass landwirtschaftliche Erzeuger für den Tausch ihres eigenen Pflanzenvermehrungsmaterials – und nicht nur für Saatgut – entschädigt werden. Damit geht das EU-Parlament über den Vorschlag der Kommission hinaus, der nur den Tausch von Saatgut gegen andere Erzeugnisse betrifft.
Nach dem vom EU-Parlament gebilligten Entwurf wird die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt die Höchstmenge an Pflanzenvermehrungsmaterial festlegen, die zwischen Landwirten gehandelt werden kann, ohne dass der Handel den Vorschriften unterliegt.
Eine weitere vorgeschlagene Ausnahme von den Vermarktungsregeln betrifft die Erhaltungssorten. Dabei handelt es sich um traditionelle, an die örtlichen Bedingungen angepasste Kulturpflanzen, die durch moderne Sorten verdrängt werden könnten.
Einige EU-Staaten schlagen vor, diese Maßnahme einzuschränken und nur „alte“ Erhaltungssorten zuzulassen. „Neu gezüchtete“ Sorten, die ebenfalls an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sind, sollten ausgeschlossen werden.
Die Ratspräsidentschaft warnte jedoch davor, dass der Ausschluss neuer Sorten, die von landwirtschaftlichen Gemeinschaften gezüchtet wurden, diese allen Bestimmungen unterwerfen würde, die für kommerzielle Kulturen gelten.
Das EU-Parlament hingegen befürwortet weniger strenge Regeln für den Zugang, den Verkauf und die Weitergabe von Erhaltungssorten in „kleinen Mengen.“ 500 Gramm für Gemüse oder bis zu 1000 Kilogramm für Saatkartoffeln sollen erlaubt sein.
Herbert Dorfmann, der für das Dossier zuständige Europaabgeordnete, betonte, dass Netzwerke, die sich mit der Erhaltung befassen, nicht mit übermäßiger Bürokratie belastet werden sollten. Ihre Bemühungen trügen zum Erhalt der Artenvielfalt und des kulturellen Reichtums in der EU bei.
Diese vorgeschlagenen Flexibilitätsregelungen wurden von Euroseeds, der Lobby der europäischen Saatgutindustrie, kritisiert. Im April warnte die Organisation, dass die „vielen Ausnahmen und Befreiungen“ die Qualität und Kontrolle des Saatguts in Europa gefährdeten.
Die European Coordination Via Campesina (ECVC), die kleine Landwirte vertritt, argumentiert dagegen, dass jegliche Beschränkung des Austauschs von Saatgut gegen das Recht der Erzeuger verstößt, das Pflanzenvermehrungsmaterial aus ihrer Ernte zu tauschen. Dies wurde in einer UN-Erklärung von 2018 festgehalten.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]