Verfassungsbeschwerde gegen North Stream II erfolglos

Der Naturschutzbund Deutschland ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Arbeiten an der Gas-Pipeline Nord Stream II durch die Ostsee zu stoppen.

Euractiv.de
tmponzket4f.jpg.960x0_q90_crop_upscale
Rohre für die North Stream II Pipeline. [Notth Stream 2]

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Arbeiten an der Gas-Pipeline Nord Stream II durch die Ostsee zu stoppen.

Das Gericht teilte mit, dass es die Beschwerde des Verbands nicht angenommen habe. Der NABU wandte sich damit erfolglos gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das einen vorläufigen Baustopp bereit in der vorherigen Instanz abgelehnt hatte.

Es sei nicht erkennbar gewesen, dass das Gericht gegen Vorgaben des Grundgesetzes verstoßen habe, erklärten die Verfassungsrichter. Dieses habe zwar ohne eine „nähere Sach- und Rechtsprüfung allein anhand einer Folgenabwägung“ entschieden, obwohl der Verband irreversible Umweltschäden durch den Bau der Pipeline befürchte. Doch vor dem Verfassungsgericht habe der NABU nicht näher dargelegt, ob und welche Fragen in dem Verfahren entgegen der Auffassung der Gerichts einer Prüfung zugänglich gewesen wären.

Im März hatte der Umweltverband in einem Eilverfahren Klage gegen den Bau der Pipeline eingereicht. Dieses Eilverfahren lehnte das OVG in Greifswald Anfang Juni ab, weil die Abwägung der verschiedenen Seiten zu schwierig für so ein schnelles Verfahren seien. Es wird nun in einem Hauptverfahren verhandelt, das sich über Monate bis Jahre strecken kann. Seit Mai sind allerdings die Bagger im Greifswalder Bodden an der Arbeit.

Der NABU ist der Ansicht, dass durch den Bau der neuen Pipeline zwischen Russland und Deutschland gefährdete Meerestiere und -pflanzen geschädigt werden. Die Pipeline sei außerdem nicht nötig, um die Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas zu gewährleisten.