Stalker-Feminizid: Schutzmaßnahmen finden in der Slowakei keine Mehrheit

Im slowakischen Parlament fanden eine Anti-Stalker-Änderung des Strafgesetzbuches nicht genügend Unterstützung. Vorangegangen war ein Mord an einer Frau durch ihren Stalker.

EURACTIV.sk
High,Heel,On,The,Road.
Im Juli nahm das Europäische Parlament seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt an. Diese Richtlinie ist die erste EU-Rechtsvorschrift, die sich mit dem Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt befasst. [Shutterstock/coffeefashion]

Im slowakischen Parlament fanden eine Anti-Stalker-Änderung des Strafgesetzbuches nicht genügend Unterstützung. Vorangegangen war ein Mord an einer Frau durch ihren Stalker.

Der erste und zweite Versuch, die Sitzung zur Diskussion der Änderung zu eröffnen, scheiterte. Ein dritter Versuch, eine solche Sitzung zu eröffnen, sollte am Freitag stattfinden.

„Das Parlament befindet sich in einem desolaten Zustand“, sagte der Vorsitzende von Hlas, Peter Pellegrini, dessen Anhänger die Öffnung des Strafgesetzbuches ablehnen, weil sie befürchten, dass das Parlament dabei irrelevante Änderungen beschließen könnte.

Auch der Vorsitzende der Smer-SD ist dagegen, da der Vorsitzende Robert Fico mit Versuchen rechnet, Änderungen an Paragraf 363 der Strafprozessordnung durchzusetzen. Dieser Paragraf ermöglicht es, endgültige Entscheidungen in Ermittlungsverfahren aufzuheben, was Fico in der Vergangenheit geholfen hat, Strafanzeigen loszuwerden.

Neben der Regierung hat auch die slowakische Präsidentin Zuzana Čaputová den Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches unterstützt.

Die Änderungen des Strafrechts sollen eine ausreichende Überwachung von Personen gewährleisten, die sich in ambulanter Schutzbehandlung befinden.

Die Dringlichkeit der Verabschiedung dieses Gesetzes ergibt sich laut Regierungsvorschlag vor allem aus dem erst vor wenigen Wochen bekannt gewordenen Fall eines vorsätzlichen Mordes in Dubnica nad Váhom. 

Der Täter war zuvor wegen Stalking des Opfers strafrechtlich verfolgt und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden.

Darüber hinaus ist die Slowakei einer von sechs Mitgliedstaaten, die sich geweigert haben, die Istanbul-Konvention zu ratifizieren, die Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindern und bekämpfen soll. 

Auch die EU arbeitet derweil an einem eigenen Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt. 

Im Juli nahm das Europäische Parlament seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt an. Diese Richtlinie ist die erste EU-Rechtsvorschrift, die sich mit dem Problem der geschlechtsspezifischen Gewalt befasst.