Staatliche Subventionen: Polens PiS-Partei steht vor Millionenverlust
Die rechtskonservative PiS-Partei drängt Polens Finanzminister Andrzej Domański (PO/EVP), dringend benötigte staatliche Subventionen freizugeben. Auslöser sind widersprüchliche Urteile zum PiS-Jahresbericht.
Die rechtskonservative PiS-Partei drängt Polens Finanzminister Andrzej Domański (PO/EVP), dringend benötigte staatliche Subventionen freizugeben. Auslöser sind widersprüchliche Urteile zum PiS-Jahresbericht.
Im August hatte die Nationale Wahlkommission den Finanzbericht der PiS für das Jahr 2023 – das Jahr der letzten Parlamentswahlen – abgelehnt. Dies hätte den Verlust staatlicher Subventionen in Höhe von bis zu 75 Millionen Zloty (17,6 Millionen Euro) für drei Jahre zur Folge gehabt.
Laut Gesetz kann ein Jahresbericht abgelehnt werden, wenn eine politische Partei Zuschussmittel für Zwecke verwendet, die nicht mit ihren satzungsgemäßen Tätigkeiten im Einklang stehen. Im Fall der PiS erklärte Ryszard Balicki, Mitglied der Bürgerplattform (PO/EVP), der Bericht sei abgelehnt worden, da Mittel für die Wahlkampagne bei Militärpicknicks, die Werbung des Justizministeriums sowie die Wahlkampagne von Mitarbeitern des Legislativzentrums der Regierung verwendet worden seien.
Laut Balicki, bezifferte die Nationale Wahlkommission die Fälle, die als Verstöße gegen die Grundsätze des Wahlkampfs anerkannt wurden, auf 3,6 Millionen Zloty (ca. 844.000 Euro).
Die Entscheidung der Kommission fiel jedoch knapp aus: Fünf Mitglieder stimmten dafür, vier dagegen.
Der Leiter der Nationalen Wahlkommission, Sylwester Marciniak, erklärte, dass die Subventionen weiterhin gezahlt würden, sofern der Oberste Gerichtshof die Berufung gegen die Entscheidung der Kommission nicht ablehnt.
Der Oberste Gerichtshof, dessen Besetzung noch immer von PiS-nahen Kandidaten dominiert wird, gab der Berufung der Partei im vergangenen Monat statt. Er stellte die Entscheidung der Wahlkommission infrage und argumentierte, dass die Kommission „nicht nachgewiesen hat, dass die Bedingungen für einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Wahlgesetzes erfüllt sind“.
Die Kommission ändert ihre Entscheidung
In einer überraschenden Wende änderte die Wahlkommission ihre vorherige Entscheidung und genehmigte den PiS-Jahresbericht im Dezember.
Dennoch enthält die neue Resolution der Kommission einen Passus, der die Rechtmäßigkeit des Obersten Gerichtshofs gemäß EU-Recht infrage stellt. Darin wird angedeutet, dass die Wirksamkeit der Urteile des Gerichts von dessen rechtlichem Status abhängt.
Polens EU-Minister Adam Szłapka vertritt die Auffassung, dass die Resolution der Wahlkommission keine Grundlage für die weitere Auszahlung der Subventionen an die PiS bietet. Er argumentiert, die Kammer des Obersten Gerichtshofs habe ihre Zuständigkeit überschritten, sodass das Geld nicht freigegeben werden dürfe.