Serbien geht gegen Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige vor

Serbien will stärker gegen den Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige vorgehen und hat hierzu das Verbraucherschutzgesetz geändert. Künftig drohen bei Missachtung Geldstrafen von rund 430 Euro. 

EURACTIV.rs
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In Serbien können Minderjährige E-Zigaretten und andere Produkte wie Vapes auf lokalen Märkten, an Kiosken und sogar in Cafés kaufen, obwohl die Verkäufer nun mit einer Geldstrafe belegt werden. [Shutterstock/Graeme Dawes]

Serbien will stärker gegen den Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige vorgehen und hat hierzu das Verbraucherschutzgesetz geändert. Künftig drohen bei Missachtung Geldstrafen von rund 430 Euro. 

In Serbien können Minderjährige E-Zigaretten und andere Produkte wie Vapes auf lokalen Märkten, an Kiosken und sogar in Cafés kaufen, obwohl die Verkäufer nun mit einer Geldstrafe belegt werden.

„Im Rechtssystem der Republik Serbien ist dieses Thema nicht geregelt. Es gibt keine Definition von elektronischen Zigaretten und anderen Produkten mit oder ohne Nikotin und auch kein Verbot, sie an Minderjährige zu verkaufen. Genau aus diesem Grund wird die dringende Notwendigkeit von Regulierungsmaßnahmen betont, die jetzt umgesetzt werden“, erklärte das serbische Innen- und Außenhandelsministerium gegenüber EURACTIV.

Das zuständige Ministerium kündigte an, dass es mit der Arbeit an Änderungen des Verbraucherschutzgesetzes in diesem Teil beginnt, weil es glaubt, dass dies die Lösung für ein großes nationales Problem ist.

„Das Hauptziel ist es, den Verkauf von elektronischen Zigaretten und anderen Produkten an Minderjährige zu verbieten, da es sich um eine besonders sensible Kategorie handelt. Auf diese Weise werden auch Sanktionen im Falle des Verkaufs, der Dienstleistung und des Verschenkens dieser Produkte ermöglicht“, erklärte das Ministerium gegenüber EURACTIV.

Mit der neuen Entscheidung wird ein Händler mit einer Geldstrafe von 50.000 Dinar (etwa 430 Euro) belegt, wenn er an einen Minderjährigen verkauft, so das Ministerium.

Die Beliebtheit von E-Zigaretten und anderen elektronischen Nikotinabgabesystemen bei nichtrauchenden Jugendlichen und Erwachsenen stellt ein erhebliches Problem für die öffentliche Gesundheit dar, da sie die Nikotinsucht fördern und die Nutzer krebserregenden Substanzen aussetzen.

Außerdem erhöhen sie die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen mit dem Konsum anderer Tabakerzeugnisse wie Zigaretten beginnen, so das Ministerium.

„Die Schlussfolgerung aller durchgeführten Untersuchungen ist, dass beim Konsum einer elektronischen Zigarette, ob mit oder ohne Nikotinfüllung, nicht nur Wasserdampf in die Luft abgegeben wird, sondern auch eine Reihe von Chemikalien. Die schädlichen Auswirkungen dieser Produkte wirken sich auf die Gesundheit des Einzelnen aus und breiten sich intensiv auf alle Bestandteile der Umwelt aus“, heißt es weiter.

Die Gesetzesänderung verbietet den Verkauf, den Service und das Verschenken von elektronischen Zigaretten mit oder ohne Nikotin sowie von anderen Produkten, die zum Rauchen, Schnupfen, Lutschen, Kauen oder Inhalieren von Dampf bestimmt sind, an Personen unter 18 Jahren. Es ist auch verboten, dass Personen unter 18 Jahren sie verkaufen.