Schengen-Beitritt: Klage gegen Veto Österreichs geht in die zweite Runde
Die Klage vom rumänischen EU-Abgeordneten Eugen Tomac (PMP/EVP) gegen das Veto Österreichs im Rat zum Schengen-Beitritt Rumäniens und Bulgariens abgewiesen. Nun erklärte er, er werde gegen die Entscheidung des EU-Gerichtshofs Berufung einlegen.
Die Klage vom rumänischen EU-Abgeordneten Eugen Tomac (PMP/EVP) gegen das Veto Österreichs im Rat zum Schengen-Beitritt Rumäniens und Bulgariens abgewiesen. Nun erklärte er, er werde gegen die Entscheidung des EU-Gerichtshofs Berufung einlegen.
Da der EU-Gerichtshof auch auf die inhaltlichen Aspekte einging, ist Tomac überzeugt, dass „wir das Recht haben, Berufung einzulegen. Wir hoffen, dass das künftige Richtergremium diese Frage komplexer und detaillierter behandeln wird, im Einklang mit den EU-Verträgen und den Schengen-Abkommen.“
Ein solches Vorgehen sei beispiellos, sagte Tomac, der den Status eines „nicht privilegierten Klägers“ hat. Aus diesem Grund hat er bereits die rumänische Regierung, die Europäische Kommission und das Europäische Parlament aufgefordert, in diesen Prozess einzugreifen.
Die Kommission erkannte zwar die Berechtigung seiner Forderungen an, entschied sich jedoch, nicht zu intervenieren. Auch die rumänische Regierung verzichtete auf eine Intervention.
Außerdem appellierte er an alle Mitgliedstaaten, sich an dem Prozess zu beteiligen. „Nur einige wenige Staaten haben ihr Interesse bekundet, ohne aktiv einzugreifen.“
Sollte der Schengen-Beitritt Rumäniens und Bulgariens bei der nächsten Ratssitzung im Dezember nicht auf der Tagesordnung stehen, „wird die rumänische Regierung die Möglichkeit haben, diese Blockade anzufechten. Diese Intervention kann nicht mehr als unzulässig zurückgewiesen werden, da der rumänische Staat den Status eines privilegierten Klägers hat“, fügte er hinzu.
Premierminister Marcel Ciolacu lehnte es ab, das Urteil des EU-Gerichtshofs zu kommentieren. Er bekräftigte jedoch, dass man diplomatisch vorgehen werde, um die „völlig unfaire und falsche“ Meinung des österreichischen Bundeskanzlers Karl Nehammer zu korrigieren.