Überraschendes EuGH-Urteil zu"Genschere-Methode" bei Pflanzen
Pflanzen, in deren DNA Teile mit einer neuen Methode gelöscht und ersetzt werden, gelten un Zukunft als genmanipuliert, so das Urteil des EuGH. Das Urteil war unerwartet.
Pflanzen, in deren DNA Teile mit einer neuen Methode gelöscht und ersetzt werden, gelten un Zukunft als genmanipuliert und müssen auch als solche gekennzeichnet werden. Das hat heute der Europäische Gerichtshof entschieden.
Pflanzensorten, die mit der neuen „Genschere-Methode“ gezüchtet wurden, gelten als gentechnisch verändert, so das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. In der Folge müssten diese Pflanzen auch mit dem EU-Logo für “gentechnisch veränderte Organismen” (GVO) gekennzeichnet werden. Die EU macht in dem Bereich strenge Auflagen. Konkret dreht sich der Fall um die sogenannte Crispr/Cas9 oder Genscheren-Technologie, mit der Biologen Teile der DNA eines Organismus löschen und ersetzen können. Die Methode gilt als relativ zielgenau und könnte die Züchtung von Pflanzen und Tieren mit bestimmten erwünschten Eigenschaften deutlich beschleunigen.
In den bisherigen EU-Gentechnik-Vorschriften wird das neue Verfahren nicht aufgeführt. Ein französisches Gericht hatte die Richter des EuGH deshalb um Auslegung gebeten, ob die EU-Gentechnik-Ordnung auch hier greift. Kritiker fürchten, dass die Genscheren-Technologie nicht sicher ist und sich verändertes Erbgut in der Natur unkontrolliert verbreiten könnte. Angewandt wird die neue Methode in Europa bislang aber kaum. In den USA entzog die Firma Calyxt damit Soja bestimmte Fette. Die neuen Bohnen werden dort bereits angebaut.
Gentechnik oder nicht?
Üblicherweise ist die Einstufung einfach: So bald fremdes Erbgut in den Bauplan einer Pflanze eingefügt wird, zählt diese eindeutig als gentechnisch verändert. Anders ist es aber bei der nun strittigen Mutagenese, da nur bestehende Teile des Codes manipuliert werden. Das Verfahren wird in einer einfacheren Variante seit Jahrzehnten angewandt, etwa indem Erbgut durch Bestrahlung oder Chemikalien verändert wird. Die Methode ist aber sehr ungenau. Mit dem Technologiesprung geht es wesentlich schneller.
Der neue Ansatz ist nach Aussage der Richter aber nicht absolut verlässlich. Das Mutagenese-Verfahren könnte sich als ähnlich riskant erweisen wie das Beifügen von fremdem Erbgut, heißt des in der Urteilsbegründung. Folglich gelte die GVO-Richtlinie auch für die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, die nach dem Erlass der Richtlinie entstanden seien.
Das Urteil ist eine Überraschung, da der EuGH-Generalanwalt zuvor empfohlen hatte, die Technologie von den scharfen EU-Genregeln auszunehmen. Die Einschätzung war aber nicht bindend. Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) habe stets gesagt dass der Schutz von Umwelt und Gesundheit oberste Priorität haben müsse, sagte eine Ministeriumssprecherin. “Es darf keine Gentechnik durch die Hintertür geben.”