Türkei: Wirtschaft attackiert Verfassungsreform
Die Reformvorschläge für die türkische Verfassung, die Premierminister Tayyip Erdogan dem Parlament vorlegt, werden nicht nur von der Opposition, sondern auch von Unternehmerverbänden heftig kritisiert. Die EU verfolgt die Entwicklung genau.
Die Reformvorschläge für die türkische Verfassung, die Premierminister Tayyip Erdogan dem Parlament vorlegt, werden nicht nur von der Opposition, sondern auch von Unternehmerverbänden heftig kritisiert. Die EU verfolgt die Entwicklung genau.
Die Regierung Erdogan betont, die Reformen – sie geben dem Verfassungsgericht eine neue Struktur und erschweren das Verbot politischer Parteien – sollen die Demokratie gemäß den EU-Kriterien ausbauen.
Kritiker werfen der regierenden AKP vor, verhohlen mit den Islamisten gemeinsame Sache zu machen, und meinen, das Reformpaket diene in Wahrheit dazu, der Partei die Macht vor den Parlamentswahlen Mitte 2011 zu sichern.
Die Finanzmärkte zeigten sich beunruhigt, dass der Streit über die Verfassungsreform in politische Instabilität münden könne. Die Reformvorschläge werden von den Oppositionsparteien, aber auch von führenden Juristen abgelehnt.
Die Abstimmung im Parlament über die Maßnahmen wird voraussichtlich nicht vor Ende April erfolgen. Erdogan warnte, dass er ein Referendum ins Leben rufen werde, sollte die Regierung die für Verfassungsänderungen nötige Zweidrittelmehrheit verfehlen.
Wochenlang hatte es bereits Spannungen zwischen der AKP, deren Wurzeln im politischen Islam liegen, und der weltlichen Elite der Türkei in Justiz und Militär gegeben.
TUSIAD fordert ganz neue Verfassung
Auch die türkische Wirtschaft äußerte sich sehr kritisch. Der türkische Industrie- und Wirtschaftsverband TUSIAD fordert eine brandneue Verfassung. Das vorliegende Paket von Verfassungsreformvorschlägen habe wesentliche Mängel. Vor allem sei es nicht das Ergebnis parlamentarischen Konsenses.
„Ein Verfassungspaket, das nicht auf politischem Konsens beruht, erschwert das Zustandekommen einer neuen Verfassung in der Zukunft“, erklärte TUSIAD. „Wir erwarten von der Regierungspartei, dass sie offen ist für neue Ideen, und von der Opposition, dass sie mit konkreten Vorschlägen die Debatte bereichert.“
Klagen über Demokratiedefizite
Der türkische Unternehmerverband hatte seine Bedenken über Demokratiedefizite schon seit langem geäußert. Ihre Forderung nach einer neuen Verfassung begründen die Wirtschaftsvertreter damit, dass das Land dringend Reformen brauche, die die politische Parteienlandschaft und die Wahlgesetzgebung verbessern.
Im Einzelnen solle eine neue Verfassung den Schwerpunkt auf die Persönlichkeitsrechte legen, willkürliche Privilegien abschaffen und den Grundsatz der Gewaltenteilung verankern.
TUSIAD formulierte dazu eine Conditio sine qua non: Unerlässliche Bedingung für eine moderne und umfassende Verfassungsreform sei eine Verbesserung des derzeitigen Wahlsystems und des Gesetzes über politische Parteien. Dringend sollten die Sperrklauseln reduziert und Vorwahlen verpflichtend werden. Die nächsten Wahlen, die 2011 stattfinden, sollten auf keinen Fall mehr in den Grenzen des derzeitigen antidemokratischen Parteiengesetzes stattfinden. Die hohe Hürde gebe es in keiner anderen modernen Demokratie, meint TUSIAD.
Erdogan plant Referendum
Kritisch sieht die türkische Wirtschaft auch den Plan Erdogans, über die Verfassungsänderungen in einem Referendum abstimmen zu lassen. „Eine Volksabstimmung ist nicht die beste Option.“ Würde man das gesamte Verfassungspaket mit seinen zahlreichen und weitreichenden Artikeln zu den verschiedenen Bereichen zur Abstimmung vorlegen, wäre das Wahlrecht der Bürger ernsthaft eingeengt.
Gewaltenteilung unterhöhlt
Die Bestimmungen des Verfassungspakets über Grundrechte und Grundfreiheiten, Militärgerichtsbarkeit und anderes seien Schritte in die richtige Richtung. „Überschattet sind die positiven Elemente jedoch von der Unterhöhlung des Gewaltenteilungsprinzips und der Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes.“ Denn 16 der 19 Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes würden vom Staatspräsidenten ausgewählt, sieben davon nach seinem persönlichen Ermessen direkt ernannt. „Das verstärkt den Einfluss der Exekutive auf die Judikative“, befürchtet TUSIAD.
Da außerdem drei Mitglieder des Gerichtshofs vom Parlament gewählt werden, würden die Legislative und die Exekutive den gesamten Verfassungsgerichtshof besetzen.
