Ungenutzte EU-Gelder als schnelle Katastrophenhilfe für Landwirte

Die EU-Kommission überlegt, den EU-Staaten die Verwendung nicht ausgegebener Mittel der ländlichen Entwicklung zu gestatten. Damit sollen Landwirte und mittelständische Unternehmen in der Lebensmittelindustrie unterstützt werden, die von extremen Wetterereignissen betroffen sind.

EURACTIV.com
Southern Polish Towns Are Being Rebuilt From Debris After Flood
Dem Entwurf zufolge wird die Europäische Kommission die Mittel für die ländliche Entwicklung zur Einführung einer Notfallmaßnahme nutzen. [Dominika Zarzycka/NurPhoto via Getty Images]

Die EU-Kommission überlegt, den EU-Staaten die Verwendung nicht ausgegebener Mittel der ländlichen Entwicklung zu gestatten. Damit sollen Landwirte und mittelständische Unternehmen in der Lebensmittelindustrie unterstützt werden, die von extremen Wetterereignissen betroffen sind.

Nach den üblichen Vorschriften sind Mittel für die ländliche Entwicklung ‒ in Form von Regionalfonds ‒ dazu gedacht, Investitionen und langfristige Infrastruktur zu unterstützen. Sie können nicht für Direktzahlungen an Landwirte verwendet werden.

Einem Entwurf zufolge, der Euractiv vorliegt, plant die Europäische Kommission sie jedoch zur Einführung einer Notfallmaßnahme nutzen, um den landwirtschaftlichen Schaden im Lebensmittelsektor und die von Naturkatastrophen betroffenen ländlichen Gemeinden „schnell zu beheben“.

Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Pakets infolge der Zusage der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, Milliarden von Euro für die Regionen bereitzustellen, die vom Sturm Boris in Mittel- und Osteuropa und von Waldbränden in Portugal betroffen sind. Dies teilten mit dem Dossier vertraute Quellen Euractiv mit.

Nach Angaben derselben Quellen würden Änderungen der Verordnungen über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums von 2014 bis 2022 sowie über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds Plus für den Programmplanungszeitraum 2021 bis 2027 es den sechs vom Sturm Boris betroffenen Mitgliedstaaten (Polen, Rumänien, Österreich, Tschechien, Ungarn, Slowakei und Portugal) ermöglichen, bis zu 18 Milliarden Euro für Notfallmaßnahmen neu zuzuweisen.

Zumindest für den Entwurf zur Entwicklung des ländlichen Raums sind die Maßnahmen nicht auf diese Mitgliedstaaten beschränkt. Das bedeutet, dass im Prinzip auch andere von Naturkatastrophen betroffene Staaten Flexibilität und Mittelumschichtungen beantragen können.

Flexibilität bei Umweltzielen

Die Sondermaßnahmen im Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ähneln den eingeführten Notfallinitiativen aus dem Jahr 2020 zur Unterstützung von Landwirten und Lebensmittelproduzenten in der EU während der Corona-Pandemie.

Die nun von der Kommission vorgeschlagene Lösung für ländliche Gebiete ermöglicht es den EU-Staaten, nicht ausgegebene Mittel im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zu verwenden. Damit soll Landwirten, Waldbesitzern und kleinen und mittelständischen Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung, die von Naturkatastrophen ab dem 1. Januar 2024 betroffen sind, Liquidität zur Verfügung gestellt werden.

Dem Entwurf zufolge können diese neuen Maßnahmen vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Die Unterstützung, die 42.000 Euro pro Begünstigtem nicht übersteigen soll, könnte bis zum 31. Dezember 2025 als Pauschalbetrag ausgezahlt.

Der Gesetzentwurf führt auch eine Flexibilisierung des „Nichtrückschritts“-Schwellenwerts ein. Dieser wurde in einer Verordnung aus dem Jahr 2020 zur Verlängerung der Programmplanung für die Entwicklung des ländlichen Raums von 2014 bis 2020 eingeführt.

Das Prinzip des Nichtrückschritts bedeutete, dass die nationalen und regionalen Behörden, die die Mittel verwalten, den Anteil der Umweltfinanzierung während des Verlängerungszeitraums nicht reduzieren durften.

Mit den neuen Regeln sollten die Mitgliedstaaten den Anteil um maximal 15 Prozentpunkte senken dürfen, jedoch nicht unter 30 Prozent.

Die Verordnung bietet zwar eine solche Flexibilität, ermutigt aber auch dazu, die Maßnahmen zur Verhinderung von Katastrophen und zur Anpassung an den Klimawandel fortzusetzen und zu verstärken.

[Bearbeitet von Kjeld Neubert]