Schweden will Prostitution besteuern

Der Verkauf von sexuellen Dienstleistungen, der in Schweden im Gegensatz zum Kauf solcher Dienstleistungen legal ist, soll wie jede andere Dienstleistung besteuert werden, so die schwedische Steuerbehörde in einer Erklärung vom Montag.

Euractiv.com
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In Schweden ist es legal, sexuelle Dienstleistungen zu verkaufen, aber illegal, sie zu kaufen, da Prostitution als eine Form von Gewalt gegen Frauen angesehen wird und durch einen einzigartigen rechtlichen Rahmen geregelt ist, der als "schwedisches" oder "nordisches" Modell bekannt ist. [Shutterstock/Roland Magnusson]

Der Verkauf von sexuellen Dienstleistungen soll wie jede andere Dienstleistung besteuert werden, verkündete die schwedische Steuerbehörde in einer Erklärung am Montag.

In Schweden ist es legal, sexuelle Dienstleistungen zu verkaufen, aber illegal, sie zu kaufen, da Prostitution als eine Form von Gewalt gegen Frauen angesehen wird. Der einzigartige rechtliche Rahmen in Schweden ist international als „schwedisches“ oder „nordisches“ Modell bekannt.

„Wir müssen uns an die Steuergesetze halten, die das Parlament beschließt. Es gibt keinen Spielraum für die Auslegung des Gesetzes“, erklärte die schwedische Steuerbehörde in einer am Montag auf ihrer Website veröffentlichten Erklärung bezüglich der Besteuerung von Prostitution.

„Jeder, der Einkünfte aus dem Verkauf sexueller Dienstleistungen erhält, ist gesetzlich verpflichtet, diese Einkünfte in seiner Steuererklärung anzugeben und kann die Steuer auf sein Steuerkonto überweisen. Es ist möglich, die Steuer kontinuierlich während des Steuerjahres oder mit der Abgabe der Steuererklärung zu zahlen“, heißt es weiter.

Schwedens Ansatz zielt darauf ab, das der Prostitution innewohnende Machtungleichgewicht zu beseitigen und Personen zu schützen, die durch Ausbeutung gefährdet sind. Das Gesetz enthält auch Bestimmungen zur Unterstützung von Personen, die aus dem Sexgewerbe aussteigen wollen, und bietet ihnen Zugang zu sozialen Diensten und Hilfe.

Zwar stellte die Agentur nun klar, dass die Steuerpflicht auch für Sexarbeiter*innen gilt, äußerte aber auch „Mitgefühl und Verständnis“ für deren Notlage. Die Steuerbehörde räumte ein, dass sich Personen, welche in dem Gewerbe tätig sind, in einer prekären Lage befinden können und dass es „schwierig sein kann, die Gesetze zur Besteuerung von Einkünften aus Dienstleistungen einzuhalten, insbesondere angesichts des kriminellen Charakters der Handlungen der Käufer“.

Prostitution fällt in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, was bedeutet, dass nationale Regierungen entscheiden, wie sie die damit verbundenen Aktivitäten regulieren.