Kritik an Ausschluss nichteuropäischer Unternehmen aus EU-Expertengruppe
Sechs Interessengruppen haben sich gegen die jüngsten Beschränkungen der Europäischen Kommission für die Beteiligung von Vertretern:innen außereuropäischer Unternehmen an der Expertengruppe für Funkanlagen ausgesprochen.
Sechs Interessengruppen haben sich gegen die jüngsten Beschränkungen der Europäischen Kommission für die Beteiligung von Vertretern:innen außereuropäischer Unternehmen an der Expertengruppe für Funkanlagen ausgesprochen und erklärt, diese ständen im Widerspruch zu den Werten der EU.
Mobile & Wireless Forum, Digital Europe, Orgalim, der Europäische Verband der Automobilzulieferer (CLEPA), Home Appliance Europe (APPLIA) sowie der Gesundheitsverband COCIR haben ihre Bedenken in einem Brief an den EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton formuliert.
Der Brief, der auf den 17. Oktober datiert ist und von EURACTIV eingesehen wurde, kritisiert die Tatsache, dass die Kommission die Anforderungen an die Organisationen, die der Expertengruppe für Funkanlagen beitreten können, geändert hat.
So sind nicht in den 27 EU-Ländern oder in Island, Liechtenstein und Norwegen – Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums – ansässige Unternehmen ausgeschlossen.
Die Funkgeräterichtlinie ist die Grundlage für die Sicherheitsanforderungen an Geräte des Internets der Dinge und wird größtenteils durch den kommenden Gesetzesentwurf zur Cyber-Resilienz ersetzt werden. Die Expertengruppe berät die Kommission in Bezug auf Standards, Einhaltung und Umsetzung der EU-Vorschriften.
„Es ist enttäuschend, dass die neuen Beschränkungen ohne Konsultation angenommen wurden, da wir die Gelegenheit begrüßt hätten, ihren kontraproduktiven Charakter in Bezug auf die umfassenderen Ambitionen zur Schaffung internationaler Allianzen anzusprechen“, heißt es in dem Brief.
Die Wirtschaftsverbände würden ihre Fähigkeit zur Teilnahme an der Expertengruppe verlieren, wenn außereuropäische Unternehmen einen entscheidenden Anteil der Stimmen im Entscheidungsprozess kontrollieren. Wenn die Organisationen noch teilnahmeberechtigt sind, aber ihre Vertreter:innen einer Mitgliedsorganisation aus einem Nicht-EU/EWR-Land angehören, müssten sie ersetzt werden.
Langfristig könnte dieses Kriterium für die Organisationen ein Anreiz sein, die Mitgliedschaft von Unternehmen aus den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und China zu beschränken.
Die Änderung der Zulassungsvoraussetzungen geht auf Mai zurück, wird aber am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Handelsverbände haben die Kommission gebeten, die Frist bis Ende nächsten Jahres zu verlängern. Ob ein solcher Aufschub gewährt wird, muss die EU-Exekutive in den kommenden Wochen entscheiden.
Die Unterzeichnenden betonten, dass sich die Änderungen negativ auf die Werte und Grundsätze der EU auswirken würden, da sie dem europäischen Modell einer offenen und transparenten Politikgestaltung zuwiederliefen.
Sie wiesen auch auf die Unvereinbarkeit mit der Vorstellung der EU von internationaler Zusammenarbeit in Bezug auf die digitale Politik hin. Diese wird durch den Rat für Handel und Technologie zwischen der EU und den USA sowie durch die digitale Partnerschaft zwischen der EU und Japan verkörpert.
Darüber hinaus wird in dem Brief die Rechtfertigung der Kommission bestritten. Die Beschränkung werde durchgesetzt, weil sich die Gruppe mit sensiblen Themen wie der Cybersicherheit befasse, und es wird darauf bestanden, dass die Teilnahme von Unternehmen, die dieselben Werte wie die EU vertreten, eher gefördert als eingeschränkt werden sollte.
Das Argument der Cybersicherheit spiegelt eine langfristige Besorgnis in politischen Kreisen der EU wider, dass chinesische Unternehmen wie Huawei in europäischen Standardisierungsgremien eine dominante Stellung einnehmen. China hat keinen Hehl daraus gemacht, dass globale Standards für aufkommende Technologien wie KI und 5G eine strategische Priorität sind, und es hat massiv in die Bemühungen um deren Gestaltung investiert.
Im Februar stellte die Europäische Kommission eine Normungsstrategie vor, die sicherstellen soll, dass die europäischen Interessen und Werte in den internationalen Normen zum Ausdruck kommen.
Die Strategie beinhaltet eine Änderung der Leitung der europäischen Normungsorganisationen, insbesondere des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI), das als unter unangemessenem ausländischem Einfluss stehend gilt.
Am Montag (17. Oktober) veröffentlichte die Europäische Kommission die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Mitglieder des Hochrangigen Forums für Europäische Normung. Dabei handelt es sich um eine Plattform zur Koordinierung der Bemühungen relevanter Interessengruppen zur Verteidigung europäischer Interessen in internationalen Normungsprozessen.
Auch in diesem Fall ist eines der Kriterien, dass die Vertreter:innen in einem der EU-Mitgliedstaaten oder „in einem der Länder, die den Europäischen Wirtschaftsraum bilden, ansässig sein müssen und nicht der Kontrolle eines Drittlandes unterliegen oder direkt oder im Namen einer Einrichtung aus einem Drittland handeln dürfen“.
Eine große Sorge der Branche ist, dass der neue Ansatz Europa von gleichgesinnten Ländern wie den USA und Japan abgrenzen könnte, die sich im schlimmsten Fall zu Vergeltungsmaßnahmen entschließen könnten. Bislang ist die Frage auf der technischen Ebene geblieben.
Die Europäische Kommission hat bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht auf die Anfrage von EURACTIV nach einem Kommentar geantwortet.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]