EU-Minister: Strengere Tierschutzregeln müssen auch für Importe gelten
Wenn die EU die Messlatte in Sachen Tierwohl anhebt, müssen gleichwertige Regeln für importierte Produkte gelten, damit die heimischen Erzeuger:innen wettbewerbsfähig bleiben, warnten mehrere nationale Minister:innen diese Woche.
Wenn die EU die Messlatte in Sachen Tierwohl anhebt, müssen gleichwertige Regeln für importierte Produkte gelten, damit die heimischen Erzeuger:innen wettbewerbsfähig bleiben, warnten mehrere nationale Minister:innen diese Woche.
Während eines Treffens der Landwirtschaftsminister:innen am Montagabend (12. Dezember) stellte die für EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides, die Ergebnisse einer Bewertung der derzeitigen Tierschutzvorschriften der EU vor, in der die Kommission zu dem Schluss kommt, dass diese „den derzeitigen und künftigen Anforderungen nicht in vollem Umfang gerecht werden.“
Die Bewertung soll die Grundlage für eine Überarbeitung des EU-Tierschutzrechts bilden, die die Kommission bis Ende September 2023 vorlegen will.
Obwohl sie dazu beitragen würden, den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren und hohe Erträge zu sichern, „müssen die derzeitigen Vorschriften aktualisiert werden, da sie weder die wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen widerspiegeln noch den Erwartungen der Bürger:innen und ethischen Bedenken in zufriedenstellender Weise Rechnung tragen“, betonte Kyriakides während des Treffens.
Die meisten der 27 Landwirtschaftsminister:innen waren sich zwar einig, dass die Rechtsvorschriften, die seit 2009 nicht mehr aktualisierten worden sind, überarbeitet werden müssen, doch viele äußerten Bedenken darüber, wie sich strengere Standards innerhalb der EU auf die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Tierhaltungssektors auswirken würden.
„Was innerhalb der EU gilt, sollte auch für Importe gelten“, erklärte der französische Minister Marc Fesneau vor dem Treffen gegenüber Reporter:innen.
Schutz europäischer Erzeuger:innen
„Wenn der Rechtsrahmen den EU-Markt nicht vor dem Zustrom tierischer Produkten aus Drittländern schützt, in denen solche Aktivitäten keinen strengen Anforderungen unterliegen, könnte dies zu einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit der polnischen und der EU-Landwirtschaft führen“, betonte der stellvertretende polnische Staatssekretär Krzysztof Ciecióra.
Andere Länder, darunter Irland, Griechenland, Ungarn und die Niederlande, äußerten ähnliche Bedenken.
Fesneau und sein Vorgänger Julien Denormandie hatten bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2022, als Frankreich den rotierenden Vorsitz im Rat der nationalen Minister:innen innehatte, einen Schwerpunkt auf die Umsetzung sogenannter „Spiegelklauseln“ gelegt.
Der Grundgedanke solcher Klauseln ist, dass die Standards, die für die landwirtschaftliche Produktion innerhalb der EU gelten, auch für importierte Waren gelten sollten, um den internationalen Handel fairer zu gestalten.
Für den Agrarsektor wurde das im Juni geschlossene Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland als Vorbild dafür begrüßt, wie die Einhaltung bestimmter Kriterien im internationalen Handel funktionieren kann, da sich beide Parteien darin zur Einhaltung international anerkannter Umwelt- und Sozialstandards verpflichten und sich zur Zusammenarbeit bei der Förderung nachhaltiger Lebensmittelsysteme bekannt haben.
Speziell im Bereich des Tierschutzes haben sich die beiden Parteien darauf geeinigt, die bereits bestehende Zusammenarbeit zu verstärken, wobei sie anerkennen, dass die Praktiken beider Parteien jeweils unterschiedlich sind.
Verzerrungen im Binnenmarkt
Die Bindung von Importen an politische Kriterien wie Nachhaltigkeit und Tierschutz könnte jedoch auf deutlich mehr Widerstand stoßen, wenn sie einseitig von der EU auferlegt würde, da dies Produzenten in Ländern, die die europäischen Standards nicht erfüllen, von Exporten in die Union ausschließen oder diese durch zusätzliche Abgaben erheblich verteuern könnte.
So hat der in dieser Woche vereinbarte CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), der den EU-eigenen CO2-Preis auf Produkte aus Drittstaaten anwendet und somit effektiv einen CO2-Zoll auf importierte Waren erhebt, Besorgnis bei Ländern in anderen Teilen der Welt ausgelöst, die befürchten, dass ein Rückgang der Exporte in die EU ihre Wirtschaft beeinträchtigen könnte.
Derweil hat die Bewertung der Kommission gezeigt, dass die derzeitigen Tierschutzvorschriften auch zu Ungleichgewichten innerhalb des EU-Marktes führen können, da die Vorschriften nicht spezifisch genug sind und in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich angewandt und außerdem nicht konsistent durchgesetzt und überwacht werden.
„Die uneinheitliche Anwendung und Durchsetzung der derzeitigen Vorschriften stellt immer noch ein Hindernis für gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU dar“, betonte Kyriakides. „Auch hier gibt es noch Raum für Verbesserungen.“
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]