Dass die Legislative ohnehin schon unter starkem Einfluss der Exekutive steht, erweckt demnach den Eindruck, dass die Wahl der erwähnten drei Mitglieder durch die Legislative in Wahrheit ebenfalls dem Einfluss der Exekutive unterliegt.
Das Wahl- und Ernennungsverfahren der Verfassungsgerichtsmitglieder, das im Reformpaket vorgesehen ist, in Kombination mit einem – wegen der Direktwahl – sehr politisierten Wesen der Präsidentschaft würden den Kritikern zufolge das Gleichgewicht und die Kontrollmöglichkeiten des Verfassungsgerichtshofes zerstören, wenn der Staatspräsident, die Regierung und die Mehrheit im Parlament alle derselben politischen Partei angehören.
Besetzungspolitik im Höchstgericht
Die Befugnis zur Besetzung des Verfassungsgerichts sollte unter dem Staatspräsidenten, dem Höchstgericht, dem Parlament und den Universitäten aufgeteilt werden. Dabei sollte das Höchstgericht die Berechtigung bekommen, die Mehrheit der Mitglieder zu bestimmen. Bei der Auswahl der Mitglieder durch das Parlament soll die qualifizierte Mehrheit gelten.
Der Verfassungsgerichtshof soll in seiner Funktion als Oberster Rat auch zu Strafverfahren befugt sein. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist es für einen Teil der Mitglieder des Verfassungsgerichts selbstverständlich, dass sie einen nichtjuristischen Hintergrund haben. Aber die Mehrheit des Gremiums muss aus Juristen bestehen.
Einfluss des Justizministeriums
Die vom Verfassungspaket eingeführten Regelungen über die Höchstrichter- und Staatsanwälte-Versammlung erhöhen den Einfluss des Justizministeriums auf das Gremium. Es fällt insbesondere auf, dass die Untersuchungsbehörde des Rates der Höchstrichter und Staatsanwälte der Ernennung durch das Justizministerium unterworfen ist.
Andererseits sollte auch klargestellt werden, dass die Befugnis des Justizministeriums, mit eigenen Revisoren das Justizwesen zu kontrollieren, keine administrativen Untersuchungen der Richter umfasst. Diese Behörde sollte beim höchsten Gremium selbst und ohne Genehmigung durch das Ministerium angesiedelt sein. Die Bestimmungen des Verfassungspakets über das Gremium der Höchstrichter und Staatsanwälte machen TUSIAD zufolge die Zugehörigkeit des Justizministers und des Staatssekretärs sogar noch fragwürdiger.
Alle Bestimmungen, die die richterliche Unabhängigkeit verletzen, machen demnach die Diskussion über eine unparteiische Justiz bedeutungslos.
Einladung zum politischen Geschacher
Es sei mittlerweile bekannt, dass ein Verbot politischer Parteien in Demokratien keine Probleme löse. Der geeignetste Weg, Parteienverbote zu erschweren, wären entsprechende Hürden in der Verfassung.
Das Verfassungspaket sieht jedoch vor, dass die Behörde, die Parteienverbote in Gang setzen kann, in einem parlamentarischen Sonderausschuss angesiedelt ist. Damit ist das Thema aber der Reichweite der Justiz entzogen und öffnet politischem Geschacher Tür und Tor.
Es sei unabdingbar, dass Parteienverbote in voller Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelt würden. Außerdem sollten die Sanktionen vor allem gegen Personen, die gesetzeswidrig handeln, verhängt werden und nicht gegen politische Parteien.
„Es ist eine einzigartige Chance für die Türkei, sich in einem demokratischen Prozess eine neue Verfassung zu geben und die alte, die nach dem Militärputsch von 1980 entworfen wurde, zu ersetzen. Vorschläge für die neue Verfassung sollten auf breiter Ebene debattiert werden, alle Teile der Gesellschaft sollten sich daran beteiligen.“ TUSIAD legt großen Wert auf eine konsensorientierte Vorgehensweise mit breiter demokratischer Beteiligung.
Hintergrund
Im März 2008 entkam die regierende AKP, die Partei der Gerechtigkeit und des Fortschritts, wegen ihrer islamistischen Wurzeln und der Verletzung des säkularen Systems nur knapp einem Verbot. Die AKP bildet mit 337 Abgeordneten die stärkste Fraktion im türkischen Parlament und hat die absolute Mehrheit der Sitze inne.
Der türkische Generalstaatsanwalt kündigte eine Untersuchung an, ob die Regierung auf die Gerichtsbarkeit Druck ausgeübt habe. Dies könnte theoretisch in ein neuerliches Verbotsverfahren gegen die AKP münden.
Die AKP verfügt zwar über die absolute Mehrheit im Parlament, verfehlt aber die Zweidrittelmehrheit (367 Stimmen), die zur Annahme der Verfassungsänderung notwendig wäre.
Die größte Oppositionspartei, die Republikanische Volkspartei CHP, verweigert ihre Unterstützung.
Die zweitgrößte Oppositionspartei, die Nationalistische Aktionspartei MHP, hat ebenfalls ihre Ablehnung signalisiert und die AKP beschuldigt, ihren eigenen Willen den anderen Abgeordneten aufzuzwingen.
