Verfassung soll in 'inoffizielle' EU-Sprachen übersetzt werden
Der brandneue EU-Verfassungsvertrag soll auch ins Katalanische, Galizische und Baskische übersetzt werden. Die EU kommt hiermit ihrer Verpflichtung nach, die “reiche kulturelle und sprachliche Vielfalt“ der EU zu fördern.
Der brandneue EU-Verfassungsvertrag soll auch ins Katalanische, Galizische und Baskische übersetzt werden. Die EU kommt hiermit ihrer Verpflichtung nach, die “reiche kulturelle und sprachliche Vielfalt“ der EU zu fördern.
In einer Rede vor dem Europäischen Parlament hat der spanische Ministerpräsident Rodriguez Zapatero „die explizite Anerkennung des Wertes aller Sprachen in Spanien“ begrüßt. Er spielte hiermit auf eine Formulierung in der neuen EU-Verfassung an, die erstmals auf der Vertragsebene die sprachliche Vielfalt in Europa jenseits der offiziellen Sprachen der EU anerkennt.
Der Text, der in Übereinstimmung mit einem Vorschlag Spaniens vom Mai 2004 ist, (siehe
DEURACTIV, 12.Mai), öffnet die Tür für künftige Maßnahmen auf diesem Gebiet. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass Spanien befürwortet, dass seine Bürger in der Zukunft die Möglichkeit haben sollen, in ihrer eigenen Sprache mit der EU zu kommunizieren, auch wenn diese nicht Kastilisch (die offizielle Landessprach) ist. Katalanisch, Baskisch (Euskera) und Galizisch werden seit 1978 in der Verfassung Spaniens anerkannt. Es handelt sich hierbei um ein umstrittenes Thema, besonders weil die Forderung laut werden könnte, dass die Verfassung auch ins Valenzische (der katalanischen Sprache sehr ähnlich) übersetzt werden sollte.
Spanien ist nicht das einzige Land, welches Vorteile aus der Einigung zieht, dass der Verfassungsvertrag nun in alle Sprachen, die einen offiziellen Status im Gebiet der Mitgliedstaaten (oder eines Teils des Gebiets) haben, übersetzt werden kann. Der Verweis, der in Titel IV des Vertrags aufgenommen werden soll, enthält einen Zusatz, in dem den EU-Ländern empfohlen wird, dem Rat innerhalb von sechs Monaten nach der Unterzeichung mitzuteilen, in welche Sprache(n) der Vertrag übersetzt wird.
Die Regierungskonferenz geht davon aus, dass dies dazu beiträgt, das erklärte Ziel der Union, die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu respektieren, zu erfüllen (3.Absatz, Artikel 1-3 des Vertrags).
Die EU bemüht sich zurzeit, genügend Übersetzer und Dolmetscher für die neun neuen offiziellen EU-Sprachen zu finden, was sich teilweise als schwierig erwiesen hat.