UNICE will Grünbuch zu Arbeitsrecht verhindern [DE]

Der Entwurf der Kommission für ein Grünbuch über das EU-Arbeitsrecht, der EURACTIV vorliegt, wird von Industrieverbänden, die eine EU-weite Harmonisierung der Vorschriften befürchten, heftig kritisiert.

Der Entwurf der Kommission für ein Grünbuch über das EU-Arbeitsrecht, der EURACTIV vorliegt, wird von Industrieverbänden, die eine EU-weite Harmonisierung der Vorschriften befürchten, heftig kritisiert.

Das Grünbuch über die Anpassung des Arbeitsrechts, um Flexibilität und Sicherheit für alle zu gewährleisten zielt darauf ab, eine öffentliche Debatte anzuregen, über Möglichkeiten das EU-Arbeitsrecht zu erneuern, um die Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen zu fördern. Das Grünbuch ist eher auf die individuellen als auf die kollektiven Aspekte des Arbeitsrechts ausgerichtet und betrachtet sowohl die Situation innerhalb der Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene.

Das Grünbuch betont, dass nationale Regierungen der Herausforderung gegenüberstehen, den Arbeitsmarkt flexibler gestalten zu müssen. Jedoch wird auch betont, dass die Reformen der Vergangenheit, eher zu einer Flexibilisierung der Randbereiche geführt hätten. So seien trotz Proteste flexiblere Beschäftigungsformen mit geringerem Schutz eingeführt worden, um den Zutritt zum Arbeitsmarkt für Arbeitseinsteiger und benachteiligte Arbeitssuchende zu erleichtern und denjenigen, die es wünschen, eine freiere Gestaltung ihrer Arbeitsumstände zu ermöglichen. Ergebnis seien zunehmend segmentierte Arbeitsmärkte.

Das Grünbuch bezieht sich auf den Kok-Bericht vom November 2004, in dem es heißt, dass „starke Ungleichheiten im Zugang zum Arbeitsmarkt und in den Karriereaussichten jedoch dazu führen [können], dass ein zweigeteilter Arbeitsmarkt entsteht, in dem „Insider“ ein hohes Maß an Beschäftigungsschutz genießen und gute Karrierechancen haben, während „Outsider“ auf der Basis alternativer Formen von Arbeitsverträgen eingestellt werden.“ Das Grünbuch teilt diese Befürchtung und unterstreicht dies mit einer Reihe von Zahlen und Beispielen. Es definiert die Schaffung eines „flexiblen und offenen Arbeitsmarktes“ als „Schlüsselherausforderung“.

Zu den Fragen, die während der Anhörung geklärt werden sollen, gehören:

 

  1. Bedarf das nationale und EU-Arbeitsrecht einer Überarbeitung und Anpassung?
  2. In welcher Hinsicht behindert oder fördert die bestehende Gesetzgebung Unternehmen und Beschäftigte, die produktivitätssteigernde Maßnahmen und neue Technologien nutzen wollen?
  3. Wie können bestehende Vorschriften über feste und zeitlich begrenzte Arbeitsverträge angepasst werden, um die Segmentierung des Arbeitsmarktes zu überwinden und das Streben nach größerer Flexibilität mit angemessenen Vorschriften bezüglich der Sicherheit und der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer – unabhängig des Arbeitsverhältnisses – in Einklang zu bringen?
  4. Wie kann das Arbeitsrecht den Übergang von einem Arbeitsverhältnis in das nächste vereinfachen?
  5. Bedarf es einer klareren Definition der Begriffe ‚Angestelltenverhältnis’ und ‚Selbständigkeit’ in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, um den Übergang zur Selbständigkeit zu vereinfachen?
  6. Bedarf es einigen ‚Grundrechten’, um die Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmer – unabhängig von ihrem Arbeitsvertrag – zu sichern? Wenn ja, welche Rechte sollten dies sein?
  7. Wie könnten die Zuständigkeiten der Beteiligten bei Dreiecksarbeitsbeziehungen geregelt werden, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber die im Gegenzug für Flexibilität zugesagten Versprechen an die Arbeitnehmer einhalten?
  8. Muss sichergestellt werden, dass das Auftragsunternehmen im Falle von nicht-Einhaltung der Arbeits- und Sozialbestimmungen durch das ausführende Unternehmen Haftungspflichtig ist?
  9. Muss der Beschäftigungsstatus von Zeitarbeitern geklärt werden?
  10. Bedarf es einer konvergenteren Definition des Begriffs ‚Arbeitnehmer’ im EU-Recht, um die Rechte der Arbeitnehmer in einem transnationalen Arbeitsumfeld zu gewährleisten?
  11. Welche konkreten Maßnahmen können Arbeitsministerien und Agenturen in Zusammenarbeit mit Sozialpartnern durchführen, um die Einhaltung des EU-Rechts zu sichern?

EURACTIV wird weiter über dieses Thema berichten. Leser sind aufgefordert, ihre Meinung zu dem Grünbuch zu äußern.