Wenn es der Regierung nicht gelingt, aus den Oppositionsparteien doch noch ausreichend Unterstützung zu finden, um mit mindestens 367 Stimmen die Verfassungsänderung durchzuboxen, dann müsste sie eine Volksabstimmung einberufen.
Positionen:
Stefan Füle, EU-Kommissar für Erweiterung und Nachbarschaftspolitik, nahm am Mittwoch zur Verfassungsdiskussion wie folgt Stellung:
"Eine Verfassungsrevision ist nötig, um eine Reihe von zentralen Reformen zu ermöglichen. Ziel sind die Anhebung demokratischer Standards, der Menschenrechte und des Justizwesens. Das soll den türkischen Bürgern im Alltag das Leben erleichtern. Ich freue mich, dass dieses Ziel in der türkischen Gesellschaft und in weiten Teilen des politischen Spektrums weitgehend akzeptiert ist.
Daher begrüßt die Kommission die Bemühung der Regierung, in dieser Richtung weiterzugehen. Ein Paket von Verfassungsreformen wurde am 22. März von der Regierung vorgestellt. Die Kommission prüft die Vorschläge zur Zeit gründlich. Unserer ersten Einschätzung nach gehen die Vorschläge in die richtige Richtung.
Allerdings haben diese Reformen entscheidende Bedeutung für die Zukunft des Landes. Daher ist es gleichermaßen wichtig, die Konsultationen breitestmöglich durchzuführen und alle politischen Parteien sowie die Zivilgesellschaft einzubeziehen. Die Konsultationen sollen vom Geist des Dialogs und der Kompromissbereitschaft geprägt sein. So können alle Ansichten vertreten und Empfindlichkeiten angesprochen werden. Dadurch kann die ganze Türkei zum dringend benötigten Konsens hinter dem großen Reformwerk beitragen."
Deniz Baykal, Führer der oppositionellen Republikanischen Volkspartei (CHP), warnte die AKP vor einer möglichen Zurückweisung des Verfassungspakets durch das Verfassungsgericht und vor einem eventuellen zweiten Verbotsverfahren gegen die Regierungspartei.
„Wenn die AKP ein solches Verfassungsreformpaket auf den Weg gebracht hat, das gar nicht verfassungskonform ist, und das Höchstgericht stimmt zu, dann wären sie auf frischer Tat ertappt“, sagte Baykal in einem Interview mit Hürriyet.
„Diese Situation wird nicht auf dem harmlosen Niveau eines bloßen Verfassungsverstoßes bleiben. Denn es ist höchst gefährlich, trotz aller Warnungen und heftigen Reaktionen immer wieder solche Vorstöße zu machen. Baykal kündigte die Einleitung eines neuerlichen Verbotsverfahrens an, sollte die AKP mit ihren Verfassungsänderungen so weitermachen.
Hélène Flautre, Grünen-Abgeordnete des Europäischen Parlaments aus Frankreich und gleichzeitig Co-Vorsitzende des gemeinsamen Parlamentsausschusses EU/Türkei, wird in der türkischen Zeitung Zaman mit der Aussage zitiert, dass sie die Vorgehensweise der Regierung unterstütze, weil sie darin umfassende Änderungen sehe, die das Recht stärken und den Destabilisierungsversuchen entgegenwirken würden.
„Die wiederholten politischen Krisen bedrohen nicht nur den Frieden in der Türkei, sondern stellen auch ein Hindernis im EU-Beitrittsprozess dar“, sagte Flautre. „Ich denke, die Reformvorschläge der Regierung, die jetzt auf dem Tisch liegen, können der Türkei zu grundlegenden Schritten in Richtung Demokratisierung verhelfen.“
Katinka Barysch, Analytikerin des Centre for European Reform, meint, dass die AKP in die Irre gehe, wenn sie hastig eine neue Verfassung bastle, um ihr eigenes politisches Überleben zu sichern. „Diese Strategie kann funktionieren, indem sie einen ‚richterlichen Coup‘ gegen die Regierung verhindern mag. Aber sie würde kaum die Bedenken jener ausräumen, die die AKP verdächtigen, mit den Mitteln der Demokratie heimlich die Agenda der Islamisierung zu betreiben.“
„Aus diesem Grund appellieren Liberale in der Türkei sowie Türkei-Unterstützer im Westen an die Regierung, keine Änderungen an der alten Verfassung vorzunehmen, sondern eine gänzlich neue und modernere Verfassung einzuführen. Sie haben Recht, dass die Erschwernis eines Parteienverbots anerkannter wäre als einzelne Teile in einem breiten Reformpaket. Die AKP muss einen Weg finden, wie sie wieder an die türkischen Liberalen herankommt, die sie wegen ihres Modernisierungs- und Pro-EU-Kurses widerwillig unterstützt haben, aber in letzter Zeit desillusioniert wurden“, argumentiert Barysch.
LinkDossier: Beziehungen zwischen der EU und der Türkei [DE]
Stellungnahme von EU-Erweiterungskommissar Stefan Füle (englisch)
ekö mit EURACTIV.com und Reuters