Umstrittene Westsahara-Klausel: EU sucht Ausweg im Handelsabkommen mit Marokko

Im Oktober 2024 annullierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die 2019 geschlossenen Handelsabkommen mit Marokko, da das Volk der Westsahara – die Sahrauis – nicht zugestimmt hatte; Brüssel erhielt zwölf Monate zur Umsetzung.

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Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, ihr Handelsabkommen mit Marokko zu ändern, um einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum umstrittenen Gebiet Westsahara nachzukommen. Das geht aus einem Dokument hervor, das Euractiv vorliegt.

Die Westsahara, eine ehemalige spanische Kolonie, die seit 1975 größtenteils von Marokko besetzt ist, wird von den Vereinten Nationen als „nicht selbstverwaltetes Gebiet“ geführt. Ihr Status ist nach wie vor umstritten: Während Marokko Souveränität beansprucht, fordert die Unabhängigkeitsbewegung der Sahrauis, die Polisario-Front, das Recht auf Selbstbestimmung.

Im Oktober 2024 hatte das höchste EU-Gericht, der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass die 2019 geschlossenen Handelsabkommen mit Marokko über Fischerei- und Agrarprodukte „unter Verstoß gegen die Grundsätze der Selbstbestimmung und der relativen Wirkung von Verträgen geschlossen“ wurden. Zudem habe das Volk der Westsahara – die Sahrauis – dem nicht zugestimmt.

Der Gerichtshof bestätigte die Nichtigerklärung der Beschlüsse und räumte Brüssel zwölf Monate zur Umsetzung ein.

Ein erheblicher Teil des Volkes der Westsahara lebt nicht im von Marokko besetzten Gebiet, sondern im Exil. Daher konnten die von der EU geführten Konsultationen mit der ansässigen Bevölkerung nicht als Zustimmung des Volkes der Westsahara gewertet werden.

Dem Entwurf zufolge, der Euractiv vorliegt, müssen die Etiketten dieser Produkte künftig die Westsahara als Herkunft angeben. Gleichzeitig würden die marokkanischen Behörden Konformitätsbescheinigungen ausstellen, wobei in den Zolldokumenten auf eine neuartige „Region of Origin“ verwiesen würde.

„Das neue Abkommen benutzt den Begriff ‚Region of Origin‘ für Produkte aus der Westsahara, doch diesen gibt es weder im EU- noch im internationalen Handelsrecht“, sagte eine mit der Sache vertraute Quelle unter Wahrung der Anonymität. „Es sieht so aus, als sei die Kommission bereit, den Zollcode der Westsahara zu tilgen und ihn durch diesen vagen Begriff zu ersetzen.“

Der EuGH hatte zuvor entschieden, dass Waren aus der Westsahara auch als solche und nicht als marokkanische Produkte gekennzeichnet werden müssen. Die Umsetzung blieb bislang lückenhaft, Rabat weist die Sichtweise des Gerichts strikt zurück und bekräftigt, dass „die marokkanische Souveränität über die marokkanische Sahara“ nicht verhandelbar sei.

„Letztendlich handelt es sich nur um eine Neuauflage des vorherigen Abkommens mit Marokko, mit abgeschwächten Formulierungen, um Rabat zufriedenzustellen“, so die Quelle. „Das wird vor Gericht keinen Bestand haben, und die Kommission weiß das. Sie versuchen nur Zeit zu gewinnen.“

Zustimmung durch Vorteil ersetzt

Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf eine Überlegung, die der Gerichtshof selbst skizziert hat: Die Zustimmung des Volkes der Westsahara könne „vermutet“ werden (presumed consent), wenn das Abkommen keine Verpflichtungen für dieses Volk begründet und ihm zugleich ein präziser, konkreter, substanzieller und überprüfbarer Vorteil aus der Nutzung der natürlichen Ressourcen erwächst – in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der Nutzung.

Um dieses Kriterium zu erfüllen, sagt die EU Mittel für Wasser-, Energie- und Anti-Wüstenbildungsprojekte, Entsalzungsanlagen sowie humanitäre Hilfe für die sahrauischen Flüchtlingslager um Tindouf in Algerien und Unterstützung in Bildung und Kultur zu.

„Vermutete Zustimmung existiert nur unter sehr engen und transparenten Kriterien – nicht als Schlupfloch, um gerichtliche Standards zu umgehen“, sagte Sara Eyckmans von der NGO Western Sahara Resource Watch gegenüber Euractiv.

Solange die Sahrauis nicht tatsächlich beteiligt würden, habe die EU „keine Glaubwürdigkeit in Sachen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit“. Andernfalls bestehe die Gefahr, „eine rechtswidrige Besetzung zu legitimieren“ und „einen bedenklichen Präzedenzfall für andere Territorialkonflikte“ zu schaffen.

Parlament umgangen

Die Kommission beantragte ihr Verhandlungsmandat erst im Juli 2025 – fast zehn Monate nach dem Urteil, wie aus einem Vermerk der dänischen Ratspräsidentschaft hervorgeht. Der Rat der EU erteilte daraufhin am 10. September grünes Licht, die Gespräche waren nach nur fünf Tagen abgeschlossen. Bereits am 18. September legte die Kommission ihren Änderungsvorschlag vor.

Das Abkommen soll vorläufig angewendet werden, also noch bevor das EU-Parlament darüber abstimmt. Eine solche vorläufige Anwendung sei ein „fait accompli“ und „fast schon eine Kriegserklärung an den Handelsausschuss des Parlaments“, so die Quelle.

Der Rat wird voraussichtlich am 1. Oktober über die Änderung entscheiden.

(adm, jl)